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Der Israelit · 1898-12-22 · Heft 101 (22.12.1898) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 101 (22.12.1898)
Date
1898-12-22
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1906 der That die würdige Gattin ihres Gatten. Die große Gastlichkeit, die in diesem Haufe geübt wurde, wäre ohne eine solche Hausfrau ja nicht denkbar gewesen. Sie trug gern die schwere Bürde eines solchen Hausstandes, aber sie war doch zu viel Hausfrau, als daß sie einen solchen Mißbrauch ihrer Gastfreundschaft ruhig hätte hinnehmen sollen. Sie wußte, wie ihren Mann die schlechte Handlungsweise eines Gastes empören musste. Da sie aber in den Mienen und in den Worten ihres Mannes keine Spur von Erregung gewahrte, so glaubte sie schon, sie habe sich in der That geirrt und ihr Mann wisie Näheres über den Verbleib der Kleider. Sie wurde in dieser Annahme noch bestärkl, als Rabbi Jesaja fortfuhr: „Wenn Jemand einen Gegenstand nicht sofort finden kann, und er sagt, mir fehlt das und jenes, so hat er schon ein Unrecht gethan. Denn in dieser Form der Rede liegt schon eine mittelbare Verdächtigung des Diebstahls, wenigstens verbindet sie unser Sprachgebrauch stillschweigend damit. Hätte ich Dich aber weiter reden lassen und Du haktest gar den Namen desjenigen über die Lippen gebracht, den Du in Verdacht hast, so hättest Du möglichenfalls, ja sogar höchst wahrscheinlich einen unserer Gäste unschuldig verdächtigt. Das ist ein Verbrechen, schwerer als der vermeintliche Diebstahl, der Dich so erregt. Du weißt, was unsere Weisen sagen: „Wer Unschuldige fälschlich verdächtigt, der wird an seinem Körper bestraft." Und mit Recht. Der Gast hätte in vorliegendem Falle seinem Wirth nur einen Nock, aber die Wirthin hätte ihrem Gast die Ehre gestohlen." Gegen diese Argumente konnte die Rabbinerin nicht ankämpfen. Aber der blaue Nock mit den goldenen Knöpfen war so leicht nicht zu verschmerzen. „Wenn ich nur sicher wüßte oder vermulhete, wer unsere Kleider hat, dürfte ich denn nicht nach dem Gesetz der Thora dort einmal eine Untersuchung vornehmen lasten?" fragte nach einer kurzen Pause die Rabbinerin, indem sie dabei die Augen zu Bosen senkte, weil sie einen vorwurfsvollen Blick ihres Gatten fürchtete, dem sie sich an Adel der Gesinnung so wenig ebenbürtig dünkte. „Nach dem Recht der Thora allerdings. Aber wir sollen nie auf dem strengen Recht verharren. Wir müssen gegen unsere Mitmenschen so handeln, wie wir möchten, daß Gott mit uns verfährt. Wie könnten wir auch nur kurze Zeit bestehen, wenn Gott an unser Thun und Lasten den Maßstab des unerbittlichen Rechts legen wollte! Wie könnten wir Gottes Gnaoe für unsere Fehler und Schwächen anrufen, wenn wir an die Fehler unserer Mitmenschen nur das unerbtttliche Maaß destrengen Rechts legen wollten! Ist Dir nicht der Ausspruch der Weisen bekannt, daß wer nicht auf seinem strengen Recht besteht, von Gott die Verzeihung aller Sünden erhoffen darf?" „Gewiß kenne ich diesen Ausspruch," entgegnete die Rabbinerin. „Er ist von Raba und findet sich im Talmud Rösch haschono, Seite 17." Proßnitzer, der Zeuge dieser ganzen Unterredung gewesen war, entfuhr unwillkürlich ein Ruf des Erstaunens über die für eine Frau so seltene Belesenheit im Talmud. Die Nabbinerin, die in ihrer Erregung die Anwesenheit des jungen Mannes vollständig übersehen hatte, sagte zu ihrem Manne, so daß es Proßnitzer aber ganz gut hören konnte: „Sage dem Bochur, wenn ich nachher fort bin, daß ich, wie es einer jüdischen Frau zukommt, niemals in eine Gemoro hinein gesehen habe, daß ich das alles aus meinem deutschen Chumesch weiß, das ich so oft gelesen und wieder gelesen habe, daß ich die Seitenzahlen der angeführten Talmudstellen auswendig kenne." Üeber Rabbi Jesaja's Züge glitt ein feines Lächeln, wie es zu geschehen pflegte, wenn ihm ein guter Gedanke durch den Kopf ging. Die Einmischung Proßnitzers hatte ihn augenscheinlich auf diesen Gedanken geführt. „Liebe Frau," fuhr er so heiter fort, daß die Erregung der Rabbinerin sich immer mehr und mehr legte, „wir wollen jetzt der Sache einmal auf den Grund kommen. Ich möchte Dich einmal überzeugen, wie leicht man Jemanden falsch beschuldigen kann- Du wolltest vorhin die Namen derjenigen nennen, welche Du im Verdacht des Diebstahls hast und wirst es mir sicher danken, daß ich Dich von dieser Sünde zurückgchalten habe. Da ich an die Unschuld der Männer glaube, so begehe ich wohl keine Sünde, wenn ich sie Dir nenne. Du brauchst es nur durch ein Kopfnicken zu bestätigen, wenn ich die Deiner Meinung nach richtigen vermuthe. Es sind die drei Herren, die schon seit zwei Tagen bei uns waren und heute nach Tisch weiter gereist sind. Jst's so?" „Du bist ein leibhaftiger Beweis für die Worte der Weisen, daß ein Weiser mehr ist als ein Prophet." „Nun denn, die Leute fiub jetzt seit etwa vier Stunden fort. Sie haben mir gesagt, daß sie in der Richtung nach Mainz reisen, ich werde einen Boten nachsenden, der ihre Effekten durchsuchen soll und nöthigenfalls sogar mit Hilfe der Polizei und dann wollen wir sehen, wer von uns Beiden Recht hat. Das Naheliegendste wäre, daß ich unseren Gabbe Reb Schamschon nachschicke. Aber abgesehen davon, daß er durch sein Alter etwas schwerfällig ist und die Reiseitden nicht so rasch einholt, möchte ich die Beschämung der unschuldig Verdächtigten nicht dadurch vergrößern, daß ich noch einen Dritten ins Vertrauen ziehe. Da aber unser Hausbachur ohnedies Zeuge

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