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Der Israelit · 1898-12-19 · Heft 100 (19.12.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 100 (19.12.1898)
Date
1898-12-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
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beri Literalurvereine nicht ein einziges in Folge der gehörten Vorträge sich veranlaßt sieht, auch nur einen Kn"*nm *yic'k zu unterlassen, so wird dagegen die Assimilation immer weiter gefördert, die orthodoxen und neologen Vortragenden lösen sich einander ab, das große Publikum kennt am Ende keinen Un« schied der Farbe mehr, namentlich wenn ein neologer Redner einige salbungsvollen Phrasen über die Wahrheit des Judenthums fallen läßt. Wenn er auch im Laufe seiner Rede Vieles dem Judenthume ZuwiderlaufettdeS vorbringt, so hält der „Laie", wie man heutzutage euphemistisch den Am Hoorcz nennt, cs auch für baare Münze und wird irre an seiner früheren Meinung. Und selbst orthodoxe Redner lasten sich manchmal von der Lust, recht „wrffenschaftlich" zu erscheinen, dazu verleiten, gewagte Vergleiche anzustellen und etwas kritische Forschung zum Besten zu geben, die vor dem Forum von D’pwei S"v> keine Gnade finden würde. Bei den Laien wird die irrige Meinung genährt, daß sie durch Anhörung der Reden dem -nvb minn genügen, und dieser, welcher leider ohnedies schon aus ein Minimum herabgesunken ist, wird dadurch ganz und gar verdrängt. Dem videant consules möchten wir daher noch die Aufforderung hinzufügen: Die orthodoxen Rabbiner mögen ihrer Begeisterung für die Literalurvereine einen Dämpfer aufsetzen, und statt dieser solche Vereine gründen, in welchen '-sn trm> av tpoin, d-jk ’n und jttwo gelernt werden. Dixi et animam salvavi. München, 13. Dez. Das Schöffengericht verurthellte Frau Wengg, öie Ehefrau des bekannten antisem tischen Führers und Reoakteurs £k§ „Deutschen Volksblattes", als Verlegerin disfes Blattes wegen Beleidigung des Kaufmanns Oskar T i e tz, (Waarenhaus Hermann Tietz) zu 100 Mark Geldstrafe; den antisemitischen Agitator Schmalix, der eine Nummer des genannten Blattes in Vertretung des bei einer Versammlung abwesenden Redakteurs Wengg redigirte und Unterzeichnete, aus gleichem Grund zu 300 Mark Geldstrafe und Veröffentlichung des Urtheilsienors. Der Artikel sagte dem Tretz'schen Geschäfte nach, es zahle den Ladenmädchen geringen Anfangslohn. Wenn die bis 3 Uhr Abend» beschäftigten Mädchen erklärten, davon nicht leben zu können, erhielten sie den wohlwollenden Rath, sie sollten sich das Weitere durch „Nebenverdienst" erwerben. Wegen der gleichen Behauptung war Wengg bereits 18 J3 zu 200 Mark Geldstrafe und IvOb zu drei Monaten Gefängniß vekürtheilt worden. Damals hatte er erklärt, unter dem Nebenverdienst; fei ein unsittlicher zu verstehen. Beide Gerichtsurtheile hatten sich " daraus ‘ gestützt, ’bdfff; die Behauptung unwahr sei. Heute läßt der nicht erschienene Schalix durch seinen Vertheidiger erklären, unter „Nebenverdienst" sei ehrliche Arbeit zu verstehen. Er habe den Artikel als Zeitungsausschnitt aus dem Redaktionstisch gefunden und ihn für die Zeitung bestimmt gehalten. Wengg erklärte, der Zeitungsabschnitt sei für da» Archiv bestimmt gewesen. Der Gerichtsvorsitzende erklärte die Vertheidigungsart des Angeklagten als kindisch. In der UrtheilSbegründung führte das Gericht aus, unter „Nebenverdienst" sei in dem Artikel unzweifelhaft ein unsittlicher gemeint. E« liege also eine schwere Beleidigung vor, denn der Vorwurf sei unwahr. Bei Frau Wengg werde jedoch nur Fahrlässigkeit angenommen und bei Schmalix sei die Möglichkeit ausgeschlossen, daß er nicht genügend Kenntniß von den vorausgegangenen Urtheilen hatte. Es werde deßhalb von einer Freiheitsstrafe abgesehen. Wegen des Artikels ist noch gegen eine Reihe anderer antifemitischer Blätter Klage gestellt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 16. Dez. Die letzten Tage galten selbstredend dem theuren Haupte unseres erhabenen Monarchen und wie immer, waren es die Juden, die diese Festgelegenheit den Intentionen deS Kaisers gemäß begingen. Die Grundsteinlegung zum Siechenhause bildete da» Hauptmoment der Feier und war diese auch in des Worte» vollster Bedeutung der hohen Anordnung, das Jubiläum zu Akten der Wohlthätigkeit zu bestimmen, angemessen. Dieses den Aermsten der Armen, den beinahe nicht mehr zu den Lebenden gehörenden Personen zum Aufenthalte dienende Heim soll sich an einer heiligen Stätte erheben, dort, wo eben vor zwei Centennarien, das ersie jüdische Spital errichtet ward und von wo aus sich der Blick dem Todtenfelde zuneigt, das als letztes Ruheplätzchen von unseren Vorfahren angekauft wurde und noch jetzt theilweise verfallene Grabdenkmale die irdischen Ueberreste bezeichnen derjenigen unseres Stammes, deren Namen sich bis in fernste Geschlechter erhalten wird. Die Ceremonie der Grundsteinlegung selbst war erhebend und von dynastischer Treue beredtes Zeugniß ablegend. Das Jubiläum erbrachte zahlreiche Auszeichnungen. Unter den an Juden verliehenen Dekorirungen verdienen jene des Landesrabbiners von Mähren, Dr. B. Placzek sowie des Vicepräses der wiener israelitischen Cultusgemeinde, Landesschulrath Dr. Gustav Kohn, welche das Ritterkreuz des Franz Josefs-Ordens erhielten, besondere Erwähnung nicht minder die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone an den Ober-Baurath, Hafenbau-Director Sigmund Taußig, der als Jude die bisher einzig dagestandenen Schleuffenbauten am Donaucanal vorgenommen

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