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Der Israelit · 1898-12-01 · Heft 95 (1.12.1898) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 95 (1.12.1898)
Date
1898-12-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1770 interessen, d. i. des Wohles der Gesammtheit, zu vollziehen hat, kann für die einseitige Bevorzugung eines einzelnen Standes nnd Berufes kein Boden sein. Das Wohl der Gesammtheit wurzelt in der sich gedeihlich entfaltenden mannigfaltigsten Thätigkeit aller ihrer Angehörigen. Jedes Streben einer einseitigen Bevorzugung eines besondern Einzelinteresses auf Kosten und unter Verkümmerung anderer gleichwerthiger und gleichberechtigter Interessen hemmt den Kreislauf schaffender Kräfte in dem großen Organismus und schwächt ihn an vitalen Theiten. Das Judenthum proklamirt die Gteichwerthigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen. Wie mannigfaltig auch immer die Entwickelung der Menschheit sich unter den verschiedensten Lebensbedingungen im Laufe der Jahrtausende gestalten möge, sie alle in ihren verschiedenartigsten Erscheinungen sind nichts anders als die Ausstrahlungen der von Gott dem ihm ebenbildlichen ersten Menschen anerschaffenen Kräfte. Damit verdammt sie jede Ueberhebung einer Zeitentwickelung, eines Stammes, eines Individuums, einer Berufstätigkeit über die Anderen. Selbst wenn der jüdische Stamm zu dem gemeinen Wohl mit keinem anderen Theil als mit seinem Handelsfleiße beitragen würde, so hätte kein anderer Kreis die Berechtigung, sich über ihn zu erheben und ihn für minderwertig und unebenbürtig zu erachten. Aber die Juden haben nicht allein durch ihre Handelsthätigkeit den materiellen Wohlstand des Staats gemehrt, sondern auf den mannigfaltigsten Gebieten in beachtenswertem Maße zur Mehrung des geistigen und moralischen Gesammthells ihr Schärflein beigetragen, nicht zu gedenken des unendlichen Segens, den sie durch den von ihnen gehüteten heiligen Schatz der Menschheit gebracht, sodaß wenn man von der christlichen Grundlage der menschengesellschaftlichen Verhältnisse reden will, diese christliche Basis mit noch größerem Rechte eine jüdische genannt werden kann. An dem großen Welthandel haben die Juden des Alterthums übrigens keinen hervorragenden Antheil genommen. Aber das Elend und die Verfolgung barbarischer Zeilen und fanatischer Glaubenswuth ließ sie zu den meisten Beruftshätigkeitcn nicht zu, beschwerte^sie mit fast unerschwinglichen Lasten und wies sie gebieterisch auf den Handel hin. Der Handel weckt zwar die geistige Regsamkeit, schärst die Urteilskraft, erweitert den Gedankenblick, stärkt die kaltblütige Berechnung, aber er hat auch manche Gefährdung für den sittlichen Charakter. Die Klugheit kann leicht in listige Schlauheit ausarten, die Anbequemung-an die verschiedenen Eigenthümlichkeit der Personen im geschäftlichen Verkehr in Heuchelei Umschlagen, die berechtigte Wahrnehmung des eignen Interesses zur Ausbeutung des Unerfahrenen und Schwachen führen. So könnte es denn fein, daß die unausgesetzte von Vater auf Sohn und Enkel vererbte Handelsthätigkeit des Juden den Charakter verderbt hätte, und er im Großen und Ganzen in der That zu einer Schacher- und Handelskaste entartet wäre, die, lediglich aus schnöden Erwerb erpicht, kein höheres Ziel kennt, als unter Mißachtung aller göttlichen und menschlichen Gesetze den Thaler und den Pfennig zu erraffen, und so in Wirklichkeit zu geistiger und sittlicher Verkommenheit gelangt wäre, aus deren Sumpf sie auch heule noch nicht sich emporzuarbeiten die Kraft oder den Willen gezeigt hätte. So könnte es ja sein, und da wäre ja der Antisemitismus im vollen Rechte! Wenn wir eben nicht Juden, nicht Söhne, Enkel und Urenkel unserer unter Druck, Elend, Verachtung, Verfolgung, Hohn und Spott ihr Judentum treu bewahrenden und bethätigenden jüdischen Väter, Groß- und Urgroßväter wären.' Wahrlich, Preis und Dank dem allmächtigen Weltenlenker, der dem jüdischen Stamm seine Lehre und sein Gesetz zur Hut und Befolgung geoffenbart, ihn damit zum Priester der Menschheit geweiht, und ihm. hierdurch den nimmer versiegenden Born des Lebens und der Wahrheit verliehen, daß seine Lebenskraft nie erlahmt und ihm nimmer entschwindet das Streben zur Tugend und zur Erkenntniß der Wahrheit. Und Preis und Dank den großen Meistern und Lehrern, die im Geiste dieser Lehre und dieses Gesetzes ihn geleitet und erzogen und in unermüdlicher Arbeit ihm für alle Verhältnisse feines wechselvollen Geschicks, für jegliche Beziehung seines Lebens und Streben s in dieser Lehre diesem die gültige Norm vorgezeichnet, daß er trotz der Mißhandlung sonder Vej'piel sich seine geistige und sittliche Kraft und Frische zu bewahren vermochte. Ein Blick in die Satzungen des weit ausgebildeten jüdischen Rechts und ganz speziell auf die des geschäftlichen Verkehrs zeigt, daß die in dem Judenthume längst codificirten Rechtsbestimmungen vor den allerneuesten großen legislatorischen Schöpfungen des deutschen Reichs nicht zurückzustehen haben. Redner verbreitete sich über die jüdischen Bestimmungen hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs, des Begrnss und der gesetzlichen Folgen der Ueberoortheilung, der unbedingtesten Wahrhaftigkeit in Betreff der Angabe über Beschaffenheit des Kaufobjeks, der Erregung oder Unterhaltung einer irrigen Meinung, des unlauteren Wettbewerbs, der göttlichen Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen und der Vorsicht in der geschäftlichen Verwendung angeliehenen Kapitals uno meinte, daß diese Vorschriften noch des Vorzuges genießen, daß sie in ihrem Prinzipe auf der göttlichen Gesetzgebung beruhen und als heilige religiöse Gebote Gehorsam heischen. Der Geist dieser gewiffenhaften Rechtschaffenheit sei in dem Verkehrs- ,:i

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