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Der Israelit · 1899-02-27 · Heft 17 (27.2.1899) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 17 (27.2.1899)
Date
1899-02-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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317 ferung von Lebensmitteln an die Armee" erlassen und in Artikel 21 folgendermaßen verfügt: „Das Schlachten hat der Lieferant za veranlassen, ohne dafür eine Vergütung beanspruchen zu können. Die zum Schlachten nöthigen <^eräthschaften werden vom Staate zur Verfügung gestellt. Die Rinder müssen ausschließlich durch den Halsschnitt geschlachtet werden. Dieser hat stattzufinden an den Weichtheilen des Halses, ungefähr 10 Zentimeter unterhalb des Kehlkopfes. Die Weichtheile sind dabei bis an die Wirbelsäule durchzuschneiden. Das Schlachten muß durch eine ummterbrochene, durchlaufende, hin- und hergehende Bewegung des Messers ausgeführt werden, ohne daß dabei irgend ein Druck aus den Rücken des Messers ausgeübt wird. Das Durchstecken des Messers zwischen Luftröhre und Schlund oder das Hinei,rsteckeu desselben unter die Haut ist ebenfalls verboten." Also, genau so wie sein deutscher College hat der holländische Kriegsminifter das Schächten für alle Fleischlieferungen an die Armee obligatorisch eingeführt, und zwar werden — sicherlich ein verstärkter Beweis für die Thierquälerei der jüdischen Schlachtmethode! — nicht etwa nur der Halsschnitt, sondern mit minutiöser Genauigkeit auch jene fünf Specialvorschriften, welche unser Religionsgesetz anordnet, zur Pflicht gemacht. Kann danach noch ein Zweifel bestehen, daß es eine staatsrettende That ist, das Verbot alles Schächtens ohne vorhergegangene Betäubung ausnahmslos durchzuführen? (Oesterr. Wochenschr.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin (Berliner Briefe IV). Meine Constatirung des Widerspruchs zwischen den Worten und Thaten einiger der Redner bei der Jubiläumsfeier des Hildesheimer'schen Nabbinerseminars läßt die in meinem dritten Brief bereits gewürdigte jüdische Zeitung noch immer nicht zur Ruhe kommen. Bevor ich ihre neuesten Glossen Revue passiven laste, gestatte ich mir, den Sachverhalt in aller Kürze zu präcisiren. Ich halte die Verbindung von gesetzestreuen Rabbinen mit rmr rrrei: für ein großes Unrecht und Unglück; nicht deshalb, weil es Herr Rabbiner Dr. Hildesheimer auch als ein solches bezeichnete, sondern ich würde es dafür halten, auch wenn Herr Dr. Hildesheimer niemals Veranlassung gehabt hätte, sich darüber auszusprechen. Soweit meine Kenntniß von cpDra er reicht, perhorrescirt Leben und Lehre unserer p'n peo 'tk imT ’cen einen solchen 1 Mischmasch als verbotene, widernatürliche Verbindung. Um diese meine persönliche Ueberzeugung hat es sich in meinen bisherigen Briefen nicht gehandelt und soll es sich auch heute nicht handeln. Das was mir lediglich die Feder in die Hand gedrückt hat, war der Schmerz über den Widerspruch, den sich einige Schüler Hildesheimers zwischen ihren Worten und ihren Thaten zu Schulden kommen ließen. Dieser Widerspruch liegt vor aller Augen offen dar. Der Umstand, daß just um dieselbe Zeit, um welche dieselben ihre begeisterten Reden hielten, die Protokolle der Rabbinerversammlung mit den Namen von Hildesheimers Schülern erschienen, hat jeden denkenden Leser auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht. Ich habe keinen der Männer mit Namen bezeichnet, ich habe kein verletzendes oder gar kränkendes Wort gegen einen derselben geschrieben; wohl aber habe ich das Gegentheil davon fast auf jeder Seite meiner Briefe gethan. Ich habe bedauert, daß die Herren dem bankrotten Reformjudenthum Handlangerdienste leisten, daß sie Steine zu ihrer eigenen Steinigung liefern, daß sie Holzscheite zu ihrem Autodafs tragen, und daß sie an dem Aste sägen, auf dem sie sitzen. Aber ich habe ihre eine Absicht, ihr rvr cr^ geltend gemachtes Streben ausdrücklich anerkannt, indem ich sofort hinzufügte, daß sie selber glauben, sie richten Steine zum Aufbau eines ny p», sie legten Opferholz auf die Feuerstätte ihres Opferaltars, und daß sie nicht sich, sondern dem Gegner den Lebensnerv abschnitten. Wäre ich einen Augenblick über die Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit dieser Gesinnung im Zweifel gewesen, ich hätte nie deshalb die Feder eingetaucht. Das Unrecht und Unglück ist ja nur deshalb so groß, weil es von Männern herrührt, deren große Mehrzahl puncto Ehrenhaftigkeit und Gesinnungsreinheit nicht erst einer Anerkennung bedarf. Es war mir auch nie zweifelhaft, daß die Stellen aus o'prr er, welche das Bedenkliche, Gefährliche und Verbotene dieses ra™ darthun, den Herren vollkommen zugänglich und maßgebend sind. Ich weiß sogar, daß sie außerdem privatim briesirch oder mündlich darauf aufmerksam gemacht wurden, und zwar von competenter Seite in ehrerbietiger Weise. Die Herren haben auch darauf geantwortet und haben ihr Verhalten mit den Aussprüchen unserer Weisen in Einklang zu bringen gesucht. In wie weit ihnen das gelungen ist, gehört nicht hierher. Was glaubt man heutzutage nicht alles! Wenn ich s he, wie Jemand gegen mich schreibt, der 14 Tage später behauptet, er habe gar nicht gegen mich geschrieben, so hat man ein kleines Beispiel dafür, was man bei einem bischen guten Willen nicht alles glauben und finden kann. Mit diesem guten Willen kann man es sogar fertig bekommen, einen Schimon ben Schetach als

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