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Der Israelit · 1899-03-16 · Heft 22 (16.3.1899) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 22 (16.3.1899)
Date
1899-03-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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419 Einsenders dieselben Worte anzuwenden, wenn wir es nicht verschmähen würden, mit gleicher Münze zu zahlen. Die beste Antwort gegenüber solchen Anfeindungen und Entstellungen wäre wohl ein vornehmes Jqnoriren; allein wir haben zu viel Achtung vor der öffentlichen Meinung, vor welcher der Herr Einsender seine Meinung ausgesprochen hat, als daß wir ruhig mit ansehen könnten, wie durch entstellte, zum Theil unwahre Behauptungen unsere Berufsehre und das Ansehen der hiesigen achtbaren Gemeinde verdächtigt wird. Darum bitte ich Sie, mir zur Entgegnung nach dem Grundsätze: audiatur et altera pars, denselben Raum in Ihrem geschätzten Blatte zu überlaffen und vorliegendes Schreiben ungekürzt zu veröffentlichen. Der Herr Einsender beregten Artikels kritisirt den Umstand, daß der Wochentagsgottesdienft anstatt Montags und Donnerstags, am Sonntag und Freitag hierorts stattfinde. Wer die hiesigen Verhältnisse genau kennt und sie nicht nur von einer „Geschäftsreise" aus beurtheilt, wird die Berechtigung dieser „Reform," wie der Herr Einsender sich auszudrücken beliebt, uneingeschränkt zugeben. Die Einrichtung hat mir übrigens keineswegs „Spott" gebracht, wie der Herr Verfasser behauptet, sondern „Erfolg," indem während des ganzen Sommers dieser Sonntags- und Freitags-Gottesdienst sich eines regen Besuches der Gemeinde erfreute, was am Montag und Donnerstag infolge der hier herrschenden geschäftlichen Verhältniffe unmöglich ist. Im Winter kann leider ein regelmäßiger Wochentags-Gottesdienst vor der Erstellung der bereits beschlossenen Synagogenheizung vorläufig nicht stattsinden. Nach Fertigstellung der Heizungsanlagen wird sich der Sonntags¬ und Freitags-Gottesdienst sicherlich auch im Winter derselben Frequenz zu erfreuen haben, wie im Sommer. *) Der Herr Verfasser behauptet, es sei die Thoravorlesung auf Sonntag und Freitag hierorts verlegt worden. In diesem Umfange ist die Behauptung unrichtig, die Absicht hierzu hat allerdings bestanden und ein- oder zweimal wurde auch wirklich aus der Thora vorgelesen, was übrigens durchaus nicht gegen religionsgesetzliche Bestimmungen verstößt, da bekanntlich, wie der Herr Einsender nicht zu wissen scheint, die Thora-Vorlesung an Wochentagen nur deßwegen auf Montag und Donnerstag verlegt wurde, weil an diesen Tagen Markt und Gericht abgehalten wurde. **) Die Verlegung der *) Empfindsame Naturen! Unsere Alten haben von Hekzvorrtchtungen in der Synagoge nichts gewußt und sind doch öfter wie zwei Mal wöchentlich „schulen" gegangen. Red. **) Anwerk. d. Red. — Das ist unrichtig. Die Vorlesung aus der Thora am zweiten und fünften Tag der Woche wird im Talmud als eine von unserem Lehrer MoseS getroffene und von ESra später noch modisicirte Einrichtung bezeichnet. Sie wurde getroffen, damit nicht drei Tage der Thoravorlesung auf Montag und Donnerstag geschah also in Rücksicht auf practische Verhältnisse; und hierdurch rechtfertigt sich auch mein Vorgehen, welcheebenfalls einem unabweisbaren Bedürfnisse entgegenkommen mußte und welches ohne eine directe religionsgesetzliche Bestimmung zu verletzen, dem religiösen Sinn, der in unserer Gemeinde G. s. D. unleugbar vorhanden ist und lebendig sich regt, durch möglichste Beseitigung von äußeren, seiner Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen Rechnung tragen wollte. Zur Beruhigung will ich dem Herrn Verfasser übrigens mittheilen, daß ich aus eigener Initiative von der Beibehaltung der Thoravorlesung am Sonntag und Freitag wieder Abstand genommen habe. Der Herr Einsender behauptet, ich hätte mich geweigert, nach einer Leichenfeier im Trauerhause einen Lehrvortrag zu halten, und giebt hierüber gleichfalls einen völlig entstellten Bericht. Es ist in unserer Gemeinde allerdings üblich, im Trauerhause während der ersten Trauerwoche, früh nach dem Morgen- und nachmittags vor dem Mincha- Gebet, einen Lehrvortrag zu halten. Diese Function ist aber nach einem mit dem Herrn Kantor von vornherein getroffenen Abkommen ausschließlich diesem übertragen, und mein anfängliches Bedenken, im besagten Falle den Vortrag zu halten, erklärt sich aus dem Bestreben, in keiner Weife in die Funktionen des Kollegen einzugreifen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände obwalten. Die Versammlung hatte sich nun im Trauerhause eigentlich nicht zur Abhaltung des Lehrvortrags eingefunden, sondern zur Verrichtung des Morgengebets. Zufällig erschien auch ich unmittelbar nach der Beendigung daselbst und machte die Herren darauf aufmerksam, daß die Zeit zum Morgengebei längst abgelaufen sei und man vor Minchah keinen Gottesdienst mit Lehrvortrag mehr halten könne. Man wollte nun von mir wenigstens einen Lehrvortrag hören, um daraufhin »np sagen zu können; ich wies darauf hin, daß dies der Herr Cantor thun müsse und auch thun werde, sobald er aus dem Religionsunterricht, den er gerade ertheilte und der bald geschlossen werden müßte, zurückkäme. (Der Herr Cantor war also nicht verreist, wie der Herr Woche dahingehen, ohne daß die Gemeinde die Worte der Thora hört. Daß später an diesen Tagen auch die Markt- und Gerichtstage waren, hat mit der ursprünglichen Begründung dieser Anordnung nichts zu thun- Abgesehen von dem Unrecht und der Pietätlosigkeit, an einer solchen alten Einrichtung zu rütteln, hätte man gar keine ungeeigneteren Tage wählen können, als Freitag und Sonntag, wenn ihr ganzer Zweck ist, keine drei Tage der Woche ohne Thoraverleiüng hingehen zn lassen! Rach dieser Reform wird die Tbora drei Tage hintereinander vor gelesen, dagegen fällt die Vorlesung der Thora vom ersten bis zum sechsten Tage der Woche aus!

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