Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 9 (30.1.1899)
- Date
- 1899-01-30
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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168 Noth seines Vaters nicht mitgetheilt hat. Aber selbst dieser Fehler quillt aus seiner Schamhaftigkeit und Schüchternheit, die es nicht gewagt hat, eine so große Bitte an uns zu stellen. Er hat."- In dieser Selbstanklage wurde Rabbi Jesaja glücklicherweise unterbrochen durch den Besuch des ersten Vorstehers, der Frankfurter Gemeinde, Rabbi Abraham Britingen. Dieser hatte bereits von der Proßnitzer widerfahrenen Bestrafung auf Umwegen gehört. Die Nachricht davon war auch in die Gemeinde gedrungen, in welcher deßhalb große Aufregung herrschte. Niemand in der Judengaffe glaubte an die Schuld Proßnitzers. Die allgemeine Verstimmung und Erregung wandte sich gegen den Rabbinen, der die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen und dadurch die schimpfliche Bestrafung eines Unschuldigen veranlaßt habe. Der Vorsteher, der den Rabbiner eines solchen Schrittes nicht für fähig hielt, war gekommen, um eine zuverlässige Darstellung des Vorgefallenen zu erhalten, und so die erregten Gemüther zu beruhigen. „Was auch die Welt Schlimmes über mich denkt und spricht, sie hat ein Recht dazu", erwiederte Rabbi Jesaja seinem Vorsteher. „Ehotosi, Owisi, Poschati. Ich habe leichtsinnig, schlecht und verbrecherisch gehandelt." Und nun erzählte er den ganzen Vorgang, wie wir ihn kennen. Nur den einen Umstand von der Handspur im Staube verschwieg er und dieihmdaraussichergebendeGewißheit vonProßnitzers Schuld. Er sagte sich, daß in einem Eriminalfall, bei dem es sich um Leben und Tod handelt, nach jüdischem Recht, selbst ein solch zwingender Beweis nicht genügt hätte, um das Schuldig über den Verdächtigen auszusprechen. Nur durch die Aussage zweier zuverlässiger Zeugen könne ein Vergehen, auf das Todesstrafe steht, gesühnt werden. Sv lange diese Zeugen aber fehlen, sind keine noch so gravirende Momente stark genug, um die Schuld als über jeden Zweifel erhaben anzuerkennen. Daß das Schriftstück, welches bei dem Trödler gesunden wurde, sehr wohl eine Fälschung sein könne, betonte der Vorsteher selbst. Auf das Geftändniß der Schuld durch den Angeklagten legte man' im allgemeinen nicht viel Gewicht, da die Folterstrafen, die in jener Zeit beim Untersuchungsverfahren angewandt wurden, auch den Unschuldigen oft Verbrechen eingeftehen ließen, die er nimmer begangen hatte. (Fortsetzung folgt.) Woche« - Kalender. Freitag, 3. Febr., 2:;. Schebath. Sabbat-Anfang in Mainz und Frankfurt a. M. 4 Uhr 55 Min. Gamstag, 4. Febr.. 24. Schebath, n"rQ2 nn\ Sabbat-Ausgang in Mainz und Frankfurt a. M. 6 Uhr Min. — Berlin 5 Uhr 80 Min. — München 6 Uhr Min. — Hannover 5 Uhr 53 Min. — Stuttgart 6 Uhr 09 Min. - Prag 5 Uhr 45 Min. — Strnßburg «1 Uhr 15 Min. Posen 5 Uhr 25 Min. Der „Israelis erscheint wScheatlich ivelmal, Montags and Donnerstags, jedesmal in mindestens zwei Bogen. Preis pro Vierteljahr bet der Post 3 Mark ohne Bestellgeld. Man abonnirt ganzjährlich, halbjährlich oder »tertdAhrkch. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an_Der Suchhanüel verkehrt durch E. F. Iitrtnvcher, Lripsts, Dloßpiatz 16, — Inserate 25 Pfennig die 4svaltige Petilzeile oder deren Raum. Preis der Zeile kn Reclamethell 75 Pfennig. — Direkte Francozufendung unter Streifband pro Jahrgang für Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 8 st. Ssterr., fur'S Ausland 16 ReichS-Mark, an die Expedition franeo einzusenden. Eine «üFfendmrg de» a« die eingefandte« Mannferipten findet nicht statt, «a« »tttet tzes-avd, stch »am asto» ünffDttnitit ein« stopir -nrüszudehalten« Inhalt <Ha«ptb1att>. Leitender Artikel: Wo bleiben die Zionisten'-' — Zeitungsnachrichten und Corresponden zen: Deutschland: Berlin. Frankfurt a. M. Württemberg. Holland: Amsterdam. England: London. Rußland: Warschau. - Vermischtes. - Feuilleton: Späte Sühne- (Fortsetzung.) Inhalt -er ersten BeUaaer Leitender Arikel: Eine bedeutsame Vervollkommnung des jüdischen Kalenders. — Zeitungsnachrichten und Eorrespondenzen: Deutschland: Frankfurt a. M. Fürth. Schwei?: Lasel. Amerika: New-Vork. Inhalt der zweiten Beilage: Leitender Artikel: Der (Gesetzentwurf über die Synagogenverhültuisse in Frank furt a. M- Verantwortliche Redaction: Oscar Lehmann in Mainz. — Expedition des „Jsraeltt", Schottstraßc Nr. 2, Mainz. Druck und Verlag der Joh. Wirth'schen Hofbuchdruckerei'Actien-Gesellschaft in Mainz. Hierzu zwei Beilagen.