Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 97 (8.12.1898)
- Date
- 1898-12-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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rvV‘ L»H Jahrgang. Erste Settage M M 97 des «IsrmM". Feuilleton. Kaiser Fraaz Joses und die Juden. Historische Skizze z u m K a i s e r - I u b i t ä u m. W ieu, 4. Dezember. Der Reichstag in Kremsrer wurde aufgelöst, noch bevor er zur Berathung des S 17, der das Princip der Gleichberechtigung aller Confessionen enthielt, gelangte. Dafür hieß es im § 1 der Verfassung vom 4. Marz 1849 „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnissc unabhängig". Am 3. April 1849 erschienen die Vertreter der Juden Wien's in Olmütz, um dem jungen Monarchen für das Gnadengeschenk der Emanzipation zu danken. Der Kaiser erwiederte: „Es gereicht mir zum Vergnügen, der: Ausdruck der Gefühle treuer Ergebenheit und Anhänglichkeit entgegenzunehmen, welche Sie mir im Namen der israelitischen Gemeinde von Wien überbringen." Mit diesen huldvollen Worten war auch zum ersten Male die Wiener Judenschaft als Gemeinde anerkannt. Eine solche zu bilden war ihr bisher verboten. Am 26. August J 849 erging ein Erlaß des Unterrichts- und Eultusministers Grafen Thun: Es waltet der Wunsch vor, daß jene von Sr. Maj. gewährleistete Gleichberechtigung möglichst bald und vollständig hinsichtlich aller Confessionen zur Wahrheit werde. Justizminifter v. Schmerling dekretirte die Zulassung der Juden zum Studium des canonischen Rechtes und räumte hierdurch die Schwierigkeiten bei Seite, welche sich der Anstellung von jüdischen Richtern in den Weg gestellt hatten. Auf Grund kaiserl. Entschließung vom 21. Mai 1849 wurde Dr. Jakob Goldenthal zunl Professor der orientalischen Literatur und Sprache in Wien und am 29. April 1851 Dr. Wolfgang Wessely zum außerordentlichen Professor des Strafrechtes an der Universität in Prag ernannt. Von den durch die Emancipation gewährten Rechten der Freizügigkeit und der Erwerbung liegender Gründe und Häuser, machten die Juden sofort den ausgiebigsten Gebrauch und auch nach der Sistirung der Verfassung am 31. Dez. 1851 verblieben sie im Genuß dieser Freiheit. Gegenüber den judenfeindlichen Bestrebungen, die alten Beschränkungen wieder aufzufrischen, ertheilte das Ministerium des Innern im Jahre 1855 die Weisung, daß die alten beschränkenden Judenordnungen aufgehoben seien, daß das Gemeindegesetz für alle Confessionen Giltigkeit habe, und daß dre Juden österreichische Staatsbürger seien und mit gleichem Rechte vor dem Gesetze, wie die anderen Einwohner. Am 22. November 1859 genehmigte der Kaiser, daß in den Ländern, in denen noch das Verbot des Haltens christlicher Dienstboten, Ammen, Lehrlingen und Gesellen bestand, dasselbe aufgehoben werde. Eine kaiserl. Verordnung vom 29. November 1859 schaffte die kreisamtliche Bewilligung zur Eingehung von Judenehen ab, und eonvalidirte die bisherigen, ohne diese Bewilligung geschlossenen Ehen. Unter dem 7. Januar 1860 wurden die diffamirenden Beschränkungen der Juden als Zeugen vor Gericht und bei Testamenten aufgehoben. Die kaiserl. Entschließung vom >0. Januar 1860 endlich gewährte den Juden volle Gewerbefreiheit und berechtigte sie unter Anderem auch zur Betreibung des Apothekergewerbes. Der Anregung des Staatsministers Grafen Goluchowski verdankten die Juden auch die Aufhebung des Verbotes, auf dem flachen Lande in Galizien, in Krakau und in der Bukowina zu wohnen. Ebenso fiel die Beschränkung für Juden an jenen Orten in der Monarchie zu wohnen, wo Bergbau betrieben wird. Die kaiserl. Verordnung vom 18. Februar 1660 enthielt die Berechtigung der Juden zum Besitze unbeweglicher Güter in allen Krontändern der Monarchie, nur für Galizien wurde ausnahmsweise dieses Recht an den Nachweis einer gewissen wissenschaftlichen Bildung geknüpft. Im italienischen Feldzuge wurde der jüdische Hauptmann Theodor Jerusalem Edler v. Satemsfeld von Sr. Majestät mit dem Ritterkreuz des Leopoldordens ausgezeichnet. Bei den Wahlen zu den Landtagen infolge des kaiserl. Patentes vom 26. Februar 1861 wurden zum ersten Male auch Juden gewählt, in Niederösterreich: , Kuranda und Winterstein; in Böhmen: Ritter v. Lämel, Dr. Todeseo und Fabrikant Fürth aus Pilsen; in Mähren: Gomperz und in Galizien: Marcus Dubs in Lemberg, Dr. Samuelsohn in Krakau und Meier Kalir in Brody. Ziemalkowski und Graf Alexander Borkowski traten damals im polnischen Wahlkomitee mit allem Eifer für die Wahl von Juden ein. Zum ersten Male auf dem europäischen Continente aber berief der Kaiser einen Juden, Anselm Freiherrn v. Rothschild in das Herrenhaus. Am 13. November 1863 sanktionirte der Kaiser das Gesetz, nach welchem Juden auch zum Notariat zugelassen wurden. Alle judenfeindlichen Privilegien von Kronländern, Städten, Zünften und Genossenschaften wurden als ungültig und werthlos erklärt, insofern sie mit den bestehenden Gesetzen in Widerspruch stehen.