Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 96 (5.12.1898)
- Date
- 1898-12-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1502 allerdings, daß die Gemeinden vielleicht ihr Ziel etwas kürzer nerden stecken müssen, daß sie vielleicht verzichten müssen, ein Krankenhaus zu halten oder die Armenpflege auszuüben, sondern sie den Communen überlassen müssen: sie werden keine Schulen halten können, man mag dies den Vereinen und Stiftungen überlassen. Ich betrachte den Gemeinde zwang als ein Nebel, das nicht früh genug beseitigt werde» kann. M- H-, ich glaube Ihnen mit gutem Gewissen den $ 1 zur Annahme empfehlen zu können, muß aber dem Amendement des Collegen Marburg entgegentreteu. Ich möchte so weit als möglich gehen, damit nicht Jemand fri voler Weise auätreten kann. id) möchte auch, daß die Einheit der Gemeinde möglichst gewahrt werde wenn nicht die religiösen Bedenken des einen TheilS den Institutionen der Gesammtgemeinde widerstrebcn. Ich schließe m- H., tind empfehle Ihnen die Annahme des $ 1. Hören wir schließlich noch die Stimmen zweier Herrenhausmitglieder, zunächst das Resünw des Referenten v. Winterfeld und dann die Rede des Herrenhausmitgliedes Fricdländer: Referent v. Winterfeld: Ich kann mit meinem Vortrag Ihnen gegenüber schließen, möchte aber, bevor ich diesen Ort verlasse, an Sie die Bitte richten, in der Thar dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Vollendung augedeiheu zu lassen und denselben zu beschließen, sei eS in ganz unveränderter Fassung, sei es in gering modisicirter Fassung Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, ans den Petitionen, die mir vorlitgen, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit für diejenigen Mitglieder der jüdischen Rcligionsgesellschaften ist, die bei dem Glauben der Väter bleiben wollen, die nicht blos von der Ansicht auSgehen, daß man Jude bleiben könne, wenn man nur an einen einzigen Gott und die Unsterblichkeit der Seele glaube, sondern daß inan auch dazu nöthig hat, au die Verheißungen ju glauben, die dem Volke Israel gegeben sind, und daß man ihnen das Recht gewähren muß, sich zu Genossenschaften zu vereinigen und ihrem Glauben zu leben, wie sie eS nach Väter Weise gewohnt. Das ist, wie die Einrichtungen jetzt sind, tvo diese Mitglieder jüdischer Gemeinden sich in der Minorität befinden, für sie unmöglich, sie werden durch die Majorität gedrückt und sic sind trotzdem genöthigt, zu den Knltusbedürfnissen der (Gemeinde beizusteuern, welche sie verabscheuen Sie fühlen sich dazu in ihrem Gewissen gekränkt, und daß ein Gewissenszwang in dieser Beziehung möglich ist, das wird man nicht in Abrede stellen können. Ich bin der Meinung, daß gerade, weil von der rechtgläubigen Seite und von derjenigen Seite der Reformpartei, die sich ihr sehr nahe fühlt, die Anträge auf Entlassung aus der Gemeinde gestellt werden, für uns ein Grund liegt, die dtedjte dieser Mitgliede»- der jüdischen Gemeinde in Schutz zu nehmen, und da sie es wünschen, das Gesetz für sie zu votiren. Rach Ansicht aller dieser Leute genügt das Gesetz ihrem Bedürfniß; sie sind die Ersten, die Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern, nach bestem Wissen zu sagen, was ihnen nutzt und frommt. Ich habe darum keine Veranlassung, irgend eine Aenderung zu dem Gesetze zu beantragen und bitte Sie, für das Gesetz zu stimmen, wie eö aus den Berathnngen des anderen Hauses herübergekommen ist- Friedländer: Meine Herren! Ich bin der gestrigen Verhandlung dieser Vorlage nicht mit Aufmerksamkeit gefolgt, und glaube, daß es mir gestattet ist, mit einigen Worten darauf zurückzukommen. ES ist gestern hier bemerkt worden, es wäre kein Jude hier im Hause. Ich erlaube mir zu berichtigen, daß zwei Juden die Ehre haben, Mitglieder dieses hohen Hauses zu sein, der Freiherr von Rothschild und ich. Ich, meine Herren, erlaube mir vor Allem an Sie die dringende Bitte zu richten, diese Vorlage nicht nach den Bestimmungen des 8 22 der Geschäftsordnung wieder an die Eommission - falls ein solcher Antrag gestellt werden sollte zurückzuweisen. Durch Verweisung an eine Commission vereiteln Sie das Zustandekommen des Gesetzes und das Iudengcsetz von 1S47 würde als eine historische Merkwürdigkeit unverkürzt weiter erhalten bleiben. Was den vorliegenden Gesetzentwurf selbst betrisst, so hat derselbe im anderen Hanse eine erschöpfende Behandlung gefunden. Meine Herren! Wenn Sie erwägen, daß von Seiten der Königlichen Staatoregierukrg die jüdischen Gemeindevertretungen vor Einbringung dieses Gesetzes gehört worden sind: wenn Sie ferner den im anderen Hanse erfolgten, so überaus sachlichen, gewissenhaften und erschöpfenden Ausführungen der Abgeordneten jüdischer Consession, Marburg, Hirsch und LaSker, gefolgt find, so müssen Sie überzeugt sein daß der Gesetzeittwmf den wichtigen Bedürft nissen der jüdischen Gemeinde entspricht. Diesen begabten .Rednern des anderen Hauses hier in gleicher Weise zu folgen, fehlt mir die Gewandtheit, und ich darf mich wohl darauf beschränken, in wenigen Worten die Mitglieder dieses hohen Hauses zu ersuchen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen; Sie üben dadurch einen Akt der Gerechtigkeit und fördern damit die lvahrc Gc Wissensfreiheit. Wenn der Zwang zur Gemeindeangehörigkeit hier Vertheidigung finden sollte, so entspringt diese zwar einem wohlwollenden und dankenSwerthen Sinn, sie läßt aber der Lebenskraft des jüdischen Glattbens keine Gerechtigkeit widerfahren. Gestern ist auf die Stimme eines Inden Ge,vicht gelegt worden, und deßhalb habe ich zu Ihnen gesprochen. Ich sprach aus der vollen, gewissenhaften lleberzeugung, daß dieses Gesetz den jüdischen Gemeinden unentbehrlich ist und ich bitte Sie, nieine Herren, verschieben Sie die Annahme dieses Gesetzes nicht, sondern bewirken ^ie, das; dasselbe bald in Kraft treten kann. l Schluß folgt). Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, lieber die llnfallversicherungspflichr der jüdischen Schächter wird oemnächst das Reichsversicherungsamt zu entscheiden haben. Die SchlächtereiberufSgenossenschast hat die jüvisch-rimellen Schächter als unsallverffcherungspstichtig in Anspruch genommen. Gegen die Aufforderung, den hieraus erwachsenden BeitragSpflichten nackzukoinmen, hat die Berliner M dische Gemeinde als Arbeitgeberin der Schächter Widerspruch erhoben und zwar aus prinzipiellen Gründen, um der Schaffung eines Präcedenzfalles vorzubcugen. Nach den eingezogenen Erkundigungen sollen bereits eine Anzahl Vorentscheidungen über ähnliche Fälle vorhanden sein, welche den Einspruch beim Reichsversicherungsamt als vollständig aussichtslos erscheinen lassen, weßhalb der Gemeinde vielfach angerathen wird, ihren Widerspruch zurückzuziehen und den Ansprüchen der Schlächterei-Berufsgenoffenschoft nachzukommen. Berlin, lieber die Verhältniffe der preußischen höheren Lehranstalten enthält der zweite Theil von Dr. Kunze's „Kalender für das höhere Schulwesen