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Der Israelit · 1898-12-01 · Heft 95 (1.12.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 95 (1.12.1898)
Date
1898-12-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1779 boyß in Hannover', die liberale beispielsweise in Berlin und am Rhein und in vielen Theilen des alten Preußens. Run stellt sich die Sache so, daß da, wo die Orthodoxen die Herrschaft haben, die Liberalen nach diesem Gesetze rufen, und da, wo die Liberalen herrschen, dre Orthodoxen dieses Gesetz verlangen, mit anderen Worten: die herrschende Parthei ist für rie Aufrechterhaltung des Zustandes der Zwangsauflegung und die beherrschte Partei ist für Freigebung. Die von dem Abg. v. Sybel erwähnten Petitionen sind von den Versammlungen der Vorstände ausgegangcn, welche die Anschauungen der Majorität repräsentiren, die gegen diejenigen gerichtet sind, für welche wir der Minorität Freiheit geben wollen. Die Wohlthätigkektsanstalten, für deren Existenz der Herr Abgeordnete v. Sybel fürchtet, sind meistens geschützt, entweder durch liegendes Vermögen in Gemeinschaft mit Su i men, die ihnen zu Gebote stehen. Diese alle bleiben unverletzt in den Gemeinden, sodaß eine Erschütterung dieser Wohlthätigkeitsanstalten in den allermeisten Fällen nicht zu erwarten ist. .Richtig ist die Ansicht des Abg Hirsch, daß die Wohlthätigkeitsanstalten nicht benutzt tverden dürfen, eine Zwangsgemeinde ausrecht zu erhalten; was aber die Schulen angeht, so ist das durchaus keine Wohlthat. Im Großherzogthum Posen ist zur Zeit der größten Reaction eine Bewegung vor sich gegangen, welche das orthodoxe Streben der Inden begünstigt hat, für die jüdischen Schüler besondere Schulen zu errichten. Es ist das gegen das heftigste Widerstreben vieler Gemeinden geschehen, welche ihre Schulen durch das Ausscheiden der beitragspflichtigen Juden für die christlichen Bekenntnisse be droht sahen. Wenn die Juden also durch das Gesetz zum Beitrag verpflichtet, und die jüd. Schüler nicht ausgenommen tverden, dem Elementarunterrichte beiniwobnen, so wird das nur eine Wohlthat sein, sowohl für die Juden als für die Gemeinden. Es läßt sich also da nichts mit Zahlen beweisen, so uitd so viel Schulen werden untergehen. Man muß in Betracht ziehen, wie sich damit die Schulen der Gemeinden zu neuem Leben entwickeln werden. Die Bemerkung des Abg. v. Sybel, vor 1847 habe kein Jude zwangsweise zu einer Gemeinde gehört, ist eine ilnrichtige Tbatsackic. Es eristirtc eine solche Zwangsgemeinde in dielen Theilen Deutschland und Preußens. M. H.! Ich komme dadurch zum Schlüsse, daß durch die heutige Rede des Herrn Abg v Sybel das Hans nicht besser informirt ist, und deshalb ist die Bitte tvohlberechtigt, sich nicht ableiten zu lassen von Beschlüssen, die in zweiter Lesung mit so großer Majorität gefaßt sind. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. ER. Berlin, 27. Nov. Nester die heutige Repräsentantensitzung der jüdischen Gemeinde habe ich nur zu berichten: Die Vorlage, betreffend die Geschäftsordnung für die Repräsentantenversammlung wurde vertagt. — Die Vorlage, betreffend die Verwendung des Geh. Commerzienrath Albert Hahn'schen Legats wird dahin erledigt, daß die Waisencommission für entlassene Zöglinge die Summe von 5000 M. erhält. — In Sachen des Felix Blumenthal'schen Rachlasses hatte der Gemeindevorstand beantragt, die Summe von etwa 100,000 M. zur Hälfte dem s Pensionsfonds, zur anderen Hälfte einem neu zu bildenden Relictenpensionsfonds zu überlaffen. Der Ausschuß hegte die Meinung, daß die Pensionirung der Beamten und die Erhöhung des betreffenden Fonds ohnehin zu den Pflichten der Gemeinde gehöre, und da es unmöglich die Absicht des ErblafferS gewesen sein könne, die Steuerzahler entlasten zu wollen, den ganzen Nachlaß für den Relictenfonds zu verwenden. Dieser Antrag wird angenommen. — Der Verein für Arbeitsnachweis erhält 500 M. Subvention. — Zur Anschaffung eines Chanukkaleuchters für die Synagoge in der Kaiserstraße wurden 350 M. bewilligt. Berlin. Von der Invalidenversicherungs- Novelle wird jetzt wieder ein Bruchstück bekannt, welches auch für uns Juden von Interesse fein dürfte. Lehrer und Lehrerinnen stehen jetzt außerhalb der Versicherungspflicht, wenigstens soweit es sich um solche handelt, die eine höhere, mehr wissenschaftliche Thätigkeit ausüben. In der Novelle ist nun die Einführung des Versicherungszwanges für Lehrer und Lehrerinnen vorgesehen, da die vielfach ungünstige Lage der Privatlehrer und Privatlehrerinnen cs diesen in der Regel nicht möglich macht, sich in eine private Versicherungsanstalt ausnehmen zu lassen. Der Versicherungspflicht sollen aber, wie in der Klasse der Betriebs beamten, nur solche Lehrer u. s. w. unterworfen werden, deren Jahreseinkommen 2000 Mark nicht übersteigt; denn nur für diese ist das Bedürfniß nach gesetzlicher Fürsorge anzuerkennen. Aus gleichem Grunde sollen die Lehrer u. s. w. von der Versicherungspflrcht dann freibleiben, wenn sie an öffentlichen Schulen oder Anstalten angestellt sind und infolge dieser Anstellung eine Pensionsanwartschaft haben; bei Anstellung an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten sollen sie unter der gleichen Voraussetzung nach Prüfung der Verhältnisse von der Versicherungspfllcht aus Antrag entbunden werden dürfen. Es wäre wünschenswerth zu erfahren, so fragt der Berl. Vereinsbote, ob unter dieses Gesetz alsdann auch die zahlreichen jüdischen Religionslehrer und Kantoren fallen würden, die ohne Penstonsanspruch in kleinen Gemeinden wirken und deren Einkommen in den meisten Fällen 2000 Mark sicherlich nicht übersteigen wird. Es mag vielleicht nicht gerade angenehm sein mit dem Hausknecht und der Waschfrau in einer Rubrik zu rangiren, immerhin 'ind die 33*/3 Pfennig pro Tag noch immer dem 0,0 Pfennig vorzuzst hen, welche der größte Theil unserer Gemeinden alten und invaliden Beamten zu zahlen pflegt. Aus Bayern, 27. Nov. Gegen die Zierde der Presse Münchens, das antisemitische „Deutsche Volksblatt" wurde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Religionsschändung erstattet. Das ehrenwerthe Blatt hatte wenige Tage vor Jom Kippur

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