Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 22 (16.3.1899)
- Date
- 1899-03-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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420 Einsender angibt. *) ^Erst, als man mir sagte, daß einige auswärtige Verwandten, die mit dem nächsten Zuge abreisen wollten, doch noch gern einen Lehrvortrag hören würden, sah ich ein, daß in diesem Falle wohl außergewöhnliche Umstände obwalteten und die Abhaltung des Lehrvortrags durch rwch kein Uebergriff sei. Ich habe dann auch den Vortrag gehalten, ohne daß, wie der Herr „Kritiker" behauptet, „ein Herr aus einer benachbarten Gemeinde" Veranlassung gehabt hätte, mit dem Vortrage auch nur zu beginnen. Auf Die Angriffe des Verfassers gegen unseren synagogalen Gottesdienst, gegen die Orgel, gemischten Chor, elektrische Signaleinrichtung, vermeide ich hier einzugehen, weil ich, ohne die „Ehre oder das Vergnügen" zu haben, den Herrn zu kennen, ihn doch nicht für die geeignete Persönlichkeit halte, um mit ihm über derartige, das gesammte moderne Judenthum bewegende Fragen zu rechten. Ich will ihm daher nur das eine bemerken, daß nach unserer Ueberzeugung für das Urtheil über die Religiosttät eines Juden nun einmal nicht der Umstand in Betracht kommt, ob man auf einen elektrischen Knopf drückt oder nicht. Der Herr Verfaffer hat sich nicht entblödet, in seinem Artikel auch unsere Lehranstalt, der ich meine Ausbildung verdanke und aus der hervorgegangen zu sein, mir zum Stolze gereicht, gelegentlich wieder einmal anzugreifen. Der betr. Herr ist völlig im Unklaren über die Art und den Geist, der in der „Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums" herrscht. Dieselbe ist gewiß keine Anstalt für reformatorisch gesinnte Rabbiner, sondern vermittelt ihren Schülern lediglich die Wissenschaft des Judenthums, um jeden einzelnen dann auf Grund seiner Studien seinen eigenen Standpunkt sich bilden zu laffen. An der Anstalt wirken neben freieren Lehrern auch hochconservatioe Dozenten, wie aus ihr auch Rabbiner aller Richtungen hervorgegangen sind. Lehrer und Hörer an ihr aber sind von inniger Liebe und Hingebung zum Judenthum getragen und stehen einer anderen Anstalt weder in dieser noch in irgend einer anderen Beziehung nach. Der Verfaffer hat am Schluffe des Artikels nun noch „die Stirne gehabt", zu behaupten: „die reiche Konstanzer Gemeinde hat die Stirn gehabt, in dem Vertrag mit ihrem Rabbiner, diesem zu verbieten, sich während der drei Jahre des Vertrages zu verheirathen, und der Herr Rabbiner hat den erforderlichen Charakter gehabt, eine solche Bedingung einzugehen!" Diese Behauptung, die das Ehrgefühl unserer Gemeinde, wie dameinige, in empfindlichster Weise verletzt, entspricht durchaus nicht der Wahrheit; derartige Unterstellungen weisen wir mit Entrüstung zurück. Nie und nimmer ist eine solche Bestimmung auch nur besprochen, geschweige in dem Vertrag ausgenommen worden. Den Herrn Einsender über die thatsächliche Form der hier übrigens staatlich von Seiten des Oberraths geregelten Vertragsverhältniffe aufzuklären, sowie meine wirklichen Anstellungsbedingungen mitzutheilen, dazu habe ich begreiflicherweise keinerlei Veranlassung, wie sehr er sich unberufener Weise auch dafür interessiren mag. Auf jede etwaige weitere Auseinandersetzung mit dem Herrn Einsender an dieser Stelle kann ich mich natürlich nicht einlaffen, ich lehne daher jede weitere öffentliche Debatte von vornherein ab. Der Einsender der Korrespondenz aus Konstanz, bemerkt zu obiger Entgegnung folgendes: Ich habe über die Persönlichkeit und Wirksamkeit des Stadtrabbiners von Konstanz, in Nummer 19 des „Israelit", folgendes Thatsächliche zur Sprache gebracht: 1. Der Rabbiner habe den nimn nwnp-Gottesdienst am Montag und Donnerstag, auf Freitag und Sonntag verlegt. 2. Er habe sich geweigert nm einen iw zu lernen und habe erst später diese Weigerung aufgegeben. 3. In der Konstanzer Synagoge wird beim Gottesdienst der Sabbat durch Erzeugung electrischen Lichtes entweiht. 4. Der Vertrag des Herrn Rabbiners mit der Gemeinde enthalte eine für beide Kontrahenden nicht gehörige Bestimmung. In seiner Entgegnung räumt der Hcrr Rabbiner die drei ersten Punkte als den Thatsachen entsprechend ein, und bezeichnet lediglich den vierten Punkt als nicht der Wahrheit gemäß. Ich bin somit hinsichtlich des vierten Punktes unrecht berichtet worden, und bedauere, diese Miltheilung in gutem Glauben hingenommen und verbreitet zu haben. Ich wäre glücklich, wenn auch die anderen Punkte sich als irrige Beschuldigungen erwiesen hätten. Aber nachdem sie Herr Dr. Hannes nicht nur zugesteht, sondern sie sogar in seiner Weise zu rechtfertigen sucht, so hat er damit über sich und sein Wirken viel entschiedener den Stab gebrochen, als ich dies je gethan habe. Ueber einen Rabbiner, der selber einräumt, die Entweihung des Sabbat durch Lichterzeugung entscheide nicht über die Religiosität eines Juden, brauche ich kein Wort zu verlieren. Es scheint in der Thal, daß Herr Dr. Hannes sehr gut zur Konstanzer Gemeinde und diese zu ihrem Rabbiner paßt. Diese meine in Nummer 19 auSge- *) Nebensächlich. Red.