Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 31 (20.4.1899)
- Date
- 1899-04-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1411J p V^WWWWWWWMWWWWWWDWD £82 sein, in diesem Kampfe nicht zu erlahmen und nicht zu ermüden, sondern stets auf der Warte zu sein, um jeden Streich mit einem Gegenstreich abzuwehren. Die Ehre einer großen Gemeinschaft könne nicht schlimmer angetastet werden, als wenn von wissenschaftlicher Seite den demagogischen Verhetzungen der Stempel aufgedrückt würde. Darum sei es in der That ein Kampf um die Ehre, wenn dem wiffenschaftlichen Antisemitismus in jeder Form entgegengetreten würde, aber auch ein Kampf für Recht und Wahrheit, für welche die Juden in ihrer langen Leidens¬ und Märtyrerzeit gestritten hatten, noch heute streiten u. immer streiten werden. Am letzten Ende werde auch den Juden in diesem Streite der Sieg nicht fehlen und sie dahin gelangen, den häßlichen Flecken auf dem glänzenden Wappenschilde der deutschen Wissenschaft zu beseitigen und letztere wieder in voller Reinheit erstrahlen zu lasten. Der Vorsitzende, Herr Dr. Horwitz, dankte dem Vortragenden für seinen glänzenden, klaren und umfastenden Vortrag und knüpfte daran die Hoffnung, daß der Appell nicht ungehört verhallen möge. Nachdem er einen warmempfundenen Nachruf den verstorbenen Prof. Steinthal und Dr. Ludwig Bamberger gewidmet, machte er einige geschäftliche Mittheilungen und berichtete u. a., daß sich die Gemeinden Crefeld und Wiesbaden ohne jede Aufforderung dem Verein angeschlosten hätten. Alsdann gab er einen sehr interestanten Ueberblick über die Thätigkeit der Rechtsschutzkommission des Vereins, aus der wir Folgendes herausheben möchten: Auf der Breslau-Trebnitz-Prausnitzer Kleinbahn hatte ein Schaffner auf einer Station abgerufen: „Christen links, Juden rechts!" Ein jüdischer Pastagier wandte sich hierauf beschwerdeführend an die Breslauer Betriebsdirektion und erhielt nach wenigen Tagen folgenden bemerkenswerthen Bescheid: „In Erledigung Ihres Schreibens danken wir Ihnen zunächst für Ihre Mittheilung bezüglich der Ungehörigkeit unseres Schaffners N. und theilen Ihnen gleichzeitig mit, daß wir denselben für seine Ungebührlichkeit in eine Ordnungsstrafe genommen haben. Sie können davon überzeugt sein, daß wir derartige Uebelstände, die uns nur zu wenig bekannt werden, strengstens rügen werden." — In einem Orte im Fürstenthum Reuß war in einer Urtheilsbegründung das Zeugniß eines Juden — derselbe war als Entlastungszeuge in einem ebenfalls gegen einen Juden anstehenden Prozeß vernommen worden — wegen feines Religionsbekenntnisses in einer verletzenden Weise angezweifelt worden. Das Landesgericht entschuldigte dieses Urtheil des Richters, da man anzunehmen gewohnt sei, daß ein Glaubensgenoffe in einem Prozeste gegen einen anderen nichts Nachtheiliges aussagen werde. Der Central- Verein hat die Angelegenheit bis zum Präsidium des Oberlandesgerichts in Jena verfolgt und erst dort erzielt, daß die Urtheilsfastung in energischer Weise gemißbilligt wurde. Die „Deutsche Wacht" in Dresden brachte durch mehrere Nummern ein Feuilleton über eine Reise nach Palästina, in welchem die gröbsten Schmähungen gegen die Juden enthalten waren. Der Central-Verein hat sich damit an die Staatsanwaltschaft in Dresden gewandt, welche darin nur „harmlose Reisebetrachtungen" erblicken wollte. Die sächsischen Rechtsverhältnisse ermöglichen es leider nicht, in dieser Sache Weiteres zu thun. Endlich ist noch in Hannover, unabhängig vom Central-Verein, von 14 dortigen Einwohnern gegen einen Apothekenbesitzer ein Prozeß anhängig gemacht worden, der bereits zum zweiten Male wegen der falschen Entscheidung vom Reichsgericht in die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist. Die Angelegenheit schwebt noch und werden wir nach Abschluß derselben darüber weiter berichten. E.R. Berlin, 18. April. Die in der vorigen Nummer kurz avisirte Verfügung des Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten hat folgenden Wortlaut: Berlin, den 34. März 189!). Ter Erlaß vom 18. Januar 1876 — Uli 6505 stellt fest, daß weder die jüdische Religionslehre unter die (Gegenstände der Abiturientenprüfung aufzunehmen, noch ein Urtheil über die Semestralleistungen darin in das Maturi tätszeugniß zu fetzen ist. Im Anschluß daran ivird in diesem Erlasse auch bemerkt, daß es selbstverständlich dem jüdischen Religionslehrer unbenommen bleibe, jeden! Schüler, der es wünschle, über seine Gesammtleistuugen in der jüdischen Religion? lehre ein Schulzeugniß selbstständig und ohne daß im Maturitätszeugniß daraus irgend Bezug genommen wird, aus zustellen. In Berücksichtigung deS von eincni jüdischen Vater bei bestimmtem Anlaß deshalb an mich gerichteten Gesuches habe ich es für ange^eigt gehalten, eine Abweichung von der letzterwähnten Bestimmung insofern zuzulassen, als die Anfnahine eines Hinweises auf das besondere Zeugniß des jüdischen Religionslehrers in das Reifezeugnis von mir gestattet worden ist. Um die Gleichmäßigkeit des Verfahrens in dieser .Hinsicht zu sichern, veranlasse ich das königliche Provinzialschulkollegium, die Direktoren der höheren ^Lehranstalten seines Bezirkes dahin anzuwcisen, daß einem Schüler, welcher bis zu seinem Abgänge von der Schule an dein bei dieser eingerichteten jüdischen Religionsunterrichte ordnungsgemäß th eilg enomrnen hat und ein ihm über seine Gesammtleistungen in der jü dischen Religionslehre von dem jüdischen Religionslehrer selbstständig ausgestelltes Schulzeugniß vorlegt, a n f Wunsch ein kurzer Hinweis auf dieses Zeugniß (z. B. „Siehe das ihm von dem . . . unter dem . . . ausgestellte Zeugniß") in das Reifezeugniß unter „Religionslehre" einzutragen ist. Demenlsprechend ist auch bei der Anfertigung von Abgangszeugnissen jüdischer Schüler zu verfahren. Gez. Bosse. An sänuntliche königlichen Provinzialschulkollegien. Soweit die Verfügung. Wir fürchten, daß recht recht wenige Schüler den Hinweis wünschen wer-