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Der Israelit · 1899-01-26 · Heft 8 (26.1.1899) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 8 (26.1.1899)
Date
1899-01-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
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147 dasselbe nicht gelten lasten will. Um unsere Behauptung näher zu begründen, verweisen wir darauf, daß diese Austastung noch in den Worten Rabbah'S wieder zu erkennen ist, welcher die Ansicht R. Sb. E.'s begründet mit der Bemerkung ntrx na ntrxe P P nes a: x'ST'tr ~v *a: na>* rx 'btt' n:*xtr r'trP a; x'srs'tr nj? 'bv u'xtr jwfc. In ihrer rechten Bedeutung treten diese Worte erst hervor, wenn min daran denkt, daß R. Sb. E. im Namen R. M's. tradirt. Pxa T2 NL'X Die Grundlage der oben citirten Ansicht des Herrn H. ist also: nnxa pxa nn ie'j bei nay kann nur abgeleitet werden von new, wenn bei ntrx der Grundsatz gilt: nnxa pxa rrn na*:, so ist dieses auch bei nay der Fall; daraus ergebe sich der pnratra ‘C3ß? 'X Ein einziger Blick auf die Talmudstelle Gittin 771) genügt, zu entdecken, daß sich hier der Herr Dozent für Talmud in Breslau wieder einer Ignoranz schuldig gemacht hat, die unverzeihlich ist! Dort heißt es klar und deutlich, daß man pxa nTjtr? na*: nnxa nicht von ntrx t ableiten könne, sondern von nay nach der Ansicht desjenigen, der sagt Tatra :axx!!! Herr H. meint ferner, die Chachamim anerkennen in der Mischna nicht das Prinzip nnxa pxa nn iav. Das Unglück verfolgt Herrn H. unerbittlich; denn auch diese Meinung ist gegen eine narr xidj in Gittin 12 b, wo es heißt: tat xav nH p'T Ta x:, woraus hervocgeht nnxa;*xa *ni *.a'*!!! — (Vgl. die diesbezügliche Bemerkung des x'atm zu Kidusch. 23 a iai Pp xm n -u Dabei begegnet H. noch dazu der Unfall, der für seinen n*a'P ^na einen tief traurigen Beweis liefert, daß die letzterwähnte Talmudstelle (Gittin 23 b) in Tosafot gegen Ende x a |W T-! ,n n in Kidusch. 23 a als Beweis citirt wird, daß nnxa pxa rr rann *vb c*aan. Und Horovitz erwähnt dieses 'aarn selbst, ohne dies zu bemerken! H. findet seine Behauptung näher begründet in den Worten Rabba's. Jawohl, wpa» xkx x:x v,a; denn abgesehen von der oben erwähnten Talmudstelle 77, hätte H. doch aus Raschi's Erklärung zu der von ihm selbst citirten tr: ersehen müssen, daß seine vermeintliche „Begründung" ein *p-rn r*ra ersten Ranges ist. Die betreffende Raschisielle lautet: annan Ttr n:\str rtrP nsP bvzb nnpx ab *n*x* nn*a pn:: und will sagen, daß der 'r*trn nrx rrrpn einzig und allein auf dem Grundsätze nnpx xb :e:: beruht. Die Faktoren n,n:ptr na Pyaa n:p ntrx und nnxa pxa nnn nan kommen hier auch nicht im Entferntesten in Betracht. Wer Raschi's Worte hier anders auffaßt, steht mit dem artrs atrE auf Kriegsfuß. Den „aktenmäßigen Beleg" hierfür gibt Rafchi selbst in Gittin 77 b p:pn *,n: rrp dort, wo die Diskussion zur Voraussetzung hat: nn:pe> na Pya n:p ntrx bemerkt Raschi, wie folgt: P xevn p?a: na*:n a:tra xb' n*,r:trna a: pt: nn'S xa': an' ':a n'b x':p nnxa pxa nnn!!! Die Blüthenlese, die ich in meinen bisherigen Aufsätzen zusammengestellt habe — eine höchst undankbare Beschäftigung — ist aus den ersten 3 von Dr. Horovitz besprochenen Themen entlehnt. Aber sie genügt, dem Kenner zu beweisen, welches Recht dem Herrn Dr. H. zur Seite steht, öffentlich über talmudische Materien zu verhandeln; wie sehr derjenige vom Geist der echten uns überlieferten Talmudforschung entfernt sein muß, der auf die Methode des Herrn H. schwört. — Diese Blumenlese ist ein unumstößliches Zeugniß, daß Herrn H. die elementarsten Begriffe zur richtigen Auslegung talmudischer Texte fehlen. — Und Herr Dr. S. Horovitz vertritt die Talmudwiffenschaft am Rabbiner-Seminar zu Breslau!- Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 22. Jan. In einem Feuilleton „Vom Bord eines Frachtdampfers" schreibt Dr. Sebald Schwarz—Blankenese in der „Frankfurter Ztg." : „Die tüchtigsten Schauerleute (Schiffslader) sind die Sephardim in Salonik, vertriebene portugiesische Juden, welche die Hälfte der Einwohner dieser Stadt bilden. Ich möchte jedem, der die Semiten für untauglich zu körperlicher Arbeit hält, einmal diese stattlichen Gestalten vorführen mit den oft edel geschnittenen Gesichtern, wie sie fleißig und gewandt große Mengen Ladung in kurzer Zeit bewältigen; besonders als es einmal galt, an einem Freitag vor 6 Uhr, dem Beginn des Sabbats, das Schiff fertig zu machen — was sollte der Türke am andern Tag erst noch dazu kommen und den Verdienst zum Theil haben? Der Gedanke, selbst am Sabbat einige Stunden zu arbeiten, kam gar nicht auf." Düsseldorf, 23. Jan. In der zu Krefeld erscheinenden „Deutschen Zeitung" waren in der Nummer vom 10. Dezember 1807 aus der ersten Seite drei fettgedruckte Zeilen angebracht, in welchen gegen die Juden hinsichtlich der Wahrung der Eidespflicht schwere Beschuldigungen gerichtet wurden. Es war darin behauptet, der Jude könne nach seiner Sittenlehre jederzeit einen Falscheid leisten. In diesen Zeilen erblickte die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft und deren Einrichtungen und erhob daher « auf Grund des § 166 des St.-G.-B. gegen den I verantwortlichen Redacteur des Blattes, den ehemaligen

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