Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 5 (16.1.1899)
- Date
- 1899-01-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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85 neugebauten Lokalitäten der Restauration Wertheimer das 50jährige Stiftungsfest gefeiert wurde, wie cs erhebender und gemüthlicher wohl nicht sein konnte. Es war rührend anzusehen, wie die Jubilare mit ihren Gattinnen, alle dem Grcisenalter angehörend, an der Tafelrunde einen Abend in Freude verbrachten. Alle Mitglieder, zum großen Theil aus jüngeren Mitgliedern bestehend, theiltcn die Freude der Jubilare und so entwickelte sich balo eine Fröhlichkeit, wie sie nur bei einem Familienfeste, durchdrungen von ächtjüdischem Geiste, herrschen kann, wo sich jeder als würdiges Glied dieser Familienkette anreiht. Die Vercinsleitung hatte für Abwechslung gesorgt durch eine Abthcilung der Regimentsmusik aus dem benachbarten Lahr. In herrlichen Reden und Gegenreden wurde der Gründung der mn und deren seitheriger Wirksamkeit gedacht, sowie die Bedeutung und der Werth einer solchen in religiöser und sozialen Beziehung zur Stärkung des jüdischen mib gesellschaftlichen Lebens hervorgehoben. Den Glanzpunkt des AbendsbildetedieUeberreichungeinerGedenktafelan die Jubilare als Geschenk der Mitglieder. Ergreifend war es anzusehen, wie die Jubilare mit thräncnfeuchtem Auge, gerührt ihren Dank stammelnd, das Angebinde in Empfang nahmen, gelobend, dasselbe als treues Vermächtnis ihren Kindern einst zu übergeben. Erst gegen zwei Uhr trennte man sich, nachdem vorher das Tischgebet durch bekannte Differenzsteigerung zu Gunsten unseres Waisenhauses um 40 Mk. einem Jubilar zugeschlagen worden war, der dann dasselbe unter Theilnahme der ganzen mit Andacht wohlbctont vortrug. Gebe Gott, daß unser von ächtjüdischem Geiste getragens Gemeindeleben zum Segen der Gemeinde, wie zur Ehre des Judenthums erhallen bleibe! Schweiz. Bern, 10. Jan. (Die Röntgen-Strahlen beim Schächten.) Die neuesten Errungenschaften der Wissenschaft werden in den Dienst der jüdischen Religion gestellt. Aus der Schweiz wird der „Laubhütte" Folgendes mitgetheilt: „Mit den größten Schwierigkeiten, hauptsächlich zur Sommerszeit, haben in Thiengen, sowie in Rheinheim die schweizerischen Metzger zu kämpfen, wenn nacheinander zwei und drei Stiere für trefoh erklärt werden. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, behelfen sich in Frankfurt a. M. sowie in Mühlhausen und Colmar, seit dem 30. Juni v. I. die Schächtereien mit den Röntgen-Strahlen; bis jetzt sind die Erfolge glänzende. Unter 1O0 Stück ist im höchsten Fall ein bis zwei Stück trefoh geworden. Die neuesten Verbesserungen der Röntgen-Strahlen sind derart, daß sie nicht nur bei Ochsen die Zusammcnwachsung innerer Organe, sondern auch die Eifenstücke, Geldstücke und andere Bestandtheile beim lebenden Thiere konstatiren, die im Futtersack vorhanden stnd. Auch ut Thiengen ist malt mit den Erfolgen sehr zufrieden und hoffentlich werden eie Herren Pfister und Utz, Besitzer der Schläch ereien in Rheinheim nicht mehr auf sich warten lassen, die Röntgen-Strahlen anzuwenden, die von eminentem 'Nutzen sein werden. — Man schächtet nur solche Thiere, die voraussichtlich koscher werden. Was wird aber uns Israeliten durch diese Erfindung zu Theil? Ein Preisabschlag von 10 bis 20 Prozent; ferner, daß die Schlächtereien von Thiengen und Rheinheinl in größere Aktivität versetzt werden, und demnach mehr verdienen als vorher." (Wir glauben, daß diese Nachricht ein Ulk ist.) England. London, 12. Jan. Die bestellten Vertreter der Londoner Juoenschaft, der sog. „Jewish Board of Deputies", hat beschlossen, energisch darauf zu dringen, daß die religiösen Bedenken der Nachkommen des Hohenpriesters Aaron, der Cohens, d. h. der Priester, auch vom Staate Anerkennung finden. Den Cohens ist es nach jüdischem Gesetze nicht gestattet, in die Nähe einer Leiche zu gehen oder mit ihr in einem Hause zu sein, es sei denn mit der eines Angehörigen ihrer Familie. In Zukunft wird ein englischer Cohen, dem Rathe des Amtes der Deputirten folgend, sich weigern, einer Leichenbeschauer-Untersuchung beizuwohnen, und ein Zeugniß des Oberrabbiners einreichen, daß er den Satzungen seiner Religion dabei folgt. Sollte der Leichenbeschauer ihm eine Buße auferlegen, so wird er die Zahlung verweigern. Da» Amt wird ihn auch darin unterstützen und die etwa entstehenden weiteren Prozeßkosten tragen. Türkei. (sonstanlinopel. (Jüdischer Nationalrath.) Bekanntlich genießen die einzelnen Religionsgenossenschaften in der Türkei die weitestgehende Freiheit in allen ihre Selbstverwaltung betreffenden Fragen, und deren geistliche Oberhäupter gellen der Pforte gegenüber nicht nur als geistliche, sondern auch als politische Führer ihrer Connationalen. Seit Jahren nun ist in Bezug auf die organische Regelung der Verwaltung bei den Juden eine ziemlich arge Vernachlässigung eingetreten. Um die Repräsentationskosten zu sparen, nahm man von der Ernennung eines Großrabbiners, der gleichen Rang mit dem Patriarchen hatte, Umgang und begnügte sich mit einem Locumtenens, als welcher der gelehrte und hochgeachtete Oberrabbiner Moses Lewy fungirt, der Nationalrath trat gar nicht zusammen, existirt vielleicht gar nicht und dgl. mehr. Man scheint nun dieses Zustandes satt zu sein und schritt deshalb zur Nominirung von