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Der Israelit · 1898-12-05 · Heft 96 (5.12.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 96 (5.12.1898)
Date
1898-12-05
Page
– (sequence 9)
Language
German
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AK.KU K. Jahrgang. Beitilge M M 96 des „Israeli!". Leitender Artikel. Der Nextslh-Israellt. Gmeliidrlnivd und die GkMenssreihkit. Von I. K. 7<-- IV. I>l der ersten Lesung liest sich der jüdische Abgeordnete Marburg wie nachstehend vernehmen: „Was die heutige Vorlage biete, sei eigentlich vom Hause schon vor drei fahren angenommen worden, als cs das Gesetz vom 14. Mai 187.4 beschlossen habe, und die Regierung habe damals zu den Motiven des erklärt, daß es ans die besonderen Verhältnisse der Hilden keine Anlvendnng finde, Es sei nun Aufgabe der Vorlage in Be trcss der Lhiiagogengeiiicindeu Bcstiminnngcn zu rrcffcn und die Verhältnisse der Hilden überhaupt zn regeln. Seitdem seien drei Jahre vergangen, aber heute regele die Vorlage nicht die allgemeinen Verhältnisse der Juden. wie seiner Zeit vom Minlstcrtischc versvrochcn worden, sondern biete nur eine Abschlagszahlung auf diese Schuld: indessen tvollc er dein Minister damit keinen Vortvnrf inachcn: er ivi'sc wohl die Schwierigkeit zu würdigen, die in der Aufgabe, die Gemeiildcvcrhältnisse der Inden in allen preußischen LandcSthcilen zu regeln, lägen. Die Besorgnisse, die in einigen zu der Vorlage eingegangencn Petitionen niedergelegt seien,!beitc er iticht: cs gebe nur drei Gebiete, iit denen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen seien: der Gottesdienst, die Wohllhätigkeit und die Schule. WnS den Gottesdienst bctrcssc, so sei er dcßwcgcn unbesorgt: namentlich sei ja bekannt, daß die Juden für diesen Zweck niemals Opfer gescheut hätten: cs falle also in dieser Beziehung jede Bcsvrgniß weg. Die Wohllhätigkeit sei aber bei den Inden nicht bloß ein Gebot der Humanität, sondern in der Thal ein Rcligionsgebot. Bezüglich der Schule nehme er, Redner, einen besonderen Standpunkt ein: er ünnpathisire gar nicht für die Einrichtung von jüdischen Ge»leindeschnlen; er Wille nicht, unter welchem Rcchtstitel sic entstanden und dem Gc setz cinverlcibl worden seien: jede kirchliche Gemeinschaft habe für ihren Religionsunterricht zu sorgen, und sei das nicht möglich, so müsse eine Rcligionsschnle cristiren. ^ein Wunsch sei überhaupt, daß alle konfessionellen Schranken sielen, und seine Hoffnung sei, daß doch noch einmal die Zeit komme, wo wenigstens alle gute Menschen, wenn auch ihre Ucberzcugung von der Anschauung, Eristcnz und Verehrung Gottes hiuimclweit von einander unterschieden sei, sich zu einer Gemeinschaft sammeln werde. Er hone, daß dieses Gesetz ein Gewicht inehr darauf legen werde, um so bald als möglich bürgerliche Kirchhöfe für die Gemeinden cinzuführcn. Nehmen Sie diese Vorlage an, Sic vollziehen damit ein Akt der Gerechtigkeit, Sic erreichen eine Etappe in den Bestrebungen zur Wahrung der Gewissensfreiheit, Sic legen den .lleim für eine Frucht, die iu Zukunft sich segensreich bewähren wird- 'lebhafter Beifall.» In der zweiten Lesung nahm der jüd. Abgeordnete Hirsch zu folgender Auseinandersetzung das Wort: Ich bitte das Amendement Sbbel abzulehnen: dasselbe würde offenbar nur den gegenwärtigen Zustand bestehen lassen und allenfalls in Bezug auf die Auseinandersetzung der Gemeindetheile, die sich nun bilden, einen Zankapfel, einen (Gegenstand von unausgesetzter Streitigkeit Hervorbringen. Ich furchte allerdings nicht, daß das Haus sich entschließen wird, eine Ausnahmestellung für die Juden bcizubehalten, sondern dein Grundsatz aufs Nene Ausdruck geben wird, daß den Juden wie im bürgerlichen und staatlichen Leben so auch ihren Eultns-Angelegenheiten gleiches Recht und dieselbe Freiheit wie den Angehörigen anderer Eonfcssionen zucrtheilt werden soll. Ich will hauptsächlich den Dedukrionen der ersten Lesung und verschiedenen Ausführungen außerhalb des Hauses cntgegcntretcn, zunächst denen, als würden die Mitglieder der Gemeinden massenhaft austreten, der Gemcindevorstand gefährdet werden, und als ob die ganze Angelegenheit nur eine Geldfrage sei. Herr v. Svbcl sprach in der vorigen Lesung von der „Zähigkeit," die das Iudenchnm durch die Jahrtausende erhalten habe. Diesen Gedanken aeeevtire ich bereitwillig: ich möchte ihn nur nennen den tief cingevtlanzten religiösen Sinn, die Anhänglichkeit an den Glauben und das warme Interesse für die Gemeinde-Angelegenheiten- Dies ist die Grundlage, auf welcher der Bestand der Gemeinde beruht, nicht auf Geld beiträgen. am wenigsten aber auf dem Zwang, den die gc« schlichen Bestimmungen von 1847 gebildet haben. Wer die Kraft dieser tief begründeten Tendenz leugnet, auch unter Herrschaft dieses Gesetzes, der mißachtet den Werth des Gcmeindclebens im Iudcnlhum, und diejenigen Gemeinden, welche gegen das Gesetz petitionircn, sollten wohl bedenken, uiddico Mißtrauensvotum sie ihren Angehörigen geben. Ich bin überzeugt, daß die Gemeinde-Angelegenheiten nicht nur nicht geschädigt, sondern sich viel gesunder entwickeln können Ich habe Motive genug dafür anzuführen» wie wenig diese Bc sorgniß begründet ist. Vor dem Jahre 1447 haben sich die Judengemeinden sehr gnr befunden, bevor der Zwang hinein kam, und der Separatismus hat seitdem nicht iu dem Maße zugenommen, wie es den Anschein haben mußte, daß er mnehmcn lvürdc Ich weise hin auf die OvserwiUigkcil lind Leistungsfähigkeit der Gemeinden und einzelner Juden- Ich erinnere daran, daß gegenwärtig da, wo eine größere Zahl von In den aus der Gemeinde ausgetreten ist und eine besondere Gemcindc gebildet bat, sic doppelte Beitrage bezahlt, und ivie man weiß, sehr bereitwillig. Ich weise ferner daraus hin, daß sie über ihre Pflicht hin sich zu großen Opfern entschlossen haben, Krankenhäuser, Armenpflege und eigene Schulen unterhalten, was sollst die Eommunen oder der Staat leisteit rnüßte. Die fünf in Danzig cristirenden In dcngcincindcn sind nicht nach dein Gesetz von 1847 consti tuirt, man hat dort von vorn herein gegen dieses Gesetz vratcstirt, weil cS der inzwischen cingetretcncn Verfassung zuwider war- Tie Regierung hat daraus verzichtet, irgend welche Maßregeln dagegen zu ergreifen, etwa Zwang ein treten zu lassen, uird ich kann versichern, cS sind rnir nur ztvei Fälle in den langen Jahren bekannt, daß Jemand ans einer Gemeinde ausgetreten wäre, und auch da nur wegen einer Differenz bei Stcncr-Rerlaiiiationeil: in dem einen Falle erfolgte sogar noch der Rücktritt zur Gemeinde. Sic sehen, es bedarf keines Zwanges, ich glaube auch, die Sache wird friedlich berlaliserl: Einzelne werden vielleicht ausireicll, aber vor« Masseunuslritt, der den Bestand der Gc iiieindc gefährtcn konnte, ivird keine Reoc sciit. Ich glaube

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