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Der Israelit · 1898-12-15 · Heft 99 (15.12.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 99 (15.12.1898)
Date
1898-12-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1859 dankte und auch fernerhin seine besten Kräfte für die Erfüllung seiner Aufgabe einzusetzen versprach. Bis zu später Mitternachtftunde blieben die Gäste in angeregter Stimmung beisammen und die schöne Feier, deren Zustandekommen ganz besonders der aufopferungsvollen Thätigkeit des Herrn Levisohn zu danken ist, wird gewiß allen in steter Erinnerung bleiben. Düsseldorf. Dem Jahres-Bericht des Vereins zur Verbreitung und Förderung der Handwerke unter den Juden (Sitz des Vereins: Düffeldorf) 1697/96 entnehmen wir: Im Jahre 169t/98 sind 28 Lehrlinge neu ausgenommen worden und zwar nahmen Düsseldorf 14, Köln 12 und Aachen 2 neu au. Davon im Pensionshause zu Düsseldorf 6, im Lehrlingsheim zu Köln 7 und auswärts 15. Es schieden nach beendeter Lehrzeit 24 Lehrlinge aus und zwar von Düsseldorf 13, von Köln 11. Im Ganzen hatte der Verein im Jahre 1897/98 unter seiner Obhut 93: Düsseldorf 46, Köln 41, Aachen 6, wovon am Schluffe des Berichtsjahres im Düsseldorfer Lehrlingsheim 23, im Kölner Lehrlingsheim 17 und 28 auswärts untergebracht waren. Die nach dem Statut ausscheidenden Vorstandsmitglieder, die Herren: Gustav Herzfeld—Düsseldorf, Rabbiner Dr. Jaulus —Aachen, Jos. Levison—Düsseldorf, N.-A- Dr. H. Levison—Düsseldorf und Hartwig Ruthenburg—Düsseldorf wurden durch Acclamation wiedergewählt. Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten erfreute Herr Dr. Auerbach—Köln die Theilnehmer an der Generalversammlung durch einen sehr interessanten Vortrag über das: „Was wir wollen und sollen". Der Bericht der Abtheilung Köln gibt ein erfreuliches Bild der dortigen erfolgreichen Thätigkeit des Vorstandes der Abtheilung und der opferwilligett Wohlthätigkeit der Kölner Mitglieder. Auch in Aachen hat sich die Thätigkeit für den Verein und die Beiträge für denselben in erfreulicher Weise gehoben. In den anderen rheinischen Städten und namentlich in Westfalen findet der Verein bei seinen bisherigen Mitgliedern treue Unterstützung. Besten Dank dafür aussprechend, wollen wir unser gutes Werk hoffmlugsvoll weiterführen. O e st e r r.- U n g a r. M o tt a r ch i e. Lemberg, Ende Nov. (G a l i z i s ch e Justiz.) Man erinnert sich noch der Anklage gegen den Juden Jakob Hangel, der der öffentlichen Gewaltthätigkeit deßhalb bezichtigt wurde, weil er einem Offizier, der den Auftrag gegeben hatte, die Pferde der zum Schutze der Juden eingelangten Kavallerie auf den jüdischen Friedhof zu führen, zurief, er lasse das nicht zu, die Pferde möchten doch auf den christlichen Friedhof gebracht werden. In dieser Aeußerung sah die StaatsanwaltschafL das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, weil durch den Ruf die Bauern zu Exzessen wider die Juden provozirt hätten werden können, er also eine „aus Bosheit unternommene Handlung" darstellt, wodurch eine Gefahr für Leben und Eigenthum entstehen konnte. Das galizische Gericht ging auf diese Provokationstheorie thalsächlich ein und verurtheilte Hangel zu einem Jahre schweren Kerkers. Der Oberste Gerichtshof bestätigte dasUrtheil, setzte jedoch die Strafe beträchtlich herab. Es scheint nun, daß dieser Erfolg die galizischen Staatsanwälte zu ähnlichen Anklagen aufmuntert, denn am 26. und 27. October fand vor dem Kceisgericht RzeSzow eine Verhandlung statt, die diese selbe Provokalionstheorie zur Grundlage hat. Angeklagt war ein gewisser Chaskel Gorgel, Schankwirth in Godowa (Bezirk Strzyzow), und dessen Tochter Deborah und zwar des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit. lieber die Verhandlung erzählt ein Bericht des antisemitischen „Dziennik Polskt" Folgendes: ChaSkel Gorgel und feine Tochter, führt die Anklage aus, haben in Godowa in der Nacht vom 18. zum 19. Juni l. I., zur Zeit der antisemitischen Unruhen im Strzpzower Bezirke, gerade in dem Augenblick, als eine zur Verübung von ©emaltaften an Personen und Eigenthum der Juden gebildete Bande, durch das Dorf Godowa zog und sogar schon einen Angriff auf das Haus des Naphtali Kanner gemacht hatte, dieser Bande in boshafter und aufhetzender Weise zugerufen: „Diebe, Räuber! Goaowaer Bauern gehen im Dorfe herum und rauben!" Durch diese boshafte und provozirende Thätigkeit hätten sie eine der § 85, lit. b St.-G. vorgesehenen Gefahren herbeigeführt, da die Bande nun wirklich auf das Wirthshaus Gorgel's Steine und Holzstücke zu werfen begann, wodurch dem Leben, der Gesundheit und körperlichen Sicherheit Chüskel Gorgel's und seiner im Wirthshause brfindlichen Familienmitglieder Gefahr drohte; sie hätten demnach das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 87. St.-G. begangen. In der Begründung der Anklage wird unter anderem bemerkt, daß es ohne das provokatorische Benehmen Gorgel's und seiner Tochter vielleicht zu keinen weiteren Ausschreitungen gekommen wäre, ferner daß die Aeußerungen der Angeklagten während der antisemitischen Unruhen erfolgten, wo jedes unvorsichtige Wort bei der erregten Menge Unzufriedenheit und Verbitterung erzeugen konnte. Die Angeklagten versicherten, daß sie keineswegs die Absicht hatten, für die eigene oder fremde Habe eine Gefahr herbeizusühren — was wirklich sehr begreiflich ist. Der Gerichtshof sprach Chaskel und Deborah Gorgel frei, mit der Begründung, daß bei den Aeußerungen, um derentwillen die Anklage erhoben wurde, der böse Vorsatz ausgeschlossen erscheine. Die Wiener „Arbeiter-

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