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Der Israelit · 1899-03-13 · Heft 21 (13.3.1899) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 21 (13.3.1899)
Date
1899-03-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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WWWWMW 401 •flat« wird Gott uns wieder zurückführen in das Land unserer Väter. Sind wir nun bereits im Abrahams- Zeitalter? Leben wir glücklich und geachtet unter den Völkern? 2luf diese Frage wird sicher niemand — er mag angehören welch' Schattirung unseres Volkes auch inimer — eine bejahende Antwort geben. Deshalb nun lasset es unser Lebensziel sein, diese Abra- Hams-Zeit herbeizuführen, in der wir den Beweis zu bringen haben werden, daß wir auch bei vollständig ungetrübter Stellung mit Treue und Liebe das göttliche Gesetz als „einzige" Lebensaufgabe erfüllen. Erst, wenn dieser Beweis erbracht ist, werden wir wiedereintreten in die Reihe der eine „Heimath" besitzenden Nationen. Jeder andere Weg führt nur zu einem Kampfe gegen Windmühlen. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen Deutschland. E. R. Berlin, 5. März. In der heutigen Sitzung der Repräsentanten der jüdischen Gemeinde erklärte zunächst Herr Spndicus Dr. Minden, daß er als Curatur der Ephraim-Stiftung aussckeiden müsse, da ihm dieses Amt zu große Mühen bereite. Statt seiner wurde Herr Willibald Löwenthal gewählt. Herr Siegfried Moses Meyer hat der Armenkommission letztwillig 5000 Mk. zugewendet. Es folgt der Bericht über die Vermiethung der Plätze in der Synagoge, Lützowstraße. Von den vorhandenen 1853 Plätzen sind 1277 vermiethet und zwar nur die theuersten und die billigsten. Man beschließt einen neuen Tarif vorzunehmen und den Gottesdienst in der Pvtsdamerstraße 9 für die hohen Festtage aufzugeben. Für Renovirung der Kastellanswohnung in der Synagoge Lindenstraße wurden 145 Mk. 44 Pfg. bewilligt, für Anschluß des Friedhofs Weißensee an die öffentliche Wafferleitung 500 Mk. Den Koscherfleischhändlern wurden die Beiträge zum Pensions- Unterstützungsfonds für das Jahr 1899 erlaffen. Bei Punkt 6, betreffend die Einrichtung und Verwaltung einer Gemeindebibliothek wird beschlossen dem Laienelement dieselbe Berücksichtigung wie den Gelehrten zukommen zu lassen und eine Verwaltungskommission bestehend aus einem Vorsteher, zwei Repräsentanten und zwei Gemeindemitglieder zu wählen. Die Petition in Sachen der jüdischen Lehrerinnen wird an die Kommission zurückgewiesen, da die veränderten Umstände eine neue Redaction erheischen. — Ich habe noch hinzuzusügen, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Fuchs sein Amt als Vorsteher der jüdischen Gemeinde am 1. April niederlegt. An seine Stelle tritt Herr Rechtsanwalt Lilienthal. Erster Stellvertreter wird nun Herr Wilhelm Goldschmidt, zweiter Stellvertreter Herr Hermann Landsberger, zum dritten Stell' Vertreter ist Herr Selmar Schmitz gewählt worden. Heilbronn, 6. März. Eine antisemitische Rohheit fand am 11. v. M. vor der Strafkammer des Landgerichtes ihre theilweise Sühne. Am Sonntag den 30. Oktober v. I., Abends 8 Uhr, zogen die Heilbronner Kaufleute Schurr, Rapp und Nollenberger durch Affaltrach. Dabei riefen sie die rohesten Beleidigungen gegen die Juden aus. (Da stinkt's nach Juden, muffiges Israelw.) Vor dem Geschäft der Gebrüder Levi trat Hugo Levi den Ruhestörern entgegen und wies mit einer Peitsche einen Angriff ab. Bernhard Lev-, der nun aus dem Laden trat, um nach der Ursache de» Lärms zu sehen, wurve nach kurzem Wortwechsel in rohester Weise niedergeschlagen und roh mißhandelt. Erst dem herbeieilenden Schullehrer Spatz gelang es, die Burschen zu vertreiben und einen derselben festzunehmen. Bernhard Levi, ein ruhiger, braver, geachteter Bürger, Veteran aus den Jahren 1866 und 1870, wurde bewußtlos in seine Wohnung gebracht. Der Arzt stellte zahlreiche Wunden an Kopf, Gesicht, Beinen rc. fest. Die Kopfwunden entstammten von kantigen Werkzeugen. Der Mißhandelte war fünf Tage lang genöthigt, das Bett zu hüten und etwa 14 Tage im Geschäft gehindert. Die von der königlichen AmtSanwaltschaft Weinsberg erhobene Klage wurde am 30. Oktober 1898 vom Schöffengericht Weinsberg verhandelt. Sonderbarerweise war die Anklage nur wegen Körperverletzung und nicht auch wegen groben Unfugs erhoben, und noch unbegreiflichererweise erfolgte — Freisprechung. In den Urtheilsgründen wurde auSgeführt: Den Angaben der Angeklagten sei kein Werth beizumessen, Nothwehr habe auch nicht Vorgelegen, die Handlung sei eine rohe gewesen — aber wegen der Nacht seien von den Zeugen bestimmte Wahrnehmungen durchs Auge nicht gemacht worden. Es sei von keinem Zeugen mit Sicherheit angegeben worden, daß er gesehen habe. Dieser oder Jener habe geschlagen. Gegen dieses Urtheil erhob die Staatsanwaltschaft Berufung. Inzwischen hatte Lehrer Spatz, als Vorsitzender des israelitischen Kirchenvorsteheramts Affaltrach die Staatsanwaltschaft Heilbconn gebeten, auch wegen der Beleidigung der jüdischen Einwohner Affaltrach vorzugehen. Es ist aber bis heute in der Richtung nichts erfolgt. Dagegen verurtheilte die königliche Strafkammer Heilbronn die drei Angeklagten am 11. Februar dieses Jahres wegen Körperverletzung je zu 14 Tagen Gefängniß, einer Buße und Tragung der Kosten 1. und 2. Instanz. Der Staatsanwalt hatte vier Wochen beantragt und als erschwerend die ungerechtfertigte, grobe Beschimpfung der Israeliten bezeichnet, mit dem Hinweis, es liege die begründete Vermuthung vor, daß wohl die Angeklagten Mitglieder des antisemitischen deutsch-nationalen Hand-

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