Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 8 (26.1.1899)
- Date
- 1899-01-26
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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154 Magenerkrankungen verabfolgt werden. Auf gleicher Stufe der Verdaulichkeit stehen gewöhnliche Rühreier in massigen Mengen; als Fettzusatz ist es angezeigt, sich der Butter zu bedienen. Hier kommt es sehr viel auf das Gefüge an, in welchem sich die Eier befinden. Je lockerer im Allgemeinen sich das Gefüge bei der Zubereitung darstellt, desto zugänglicher ist es dem Einflüsse der Verdauungssäfte, desto verdaulicher ist es. Aus diesem Grunde ist es auch in Fällen von leichten chronischen Erkrankungen statthaft, Eiereinlauf in den Suppen oder Ochsenauge, beide nur wenn recht locker, zu gemessen. Dagegen sind alle anderen Eierspeisen, wie fest gefügte Rühreier, fette Omelettes aus dem Speisezettel Magenkranker zu streichen. Dasselbe gilt auch von den hartgesottenen Eiern, deren Genuss Magenkranken unter allen Umständen zu versagen ist. Die Verdaulichkeit harter Eier wird allerdings bedeutend erhöht, wenn sie fein gehackt oder gar gerieben genossen werden. Diese Art der Darreichung wird sich, ebenso wie die der rohen Eier in gewissen Fällen an Tagen empfehlen, an denen das Kochen religionsgesetzlich nicht zulässig ist. Für Magenkranke, die an Diarrhöen leiden, eignet sich der Genuss von Eiweisswasser, dem stopfende Wirkung zugeschrieben wird; dieses wird aus dem Hühnereiweiss bereitet, indem das Eiweiss eines Eies in x/4 Tasse warmen Wassers — etwa 50 Gramm — gut verrührt und nötigenfalls mit einem geringen Zusatz von Cognac versehen wird. Bilden die Eier, wie wir oben gesehen, in der Krankendiät ein überaus schätzbares Nahrungsmittel, so fallt den Fischen in dieser Beziehung eine minder wichtige Rolle zu. Für Gesunde freilich liefern die Fische ein gutes Nahrungsmittel und finden darum mit Recht in jedem jüdischen Haushalte eine weitgehende Verwendung; gehört es ja zu den herkömmlichen jüdischen Gebräuchen, Freitag Abends und an besonderen Festtagen die Tafel mit einem Gericht von Fischen zu schmücken; während der „neun Tage“ gar, an denen der Fleichgenuss religionsgesetzlich beschränkt ist, bringen sie eine angenehme Abwechslung in die einförmige Kost. Was den Nährwerth der Fische anbelangt, so wird dieser vorzüglich durch den reichen Gehalt an Eiweiss und leimgebender Substanz bestimmt. Der Eiweissgehalt bleibt im Allgemeinen bei allen Fischarten auf gleicher Höhe; der Fettgehalt dagegen schwankt innerhalb grösserer Grenzen und dieser ist es hauptsächlich, der für die Verdaulichkeit massgebend ist. Je fetter und älter der Fisch, desto schwerer verdaulich stellt er sich dar. Im Allgemeinen ist aber auch das Eiweiss der Fische schwerer löslich als etwa das Eiweiss der Eier und setzt darum der Verdaulichkeit grössere Schwierigkeiten entgegen. Wenn schon ein Gesunder im Genüsse von Fischen Vorsicht üben und die fetten, schwerverdaulichen meiden sollte, so gilt dies bei Magenkranken in einem viel höheren Maasse; grössere Quantitäten selbst leichtverdaulicher Fischarten rufen gar oft bei Magenleidenden Beschwerden hervor, Sodbrennen, saures Aufstossen. Es ist darum angezeigt, Fische soviel wie möglich von dem Tische Magenkranker zu verbannen und sie Patienten mit acuten Katarrhen, mit nervösen Beschwerden oder starker Säureentwickelung vollständig zu entziehen. Wenn wir als Massstab für den Grad der Verdaulichkeit den Fettgehalt annehmen, so gehören in die Kategorie der leichtverdaulichen Fische, deren Genuss allenfalls Magenkranken in geringeren Quantitäten — etwa 100 Gramm — zu gestatten wäre, vor Allem Forelle und Schellfisch, denen sich Barsch, Barbe, junger Hecht, Schill, Zander anschliessen. Schon schwerer verdaulich und darum bei Magenkranken gänzlich zu verbieten ist grosser Hecht, Karpfen, Lachs. Ebenso gehören einige vom Religionsgesetz verbotenen Fische wie Aal, Stör, Neunauge zu den fettreichsten Arten und fallen wie vom rituellen, so auch vom hygienischen Standpunkte für Magenkranke vollständig weg. Es ist überdies nachgewiesen, dass das Blut von Aalen eine stark giftige Substanz enthält, welche die Gesundheit des Menschen schädigen kann, so dass schon diese hygienische Erwägung genügen müsste, den Genuss dieser Gattung zu versagen. Das Schicksal der letztgenannten Fischarten theilen auch einige im Wasser lebende Thiere, bei denen sich das religiöse Verbot ihres Genusses gleichfalls mit dem hygienischen Standpunkte deckt. Die Hummern, Krebse, Krabben, Austern, Miessmuscheln sind nicht nur schwer verdaulich, sondern können auch die Träger eines Giftstoffes sein, der, in den menschlichen Körper gelangt, schwere Schädigungen desselben veranlasst. Es ist ja auch dies durch neuere Forschungen nachgewiesen, dass Austern und Miessmuscheln in sich Typhuskeime bergen können, welche schon zu wiederholten Malen zu schweren Erkrankungen Anlass gegeben haben. Es ist darum auch hygienisch gerechtfertigt, wenn das Ritualgesetz den Genuss dieser Thiere untersagt. (Fortsetzung folgt.)