Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 101 (22.12.1898)
- Date
- 1898-12-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1808 Zeitungsnachrichten und Correspondcnzen Deutschland. Berlin, 21. Dez. Die Namensänderungen jüdischer Personen waren in der „Staatsb.-Ztg." zum Gegenstände von Erörterungen gemacht worden, bei denen Diejenigen, welche eine solche Namensänderung Vornahmen, schlecht wegkamen. Gegen dieses Vorgehen richtete sich ein heftiger Artikel der „Allgemeinen Israelitischen Wochenschrift". Unter grundsätzlicher Stellungnahme gegen solche Namensänderungen ward gegen die Gründe zu Felde gezogen, welche „einige unanständige Berliner Blätter" diesen Namensänderungen zu Grunde legen; es ward von den „Staatsbürgerzeitungs-Männern" gesprochen, die mit der Auffindung solcher Gründe nur das thun, „was ihrer unsauberen Gesinnung entspricht", und ferner von „Verworfenen, die sich ihrer Nichtswürdigkeit zu schämen vergessen haben." Auf Grund dieses Artikels hatte der verantwortliche Redakteur der „Staatsb.-Z." Joh. Wilberg gegen den Redakteur der „Allg. Jsr. Wochenschr.", M. A. Klausner die Privatklage wegen Beleidigung angestrengt. Der Gerichtshof stellte das Vorliegen formeller Beleidigung fest, hielt es aber für menschlich begreiflich, daß der Angeklagte durch die häufig gegen das Judenthum gerichteten Vorwürfe sich persönlich als Mensch und Staatsbürger getroffen fühlen konnte- Das Urtheil lautete auf fünfzig Mark Geldstrafe. Weilburg a. L. Eine Entscheidung von prinzipieller Bedeutung für Lehrer an irr. Religionsschulen traf am 14. v. M. das Schöffengericht des königl. Amtsgerichtes hier. B. Lehman n, Lehrer der hiesigen israel. Kultusgemeinde hatte gegen eine gegen ihn erlaffene Strafverfügung des hiesigen städt. Polizeiamtes wegen Nichtbetheilung an einer im Oktober stattgefundenen Uebung der stäot. Pfüchlfeuerwehr Berufung eingelegt und beantragte gerichtliche Entscheidung. Bei der am 13. Dez. staltgehabten Schöffengerichts-Verhandlung lieferte der Angeklagte, der sich selbst vertheidigt, den Beweis, daß die Religionsschulen des ehemaligen Herzogthums Nassau öffentliche Lehranstalten seien und die an diesen Religionsschulen amtirenden Lehrer in Folge dessen zum Eintritt in die Pflichtfeuerwehr nicht verpflichtet sind. Der Angeklagte stützte sich auf das Schuledikt vom Jahre 1817. Auf Grund dieser geführten Vertheidigung mußte der Staatsanwalt selbst Freisprechung beantragen, welchem Antrag der Gerichtshof beipflichtete und die Kosten der königl. Staatskasse auferlegte. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie«, 20. Dez. (Abgeordnetenhaus.) Unterrichtsminister Bylandt erklärt, er habe angcordnct, daß eine weitere Durchführung des bekannten Schulerlasses vor seiner Richtigstellung nicht mehr Platz 511 greifen habe, und daß in jeneu Fällen, wo die Handhabung des Erlasses zu Unkömmlichkeiten geführt haben sollte, dieselben zu beseitigen seien. Schließlich betont der Minister, das konfessionelle Moment im Sinne der geltenden Gesetze und der auf Grund derselben erlassenen allgemeinen Veordnungen bilde keinen generellen Grund für die Eintheilung der Schüler in Klassen. Sollten aber in einzelnen Fällen bei dem Entwurf des Stundenplanes des Religionsunterrichts sich technische Schwierigkeiten ergeben, welche bei dem Bestehen von Parallelklassen nur ourch eine entsprechende Eintheilung der Schüler zu lösen sei, so könne der Minister in solchen Maßnahmen an sich eine Verletzung des Gesetzes nicht erblicken. England. London, 20. Dez. Baron Ferdinand I a m e S d e R 0 t h 1 ch i ld ist auf seinem Landsitze in BuckingSamshire, WaddeS don Manor, verschieden. Er hatte sich schon seit einigen Wochen nicht wohl gefühlt, doch deutete Nichts auf eine ernste Erkrankung. Die erste Nachricht vom Tode des Barons erhielt man aus Marlborough House, der Wohnung des Prinzen von Wales, wo der Baron erst dieser Tage einen Besuch gemacht halle. Die beiden Männer waren eng befreundet und wie man sich erinnert, war es in Waddesdon, daß der Prinz von Wales sich im letzten Sommer das Knie verletzte. Baron Rothschild nahm gestern Morgen ein heißes Bav Ukw bald darauf fiel er in die Arme feines Dieners und verschied, vermuthlich an einem Herzschlage. Er wollte am 23. Dezember auf seiner Macht „Bona" eine Fahrt durchs Miltelmeer antreten. Seine Schwester Alice befindet sich augenblicklich in Südsrankreich. Baron Ferdinand von Rothschild hatte im Jahre 1865 seine Cousine Ev.lina, eine Schwester des ersten Lord Rothschild geheirathet, aber sie starb nach einem Jahre und ihr Gemahl stiftete auf ihren Namen ein Hosvital. Der Baron war ein leidenschaftlicher Sammler von Kunstwerken und in seinen Häusern in Piccadilly und Waddesdon befinden sich zahlreiche seltene Schätze, wie z. B. Romney's „Mrs. Jordan". Nachdem Baron Ferdinand in Wien erzogen worden war, trat er in das Bankhaus seines Vaters, des Freiherrn Anselm Salomon von Rothschild, siedelte aber schon vor 35 Jahren nach London über und trat hier in das Haus von N. M. Rothschild and Sons. Er ist gerade an seinem Geburtstage gestorben. Rußland.? St. Petersburg. Der Staatsrath beräth zur Zeit über ein Gesetz betreffend die Naturalisation fremder Unterthanen in Rußland. Es bedarf kaum