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Der Israelit · 1898-12-29 · Heft 102-103 (29.12.1898) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 102-103 (29.12.1898)
Date
1898-12-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1915 r&x "r'-\r.■i^^7T^^T-.ir-y'’-}T'ct^r~ '-r'' "'r' v' T^'*-^..-^?^'^v^-''vT *V/ Rede bringt das kräftige Pathos, das die vorhergehende ein wenig vermissen ließ. Dr. Löb zeichnet die Situation bei Begründung der Anstalt. Es war eine Periode allgemeiner Gährung; nach den großen Siegen von 1870 hatte der Tanz um das goldene Kalb begonnen, eine Afterwissenschaft würdigte den Menschen zum Abkömmling des Affen herab und rings entbrannte Kampf und Streit. Auch im jüdischen Lager war bitterer Kampf. Auf der einen Seite die Jungen, die Neologen, deren Uebermacht damals in der Zeit der Synoden und Rabbinerversammlungen alles zu erdrücken drohte, was am alten Judenthum festhielt, aber auf der anderen Seite die Alten, die den Kampf um ihre höchsten Güter, um ihre Religion, mit Jugendmuth aufnahmen und mit Aufbietung aller Kraft durchführten. Damals unterlagen die wenigen Schüler, die sich um den hochverehrten Lehrer Rabbi Dr. Israel Hildesheimer sammelten, vielerlei Einflüssen. Wohl lernten sie bei ihm die veredelnden Lehren der Thora, aber wenn sie dann hinauskamen und als Studenten an den Universitäten Bibelkritik und allerlei andere Vorträge hörten, dann wurde der Zwiespalt in ihnen wach und manche wichen ab vom rechten Wege. Andere ließen wieder ihre Kräfte zersplittern durch die Beschäftigung mit mancherlei Disciplinen, die für ihr großes Ziel überflüssig waren. Da traten die Schüler vor den Rabbi und baten ihn eine Schule zu schaffen, die sie jenen verderblichen Einflüssen entzöge. Und der Rabbi folgte ihrem Rufe und erließ einen Aufruf und nahm dann selbst den Gottesstab in die Hand, um von Stadt zu Stadt zu pilgern und die nöthigen Mittel zu beschaffen. Gott gab ihm seinen Segen, das Werk gelang, mehr und mehr Schüler strömten hinzu,, bald wurden Rabbinate besetzt, erst in kleinen Städten alte verwaiste Gemeinden wieder aufgerichtet, allmählich breitete man sich aus und heute ist es eine stattliche Zahl von angestellten Rabbinern, auf die das Rabbinat mit Stolz sehen kann. Dr. Löb zeichnete deren Wirksamkeit und schloß mit dem Gelöbniß im Namen der ehemaligen Hörer der Anstalt: Nicht nach Rechts wollen sie sich abdrängen lassen zu veralteten Zuständen, abcr auch nicht nach Links, wenn dort auch vielleichr bessere Stellen, höhere Einkommen winken, sondern unverbrüchlich verfolgen und in die That umsetzen, was sie im Rabbinerseminar gelernt haben. Mit schlichten, aber um so tiefer gehenden Worten, versicherte dann Namens der gegenwärtigen Hörer des Rabbinerseminars Dr. Cohn, daß auch sie den eingeschlagenen Wegen treu bleiben und das Wort des Gründers der Anstalt, des allverehrten Rabbiner Dr. I. Hildesheimer, wahr machen würden: Die Erfüllung der religiösen Pflichten im Leben mit der Verbreitung streng traditionstreuer Anschauungen zu vereinigen. Herr Dr. D. Hoffmann, Dozent am Rabbinerseminar, spricht ein hebräisches Gebet. Nachdem sodann Herr Dr. Hoffmann das Kaisergebet gesprochen, schließt der Chorgesang des 150. Psalms die erhebende Feier stimmungsvoll ab. Zeitungsnachrichten und Eorrespondenzen. Deutschland. Berlin, 23. Dez. Gegen die Einwanderung ausländischer Juden hat die deutschsoziale Reformpartei bekanntlich einen Gesetzentwurf eingebracht. Der Antrag lautet: 1 Die Einwanderung von Juden, die nicht in Deutschland staatsangehörig sind, ist untersagt. § 2. Ausländische Juden, die sich bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in Deutschland aufhalten, um sich dauernd niederzulassen, ohne bisher im deutschen Bundesstaate die Staatsangehörigkeit erworben zu haben, und nicht schon vor dem ein selbstständiges Gewerbe oder Geschäft in Deutschland betreiben, sollen alsbald aus dem Gebiete des Deutschen Reiches ausgewiesen werden. § 3. Die Gewährung der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaate an ausländische Juden ist untersagt. § 4. Die Begünstigung der Einwanderung fremder Juden wird mit Geldstrafe von 500 bis 1000 M. oder mit Gefängniß bestraft. § 5. Der Bundesrath erläßt die zur Ausführung und Sicherstellung des Vollzugs dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen. § 6. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft." Es ist Gottlob keine Ursache vorhanden, sich über derartige Anträge auszuregen. -o- Frankfurt <*. M., 27. Dezemb. Die letzte Sitzung unserer Stadtverordneten hatte auf ihrer Tagesordnung einen Gegenstand, der geeignet ist in allen jüdischen Kreisen weitgehendes Interesse zu erwecken. Es handelte sich um die weitere E i nschränkung der So nntags arbeit. Bekanntlich ist durch das Reichsgesetz die Arbeitszeit im Handelsgewerbe am Sonntag auf fünf Stunden beschränkt. Hier in Frankfurt ist durch Ortsstatut eine weitere Emschräkung auf 2 Vs Stunden verfügt. Auf wiederholtes Drängen verschiedener Kfm. Vereine entschloß sich der Magistrat die Arbeitszeit für Bank- und Engrosgeschäfte um eine weitere Stunde zu verkürzen, so daß diese künftig nur noch von 7*12—1 arbeiten dürfen. Es liegt auf der Hand, daß eine derartige Verkürzung in der Wirkung einem völligen Verbot der Sonntagsarbeit gleichkäme. Dabei beträgt die Zahl der am Sabbat ge-

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