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Der Israelit · 1899-01-02 · Heft 1 (2.1.1899) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 1 (2.1.1899)
Date
1899-01-02
Page
– (sequence 18)
Language
German
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18 Vertretung im Vorstande würde den Einfluß des D. - I. G. - B. nicht schmälern, den Verband aber stärken. Herr G u t k i n d—Cassel bekämpft energisch die der Hessischen Lehrerkonferenz imputirte Meinung, daß vom Gemeindebund irgend etwas unternommen werden könne, wodurch die Prinzipien des Judenthumr erschüttert würden. Eine größere Debatte erhebt sich ferner über einen von Herrn Prof. B a d t und Dr. G o l d s ch m i d t—Colberg zu § 3 beantragten Zusatz, daß zum Vorstande des Verbandes auch hinzugezogen werden können außer den Lehrern diejenigen, die ihre akademischen Studien an einer deutschen Universität absolvirt haben. In kurzer Begründung kennzeichnet es Herr Dr. G o l d s ch m i d t als großes Unrecht gegen die zum großen Theil pädagogisch gebildeten Rabbiner, daß sie nicht in den Vorstand berufen werden können. Gegen den Zusatz erklären sich die Herren Steinhard, Goldschmidt— Cöln, Marx, Hanfs — Berlin, Bernhard, Wertheimer. Von allen wird der Standpunkt betont, daß man ungern auf die Mitwirkung der Rabbiner in den Versammlungen verzichten würde, aber im Vorstande allein bleiben wolle. Herr Dr. G u t t m a n n—Breslau vertritt den Standpunkt der Antragsteller. Er ist der Ansicht, daß der Verband gegen seine Jnteresien handele, wenn er die Rabbiner von dem Vorstande ausschlösie, da der Verband nicht sein Hauptgewicht auf die materielle Roth der Lehrer lege, sondern auch die Ideale in'S Auge faste, das sei in erster Reihe der jüdische Religionsunterricht. An vielen Religionsschulen seien die Rabbiner die Direktoren. Die Bedenken über Eollisionen zwischen Rabbiner- und Lehrerstand seien vollständig illusorisch. Im Uebrigen müste nicht immer der Rabbiner der schuldige Theil sein. Der Rabbiner als Stand gehöre eigentlich in den VerbandSvorstand hinein. Die Antragsteller ziehen ihren Antrag zurück unter der Bedingung, ihn auf die nächste Tagesordnung zu setzen, was ebenfalls von der Versammlung abgelehnt wird. Darauf wird § 3 in der Kommission angenommen. Nach § 9 muß nunmehr alle drei Jahre an eitlem vom Vorstande zu bestimmenden Orte ein Verbandstag stallfinden. § 11 erhält den Zusatz, daß Vereine, denen mehr als 100 geprüfte Lehrer angehören, drei Vertreter senden, und eine Erweiterung des letzten Absatzes, daß die auswärtigen Delegirten aus der Verbandskaste Reisekosten und Tagegelder erhalten, soweit die verfügbaren Mittel dazu ausreichen. Die übrigen Aenderungen find unwesentlicher Natur. Punkt 8 der Tagesordnung: Antrag des Lehrervereins „Mendelssohn" zu Hamburg betreffend die Vorbildung der jüdischen Lehrer brachte zwei mit lebhaftem Beifall aufgenommene Referate der Herren Marx und Feiner, die in den Antrag ausliefen, den Verbandsvorstand zu ersuchen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften eine beffere Vorbildubg der jüdischen Lehrer herbeizuführen. Der erste Referent gab die für die Durchführung des Antrages einzuschlagenden Maßnahmen und deren Motive an. Demzufolge sollen die Direktoren der jüdischen Seminare ersucht werden, bei der Aufnahmeprüfung genau nach den Bestimmungen der staatlichen Seminare zu verfahren und bei der Anstellung von Lehrern streng die wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation zu berücksichtigen. Es solle ferner dahin gewirkt werden, daß den Seminaren die Berechtigung zur Abhaltung des ersten und zweiten Examens ertheilt werde, durch eine Kommission die Bestimmungen der Ausbildung des jüdischen Lehrers geregelt werden, der Staatsregierung in einer Denkschrift die Lage der jüdischen Lehrer dargelegt und eine Subvention erbeten werden. Der Korreferent erwähnte u. a., daß die jüdischen Seminarien aufgegeben werden und die Aufgaben den allgemeinen Anstalten überwiesen werden sollen. Die jüdischen Seminare ständen in Bezug auf Zusammensetzung des Kollegiums, auf Einrichtung der Uebungsschulen und bezüglich der Quantität und Qualität der Lehrmittel den staatlichen Anstalten nach. Als Musteranstalt stellt er das Berliner Seminar hin. Er bittet um Annahme des Antrages, weil damit für den Lehrerstand die Anregung gegeben werde zur Aenderung und Befferung in ethischer, intellektueller und socialer Beziehung. Der Vorsitzende verkündet als Beschluß der Vorstandssitzung, daß die Frage als Verbandsthema in folgender Form für den nächsten Delegirtentag aufgegeben sei: „Welche Anforderungen müssen an die jüdischen Lehrer und Lehrerbildungsanstalten gestellt und von beiden erfüllt werden?" Nach kurzer Diskussion wird die Frage abgebrochen durch Annahme eines Antrages Baum—Rheine, von einer weiteren Besprechung abzusehen, nachdem die Angelegenheit erst durch Erledigung des Verbandsthemas in den Einzelvereinen geklärt und spruchreif wird. Die dann folgende Neuwahl des Vorstandes wurde bis auf die Wahl des Vorsitzenden, die durch Akklamation erfolgte, durch geheime Abstimmung erledigt. Die zu diesem Punkte ernannte Kommission hatte den Delegirten eine Liste unterbreitet und verkündete durch ihren Sprecher, daß es ihr hauptsächlich darauf angekommen sei, im Vorstande nur die Vorsitzenden der Vereine vertreten und territoriale Beziehungen mehr gewahrt zu sehen; die Nichtnominirung einiger bisherigen Mitglieder solle in keiner Weise ein Mißtrauensvotum enthalten. Aus der Abstimmung gingen als gewählt hervor:

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