Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 28 (10.4.1899)
- Date
- 1899-04-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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522 wurde (der nach israelitischem Gebrauch durch HalSschnitt geschlachteten, d. i. geschächteten Thiere) zur Herstellung menschlicher Nahrungsmittel verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. bestraft. Jastrow, 31. März. Schuldeputation und Magistrat hatten auf Vorstellung der jüdischen Gemeinde beschlossen, die jüdische Privatschule als öffentliche städtische Schule zu übernehmen und in der sechsklassigen evangelischen Knabenbezw. Mädchenschule in Folge der Ueberfüllung der jetzigen ersten Klaffe je eine 7. Klaffe einzurichten. In einer Stadtverordnetenversammlung wurde der erste Antrag, betreffend die jüdische Schule, angenommen, der andere dagegen abgelehnt. Die jüdische Gemeinde zahlt zu den Kosten jährlich 200 Mk. und giebt ferner das Schullokal und sämmtliche Schulgeräthschaften und Lehrmittel. Oe st er r.-Ungar. Monarchie. Pesth, 27. März. Ueber die rumänischen Judenhetzen wird dem Pefther Lloys von einem in Budapest lebenden Rumänen geschrieben: Die Regierung unterstützt von derjenigen Fraktion der konsivativen Partei, welche sich den einstigen Bukarester Bürgermeister, Rieu Füipescu, zum Führer auserkoren hat, benützte die Bauernaufstände, um eine neue Judenhetze zu entfeffeln. Seit dem vorigen Jahre, als in Bukarest die Judenkrawalle ausbrachen, hatte die Regierung des Herrn Sturdza es darauf abgesehen, die jüngere jüdische Generation, welche die gesetzliche Regelung der bürgerlichen und politischen Stellung der in Rumänien angesessenen Juden energisch forderte, zu entfernen. Die Empörung, welche die gesammte europäische Presse erfaßte, als die gräulichen und barbarischen Vorfälle in Bukarest bekannt wurden, wie auch die Rechtsunsicherheit der Person und des Eigenthums, welche sich damals dem verblüfften Europa offenbarte und dem rumänischen Credit zu schaden drohte, veranlatzten die jetzige liberale Negierung, die Judenhetze zu vertagen. Nun schien der Regierung der Bauernaufstand ein genügender Vorwand, um das begonnene Werk fortzusetzen. Die Bauern erheben sich, die sozialistischen Agitatoren hetzen, die Juden müffen bluten. Zu diesem Zwecke wurde das Fremdengcsetz ausgegraben und nach alter erprobter Manier interpretirt. Im Lande geborene junge Leute, deren Eltern und Ureltern nachweislich auch im Lande geboren sind, wurden einfach zu Fremdlingen gestempelt, auf die Polizei gerufen, in Haft genommen und innerhalb 24 Stunden über die Grenze gewiesen. Thatsächlich befinden sich unter den Ausgewiesenen einige jüdische Arbeiter, welche der sozialistischen Partei angehörten; aber außer diesen Arbeitern sind Männer ausgewiesen worden, welche, -wenn sie auch einstens Politik getrieben, doch seit Jahren ihrer bürgerlichen Beschäftigung in Ruhe nachgingen. Da spielte bei den Ausweisungen persönliche Feindschaft und die ErpreffungSsucht der Bukarester Polizei auch eine bedeutende Rolle mit. Selbst die Regierung scheute sich nicht, die Ausweisungen als politische Waffe zu gebrauchen, indem sie dachte, durch Ausweisung einiger jüdischer Redakteure und des jüdischen Administrators des oppositionellen Blattes „Adeverul" dieses Blatt mundtodt zu machen. Diese willkürliche Anwendung des Fremdengesetzes, das ausdrücklich dazu geschaffen wurde, um gefährliche, gegen den Staat konspirirende, nicht in Rumänien geborene Elemente des Landes verweisen zu können, hat selbst einen rumänischen Deputirten veranlaßt, die Regierung zu interpelliren. Der Minister des Innern, Herr Pherikide, dessen rumänische Abstammung, nebenbei gesagt, eine sehr zweifelhafte ist, gestand, daß die Regierung auch Nichtsozialisten ausgewiesen habe, verweigert aber jede Begründung, da das Gesetz eine solche nicht erfordere. Dabei blieb es. (Man vergl. unsere heutige Correspondenz Bukarest.) X. Halas im März. Einen schweren und unersetzlichen Verlust hat die hiesige jüdische Gemeinde in jüngster Zeit durch das Hinscheiden eines ihrer vornehmsten und hervorragendsten Mitglieder, des hier in allen Kreisen hochgeschätzten, langjährigen Präsidenten der hiesigen orthodoxen jüdischen Gemeinde, Herrn Josef Hofmeister erlitten. Der Dahingeschiedene, der leider nur ein Alter von 61 Jahren erreichte, war der Sohn des hier noch in gutem Andenken stehenden rw n uno ein Bruder des seligen rühmlichft bekannten früheren jüdischen Congreßdeputirten iwbn n Hofmeister. Er bekleidete mehrere Decenien hindurch abwechselnd das Ehrenamt des Gemeinde- Präsidenten und Vice-Präsidenten, und war eine allgemein hochgeachtete und beliebte Persönlichkeit, nicht nur in seiner Gemeinde sondern auch im ganzen Orte und der ganzen Umgebung, welche Achtung und Werthschätzung er nicht wenig seiner vornehmen Gesinnung und seinem bescheidenen Wesen zu danken hatte. Der Verblichene war ein echter Jehudi und führte ein streng-jüdisches Haus. Er leitete auch in diesem Sinne seine Gemeinde, die auf den Statuten der nn new constituirt sind. Er war ein täglicher Besucher des 7^271 ri'2 Morgends und Abends, ein großer np-isc bvz und unterstützte auch kleine Geschäftsleute mit Darlehen, die sie ihm in kleinen Raten zurückzahlen durften. Bei ihm bewährten sich die Bibelworte p-p th rern xz Seine Hände blieben fest und rein in Glaubenstreue und Biederkeit, bis zum Sonnenuntergang. Trotzdem er als reicher Oekonom und Gutsbesitzer vollauf von seinem Geschäfte in Anspruch genommen war, widmete er jede Spanne seiner freien Zeit der Gemeinde, ihren Institutionen und