Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 10 (2.2.1899)
- Date
- 1899-02-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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184 rungen zu wachen haben? Gerade diese sind doch an ihre Pflichten zu erinnern, da die Folgen von nicht am Orte ausführbarer religiöser Pflicht ihr Gewissen belasten muß. Dem Einsender muß bekannt sein, daß das Mickwe hiesiger Gemeinde nicht benutzt werden kann und besteht dieser Zustand bereits über ein Jahr. Es ist dieses auch dem israelitischen Consistorium für Lothringen, in Metz, an dessen Spitze Herr Oberrabbiner Ury steht, vor Jahresfrist bereits schriftlich mitgetheilt worden und was hat man zur Abhülfe bis heute gethan? Nichts! Ist dieses Verhalten vielleicht weniger sündhaft als das Nichtbenutzen ritueller Einrichtungen? Wie hat sich der Seitens des Eonsistoriums gegen den Willen des größten Theils der Gemeinde eingesetzte, aus nur zwei Personen bestehende Vorstand, zu unserer Mickweangelegenheit verhalten und was hat er bis heute gethan? Die Antwort liegt gleichfalls in dem Worte „Nichts." Ist man vielleicht damit entschuldigt, daß man sagt, ein Theil der Mitglieder zahlt nicht zu den Kultussteuern und deshalb wird die Instandsetzung nicht vorgenommen? Eine solche Rechtfertigung ist unbegründet. Es ist dieses derselbe Vorstand, der den in religionsgefetzlich verbotener Ehe lebenden Klauber nach Wunsch des Eonsistoriums auszunehmen hatte, und da andere Personen als Vorstandsmitglieder sich nicht dazu hergaben, mußte eben dieser, zudem auch in naher Beziehung zu Klauber stehende Vorstand sich dazu entschließen, das Amt anzunehmen, sonst konnte ja Klauber nicht ausgenommen werden und man hätte diesen leider leicht zu erringenden Sieg nicht davongetragen. Der alte Vorstand ließ sich trotz Einreden Seitens des Herrn Oberrabbiners Ury, der sogar hierfür eine Reise unternahm und 31/- Stunden in Forbach über diese Angelegenheit sprach, nicht dazu bewegen. Sonach wird es heute jedem Leser klar und verständlich sein, warum die Mickwefrage Seitens des Eonsistoriums und des Vorstandes nicht in erfolgreicher Weise gelöst wurde. Eine andere Auslegung ist bis heute nicht bekannt und bleibt, wenn solche gegeben, Erklärung Vorbehalten. Es wird dieser Veröffentlichung gerade so gehen, wie den bereits gemachten, nämlich die Antwort bleibt aus und muß jeder Leser das Geschilderte als der Wahrheit entsprechend annehmen und sich selbst das Urtheil bilden. Bemerken wir dem Einsender noch, daß die Beruhigung der Gemüther in hiesiger Gemeinde nicht daraus vielleicht zu entnehmen ist, daß die eine oder andere Person ihre Cultussteuern bezahlt hat. Weit gefehlt. Wenn auch heute Alle, die nicht für die Aufnahme Klaubers und den jetzt vorhandenen aus zwei Personen bestehenden Vorstand sind, zahlen, bleibt doch der Zwiespalt, und zwar so lange, bis der Gerechtigkeit Genüge geleistet ist, was nicht mit Versprechungen und leeren Worten sich machen läßt. Diejenigen, die diesen Zwiespalt herbeigeführt haben, mögen denselben auch jetzt entfernen und da denselben wahrscheinlich der heutige Zustand der Gemeinde gefällt, so arbeiten sie nicht an dessen Beseitigung. Ein Rechtliebender. Oe st er r.-Ungar. Monarchie. Wien, 80. Im. Der Kaiser hat dem Präsioenten der Wiener israelitischen CultuSgemeinde, kaiserl. Ruh Heinrich Klinger, den Orden der Effernen K?one 3 Klasse verliehen. Es ist das eine hohe Auszeichnung, deren sich nicht gar viele Juden erfreuen und ist diese Verleihung von umso größerer und weittragenderer Bedeutung, da sie in jetziger Zeit erfolgt, die wohl noch niemals von solch tnsten Momenten für die Bekenner dieser Religionsgenossenschaft begleitet war. Gestern war das fünfzigjährige Jubiläum der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer und bei dem aus diesem Anlasse stattgehabten Bankett überreichte der anwesende Handelsminister Freiherr von Dipauli die Insignien des Ordens an Klinger. Es gibt nicht viele Juden, die sich, ob dieser Auszeichnung, die einem der Ihrigen zu Theil wurden, nicht sehr freuen würden und bringen wir dem verehrten Präsioenten der ersten CultuSgemeinde des Reiches unsere besten Gratulationen dar. E. -T. Italien. Rom, 29. Jan. (Neue Schwierigkeiten in Bezug auf die Schweizer Fleischversorgung.) Die italienische Regierung wurde soeben vom Bundesrathe in Bern verständigt, daß die Einfuhr von Fleisch aus Italien nur gegen eine amtliche Bescheinigung, daß dasselbe von gesundem Vieh herstammt, gestattet werden könne. Diese Verordnung oder vielmehr rrn: ist augenscheinlich gegen unsere Glaubensbrüder in der Schweiz gerichtet, die bisher ihr Koscherfleisch aus der Gegend von Como, wo sie eine eigene Schächterei besessen, bezogen. Vermischtes München, 27. Jan. Der hier bestehende Verein „vinath Hazedek" dessen Mitglieder «loO an der?chhl) meistens österreichische Unterthanen sind, hat zum 50jährigen Regierungsjudilüums des Kaisers von Oesterreich ein Huldigungstelegramm abgesandt. Dieser Tage gelangte auf Veranlassung des Kaisers ein herfliches Dankschreiben an den 1. Vorstand, Herrn Siegmund Hausdors, mit dem Bemerken, es sämmtlichen Mitgliedern bekannt zu geben. Köln. Der Verein der jüdischen Lehrer in Rheinland lind Westfalen halte in den Jahren 1895, 1896, 1897 und 1898 je eine Einnahme von Mark 1968, 4064, 4857 und 5879, denen Ausgaben von Mark 324, 732, 844 und 734 gegenüberstehen.