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Der Israelit · 1898-12-01 · Heft 95 (1.12.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 95 (1.12.1898)
Date
1898-12-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1778 bald diese ß laufe! bestehen bliebe, und zwar sind diejenigen, welche die Besorgniß im Sinne des Herrn v. Sybel erheben, beruhigt» daß sie von dieser Elausel werden ausgiebigen Gebrauch machen können. Und die andern sind beunruhigt, und wenden sich in massenhaften Petitionen gegen die (Klause!, weil sie fürchten, dag besondere vereinzelte Personen nicht in der Lage sein wurden, von dem Austrittsgesetz Gebrauch zu machen Es heißt, der Wunsch, auf der Stätte seiner Väter begraben zu werden nach jüdischer Sitte, sei so mächtig, daß dies Biele zurückhalten werde, wenn das Gesetz streng juristisch oder chican'ös gehandhabt wurde. Wenn ich der Wegschaffung dieser Clause! meine Unterstützung dennoch nicht habe geben können, so sind das drei Gründe. Ter erste Grund besteht darin, daß ich überhaupt, so weit innerhalb des Gewissens eine Möglichkeit gegeben ist, den Austritt zu einer sehr ernsten Sache machen will und die loyalen Hindernisse nicht vermindern, sondern bestehen lassen möchte, um eben die Probe herbeizuführen: ist eS wirklich Überwiegender Gewissenszwang» der hinaustreibt? ^weitend bin ich gar nicht im Stande gctveserr, einen Rechts titel zu finden, weßhalb die Gemeinden gezwungen sein sollen, solchen, die ihnen nicht mehr angehören, das Recht der Miibenutzung an den Begräbnißplätzen zu sichern Die religiöse Gemeinde hat keine Verpflichtung dazu. Mögen die Ausgetretenen an den Staat oder au die politische Gemeinte sich wenden, die aus polizeilichen Gründen Abhilfe schassen müssen. Es wird sich in der Folge so darstellen: in großen Städten, in denen zahlreiche Dissidenten vorhanden sind, die zu einer besonderen Gemeindebildung schreiten werden, haben diese für einen besonderen Kirchhof zu sorgen.- in kleinen Städten aber, wo die Gefahr der Kirchhöfe am meisten gefürchtet wird, wird unzweifelhaft gegen den Aus' tritt des Einzelnen, die in den Paragraphen gegebene Waffe ausreichen, um nicht einen frivolen Austritt zu begünstigen. Ich kann bezeugen, daß sämmtliche Mitglieder aus großen Gemeinden, die sich an mich gewandt haben, versicherten, daß dieses Gesetz mehr reinigend, als auflösend wirken werde. Sie werden mir zugeben, daß ich niemals einem Gesetz zustimmen würde, welches in der That den Bestand der jüdischen Religionsgemeinschaft gefährden könnte. Sie wissen, daß ich nicht allein äußerlich dieser Gemeinschaft angehöre, sondern daß ich in ihren: Kern den idealsten Ausdruck finde, der nach dem Zeugniß aller Geschichte zum ersten Male der Menschheit in Form eines religiösen Bekenntnisses verkündet worden ist. Ich glaube, daß der wesentliche Inhalt des Iudenthums im Bekenntniß zu dem einigen Gott liegt, und daß die Macht dieser lebendigen Ueberzeugung der Gemeinschaft, die zuerst in der Weltgeschichte mit dieser erhabenen religiösen Idee eingetreten ist, so lange Dauer gegeben wird, als überhaupt Religionsgemeinschaften exiüiren. In diesem Ausspruch berechtigt mich eine vieltausendjährige Geschichte des unter den widerwärtigsten Verhältnissen leidenden JudenthumS. Wer zwingt Sie. gegen die Zuversicht, daß das Judenthum aus seiner inneren Idee bestehen werde, Mißtrauen zu haben und ihm zu seinem Schutze den Executor zu geben? Der Abg. Hirsch wird für Danzig bezeugen, daß das Gesetz von 1847 dort gar keine Anwendung findet, daß die Gemeinde sich aus freien Stücken gebildet hat und sehr fest zusammenhält. Auch in ganz Amerika eriftirt kein Zwang für die Bildung der jüdischen Gemeinden und nirgends ist der feste Zusammenhang derselben größer als dort. Ich darf es sagen, welche Entscheidung Sie auch diesem Gesetze geben mögen, ich bin äußerst erfreut und dankbar für die Sym' pathien, in denen Unterstützer und Gegner des Gesetzes für Interessen des Judenthums sich vereinigen ES ist dies besonders erfreulich in der heutigen Zeit, in der die ungereimtesten Angriffe gegen die Juden als solche von allen Seiten geschleudert werden. Diesen gegenüber sehe ich in der lebendigen Theilnahme dieses Hauses, welchen Ausdruck auch diese Theilnahme für diesen speziellen Fall findet, ein Zeugniß, welches die Juden gewiß mit Dank annehmen werden, und das sie unzweifelhaft ermuntern wirb; aber ich bitte Sie doch, daß s-ie die Reihenfolge nicht umkehren: bei den Katholiken gestatten Sie, daß ein Theil aus Gewiffensbedeuken sich absondern und einen Theil des Vermögens an sich nehme; bei den Protestanten gestattell Sie. daß ein Theil sich absoudere. aber nicht das Vermögen an sich nehme 'hört, hört!', und nun steigern Sie bei ben Inden, daß sie sich auch nicht absondern dürfen. (Heiterkeit.) Bio zu den Protestanten hätte ich meinen mögen, daß die größere Liebe der einzelnen Mitglieder für die eine oder die andere Confession nnwillkürli v sich mit in die Entscheidung eingemischt hat: bei den Juden ist diese Annahme ausge schlossen. Ich kann von der Mehrheit des Hauses nicht annehmen, daß sie ans großer Liebe znm Jndenthnm hier Privilegien einführen will, die für ihr eigenes Bekenntniß versagt sind. Weßbalb ich nicht allein aus allgemeiner Analogie, sondern im Interesse des Iudenthums für diese? Gesetz to außerordentlich eintrete, ist, daß ich den Zustand umandern möchte, in welchem sämmtliche jüdische Bewohner derselben Gemeinde verpflichtet sind, der Gemeinde zuzuge-. hören, gleichviel ob die heftigsten Streitigkeiten in Bezug auf die heiligsten Dinge sich daratls entwickeln. Das nenne ich Herabdrückung des idealen Standpunktes, wenn rnan lediglich, um einen gewissen Geldzuschuß zwangsweise zu erhalten, sich nichts daraus macht, ob über die intimsten Gewissensfragen Unreinheit der G sinnung getragen wird an die Stelle, wo allein Kleinheit der Gesinnung walten sollte- Diese glaube ich, wird durch dieses Gesetz befördert; übrigens wird der praktische Erfolg doch wohl nicht das Auseinander laufen sein. Eine Veränderung wird vielleicht oorgehen, es werden die einzelnen Gemeinden und Personen nicht mehr mit derselben Leichtigkeit zu Reformen sich auftversen und einen gewissen Gottesdienst den Gemeinden auszwingen, dent viele Mitglieder nicht beitvohnen wollen- Ber der zweiten Lesung am LE. Mai tritt Abgeordneter v. Sy bei noch entschiedener gegen das Gesetz aus und greift die orthodoxen Inden schwer an. Hierauf erwiedcrt ihm Dr. Laster: Ich fühle mich gedrängt, die Aufmerksaiukeit des Han ses in Anspruch nehmen zu müssen angesichts der sehr schweren Angriffe, welche der Herr Abg. v. Sybel gegen eine -summe von Petenteil gerichtet hat, die er persönlich nicht kennt. Diese bezeichnet er als Fanatiker, als schlechte Menschen, als fanatische Zeloten, als solche, die nicht das Interesse des Hauses verdienen. Sb Petenten, welche im Rainen ihres Gewissens von Ihnen diejenige Freiheit verlangen, die sie als eine religiöse Freiheit den Gemeinden gegenüber betrachten, verdienen, in dieser beschimpfenden Wense behandelt zu werden, das stelle ich dem Urtheil deS Hauses anheim- (Sehr gut!) In Wahrheit ist das nicht richtig, was der Herr Abg. v. Sybel gesagt hat, daß nur die Orthodoxen den gleichen Anspruch härten, daß ihnen dieselbe Aufmerksamkeit des Hauses 311 Theil würde, wie den Reforittern- Wer mich kennt, weiß, daß ich zur Partei der Orthodoxen rtichl gehöre und mich über jede» Fortschritt wie im staatlichen so auch im religiösen Leben freue; aber niemals lasse ich diese meine Ansichten als Wünsche für das maßgebend sein, was die Staatsgesesgebung ztl gewähren hat. Das wäre eine parteiische Gesetzgebung, welche diese Zuertheilung der Rechte um deßwillen nicht würde zulassen wollen, weil Orthodoxe sie anstreben. Der wirkliche Sachverhalt ist der in einzelnen Theilen der Monarchie herrscht die liberale Richtung und aus ihr find die officiellen Vertreter hervorgegangen; in anderen Theilen herrscht die orthodoxe Richtung; die ortho-

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