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Der Israelit · 1899-01-05 · Heft 2 (5.1.1899) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 2 (5.1.1899)
Date
1899-01-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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38 Rückgang von Religiosität und Ehrfurcht vor der Obrigkeit suchte und auch fand? Freilich liefert diese Schlußfolgerung keinen juridischen, sondern nur einen moralischen Beweis. Dem Gläubigen jedoch, welcher in seinem Glauben seinen theuersten Besitz sieht, verpflichtet schon die moralische Ueberzeugung, wenn dieser Besitz gefährdet wird, alle erlaubten Mittel anzuwenden, denselben sicher zu stellen. Außerdem wurde aber diese moralische Ueberzeugung noch durch bestimmte Thatsachen durch Bekanntwerden von spöttischen Aeußerungen der Lehrer über biblische Erzählungen, so wie auch von geringschätzenden Bemerkungen über die Verehrung unseres erlauchten Fürstenhauses bekräftigt. Die folgenden Beispiele legen Zeugniß davon ab: „Erzählungen aus der Biblischen Geschichte und zwar von dem ersten Menschenpaar, von dem Durchzug durch das Schilfmeer, Uebergang über den Jordan, wurden als Märchen hingestellt. Nach Besprechung der Erzählung von der kupfernen Schlange in der Wüste, welche der Lehrer als Fabel erklärt, fragte er seine Schüler, wer jetzt noch hieran glaube. Die Wahrheit der Schöpfungsgeschichte wird zu verdächtigen gesucht durch Theorien über Steinkohlenbildüng und durch geoligische Betrachtungen, die beweisen sollten, daß die Welt sicher viele tausend Jahre älter sei, als es nach der Bibel der Fall ist. Durch verschiedene Lehrer und Lehrerinnen wird auf die Eltern oder aus die Kinder ein starker Zwang ausgeübt, um es dahin zu bringen, daß diese am Sabbat und israelitischen Feiertagen die Schule besuchen. Manchmal wird den Kindern gesagt, daß es „Samstags besonders unterhaltend in der Schule sei," warum sie denn wegblieben, sie könnten doch die Bücher zu Hause lasten; dann wieder läßt man die Eltern kommen, um nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß ihre Kinder sicher zurück bleiben würden, wenn sie Samstags die Schule nicht besuchten. Außerdem werden den Schülern oft andere israelitische Kinder, die Samstags nicht wegbleiben, als Beispiele vorgeführt. An den „Halbfeiertagen" des Oster- und Laubhüttenfestes, an denen „Handarbeiten" zu machen verboten ist, wurden Kinder ausgelacht, welche aus religiösen Gründen diese Arbeit unterließen. Einmal wurde das viereckige Kleid, welches mit „Schaufäden" versehen ist, und von den Israeliten unter ihren Oberkleidern getragen werden muß, von einem Lehrer als unnützes und lächerliches Ding entfernt. Früher wiederholt, aber auch bei Gelegenheit der Krönungsfeste in diesem Jahre, wurden die Schüler durch einen Lehrer gezwungen, die Oranje- Schleife von ihren Kleidern zu entfernen. Diese und ähnliche Thatsachen wurden mir im Laufe mehrerer Jahre zu verschiedenen Zeiten von glaubwürdiger Seite mitgetheilt, ausnahmslos mit der Bitte, gegenüber den Schulautoritäten den Namen zu verschweigen, aus Furcht in Unannehmlichkeiten verwickelt zu werden, oder ihren Kindern zu schaden. Zu einer gewünschten Untersuchung Beweise zu liefern, wurde mir dadurch unmöglich gemacht, da mir Schweigen auferlegt war. Einmal, soweit ich mich augenblicklich erinnere, empfing ich eine Mittheilung, wobei mir freiere Hand gelasten wurde, weshalb ich auch nicht zögerte die fragliche Thatsache zur Kenntniß des hochachtbaren Schul-Magistrats zu bringen, es war dies die in obiger Zuschrift erwähnte Thatsache. Um sich einen Begriff zu bilden, wie ängstlich und furchtsam die Eltern sind, wenn es darauf ankommt ihre religiösen Beschwerden der obersten Schulbehörde mitzutheilen, dafür braucht man nur Seite 14 in der veröffentlichten „Uebersicht über den Zustand des Volksunterrichts der Gemeinde Amsterdam 1897" mit Seite 80 zu vergleichen. Auf erstgenannter Seite erklären Bürgermeister und Magistrat, daß „der Beweis von der Richtigkeit über ausgeübten Zwang zum Schulbesuch am Sabbat, worüber man sich beschwert hat, nicht geliefert wurde und deßhalb auch für die Schulbehörde kein Grund vorlag, eine Uebertretung von § 2 des Art. 33 des Gesetzes für Volksunterricht zu constatiren". Das berechtigt zu dem Schluffe, daß die erwähnten Klagen gar nicht an sie herangekommen sind und auf Seite 80 kann man lesen: „Bezüglich des Punktes e bemerken wir, daß einige Schuldirectoren und Lehrer wirklich bei Eltern ihrer Schüler Zwang ausübten, um diese Samstags und an den Feiertagen zur Schule zu schicken." Zu dieser Erkenntniß muß doch wirklich die Aufsichts-Commission durch Untersuchung in der Schule selbst und nicht bei den Eltern gekommen sein. Zweiter Brief von Bürgermeister und Magistrat. (25. November 1898.) „Aus Ihrem Schreiben vom 15. Nov. d. I. Nr. 827 gersahen wir, daß Ihre Behauptung: die Lehrer würden sich bei dem Unterricht von rein confessionellen Bemerkungen nicht zurückhalten, wodurch die neutrale Schule mit dem Judenthum in Collission gerathe, einerseits auf moralischer Ueberzeugung beruhe, für welche Sie „keinen juridischen Beweis" liefern können, andererseits aber auf „bestimmten Thatsachen", die Sie näher beschrieben haben. Das was Sie als „Thatsachen" vermelden, enthält in der That manches, was wir, wenn es sich

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