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Der Israelit · 1899-03-16 · Heft 22 (16.3.1899) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 22 (16.3.1899)
Date
1899-03-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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416 unk vorkommenden Fall« den UnterstützungSbegehrenden verabreichen können.*) Gewerbsmäßige Bettler, d. h. solche, die sich nicht durch einen förderungSwerthen Reisezweck durch amtlich! beglaubigte Atteste von behördlichen Organen auSweisen können, sind nur so weit zu unterstützen, daß sie die auf ihrer Reiseroute nächstgelegene jüdische Gemeinde erreichen können. In dringenden Fällen ist, ohne sich von einem falschen Mitl'idsgesühl abhalten zu lassen, die Hilfe der Polizei zur Fortschaffung eine« gewerbmäßigen Bettlers in Anspruch zu nehmen. Alle in sogenannten LuxuSbädern aufhältlichen (nettes Ausschuß-deutsch deS Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde«) sind als gewerbsmäßige Bettler zu betrachten und zu behandeln. Es ist rathfam, sich durch kein falsches MitleidSg efübl abhalten zu lassen, für ihre baldmöglichste Fortschaffung aus dem Orte Sorge zu tragen. Hier vabtN nur vre herrlichen Prinzipien der Armen-Commission de« Deutsch-Israelitischen Gemeindtbunvs. an welchen festgehalten wird. Wir wollen dieselben heute keiner Kritik unterziehen, sondern sie nur konftatiren. Dieselben haben den Beifall ihrer Gevattern in so hohem Grade, daß sie Separatabzüge des stenographischen Protokolls den imeressirten staatlichen Behörden für jüdische Angelegenheiten überreicht hat und diese Ueberreichung noch zum Gegenstand der Mittheilung macht! Daß die diesbezüglichen Verhandlungen des VerbandStage« eine anerkennende Würdigung des Pastors von Bodelschwing gefunden haben, wird ebenfalls mitgetheilt. Da die Herren an der Art und Weife, wie man christlicherseitS über dieses Deutsch-Israelitische Bundes-Gemilus-Chesed denkt, ein besonderes Jntereffe zu haben scheinen, so sei hier noch auf ein spezifisch christliches Urtheil über den Bettel hingewesen, von dem mancher deutsche BundeS-Jsraelit etwas lernen könnte. Das Urtheil ist das des GrafenLeo Tolstoi nnd findet sich in seiner Schrift: „Was sollen wir thun?" Er schreibt: „Als ich einst durch die Afanassigaffe in Moskau ging, war ich Zeuge wie ein Polizist einen in Lumpen gehüllten Mann von bäurischem Stande, welcher an der Wassersucht litt, in eine Droschke setzte. Ich fragte den Polizisten weshalb dies geschehe? „Er hat gebettelt," lautete die Antwort. „Ist denn das verboten?" frug ich. „Muß wohl verboten sein," brummte der *) ES ist jedenfalls eine originelle Idee, denjenigen, welche Unterstützung verlangen, Anweisungen zu geben; also vapierne msy an (Stelle baarcn Gelbes. Der Ge meindebund hat in seiner fürsorgenden Bemutterung auch gleich ein Schema für diese Anweisungen beigefügt, auf welchem sich zur Aufmunterung und Tröstung der Unterstützungsuchenden und Anweisung erhaltender Armen folgender Passus findet: Der Hausbettel ist strengstens untersagt. Ten Mitgliedern wird dringend ans Herz gelegt, sich durch keine Zudringlichkeit bestimmen zu lassen, der Hausbettelei Vorschub zu leisten, vielmehr nöthigenfalls beidernächstenBezirkswacheAbhilfezu suchen. Polizist. Die Droschke mit dem Wasiersüchtigen u. seinem Begleiter fährt von dannen. Ich nahm eine zweite Droschke und folgte der erfteren. Ich wollte erfahren, ob es thatsächlich wahr sei, daß es verboten ist, um ein Almosen zu bitten, und worauf dieses Verbot sich gründet. Ich konnte durchaus nicht begreifen, wie man einem Menschen verbieten sollte, einen anderen um etwas zu bitten, und konnte auch nicht glauben, daß ein solches Verbot vorhanden sei, da doch Moskau von Bettlern nur so wimmelt. Ich begab mich in das Amtsgebäude, nach welchem man den Bettler gebracht hatte. Hier traf ich hinter einem Tisch der Wachtstube einen Mann mit Säbel und Pistole. „Weshalb hat man den Mann in der Droschke arretirt?" fragte ich. Der Mann mit dem Säbel und der Pistole warf mir einen strengen Blick zu und sagte: „Was wollen Sie?" Er mußte sich gedrungen fühlen, mir irgend eine Auskunft auf meine Frage zu geben und fügte hinzu: „Die Obrigkeit befiehlt, solche Leute zu arretiren, es wird also wohl so in der Ordnung sein " Ich verließ die Wachstube. Im Hausflur traf ich den Polizisten, der den Bettler eingebracht hatte; er saß auf der Fensterbrüstung und blickte in eine Art Notizbuch. Ich fragte ihn: „Ist es wahr, daß es in Moskau den Bettlern verboten ist, um Almosen zu bitten?" Der Polizist fuhr aus seinem Buche empor, blickte mich eine Weile ftirnrunzelnd an und sagte, indem er sich auf der Fensterbrüstung zurechtsetzte: „Die Obrigkeit besiehlt's, 's wird also wohl in Ordnung sein." Dann wandte er sich wieder seinem Notizbuche zu. Ich trat auf die Haustreppe hinaus. „Na, haben sie ihn behalten?" fragte der Droschkenkutscher, der den Bettler gebracht hatte. Offenbar interessirte auch ihn das Schicksal des Wassersüchtigen. „Sie haben ihn behalten," antwortete ich. Der Droschkenkutscher schüttelte den Kopf. „Wie ist denn das hier bei Euch in Moskau?" fragte ich. „Es ist wohl hier verboten, um Etwas zu bitten?" „Wer mag's wissen," versetzte der Kutscher. „Wie geht denn das zu?" fragte ich. „Der Bettler ist doch ein christlicher Bruder, und man bringt ihn auf die Wache?" „Das ist heutzutage alles anders; man erlaubt nicht mehr zu betteln," antwortete der Kutscher. Ich war später noch mehrmals Zeuge, wie die Polizisten die Bettler zur Wache und darauf nach dem Juffupowschen Arbeitshause brachten. Eines nannn.

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