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Der Israelit · 1898-11-28 · Heft 94 (28.11.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 94 (28.11.1898)
Date
1898-11-28
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1752 schrieben worden, wie die vorliegende. — Es ist eine stehende Klage in den jüdischen Zeitschriften und in den jüdischen Vereinen, daß so wenig für jüdische Lektüre gesorgt ist. Nun hier ist einmal ein Buch, das die vielen neugegründeten Litteraturvereine schleunigst ihrer Bibliothek einfügen sollten. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. Berlin, 24. Nov. Wegen öffentlicher Beleidigung eines jüdischen Commilitonen hatten sich die Studenten Hermann Skerlo und Benno Scheel vor der 139. Abtheilung des Landgerichts 1 zu verantworten. In der Nacht zum 11. Juli b. I. verließ der Student Hugo Goldberger das Aschinger'sche Lokal am Oranienburger Thor, als ihm aus einer Gruppe vor der Thür stehender Herren ein Stock vor die Beine gehalten wurde. Er glaubte, das sei aus Versehen geschehen und ging deßhalb ruhig weiter, bis er die Worte vernahm: „Das ist ja der Goldberger!" Ec drehte sich um — in demselben Augenblick rief ihm Skerlo entgegen: „Sie Judenjunge!" später auch noch! „Sie kleiner Judenjunge!" Als Goldberger sich das verbat und forderte, man solle ihn in Ruhe lassen, widrigenfalls er es dem Rector melden würde, rief der Angeklagte Scheel: „Was wollen Sie dummer Junge?" Als der Zeuge daraufhin Schcel's Karte verlangte, rief wieder der Angeklagte Skerlo? „Willst Du dem Judenjunge die Karte geben?" Goldberger wiederholte sein Verlangen vergebens und forderte dann, man möge ihn hindurchlassen, da ihm die Angeklagten den Weg versperrten; er drängte sich schließlich durch, worauf Scheel ihm zuries: „Wenn Sie mich noch einmal stoßen, haue ich Ihnen eine runter!" Ec wurde dann wieder umringt, bis das inzwischen versammelte Publikum sich seiner annahm. Die Angeklagten bestritten bis zum Schluß die Behauptungen des Zeugen. Der Staatsanwalt hielt sie jedoch für überführt und beantragte, indem er ihr Benehmen scharf mißbilligte — er sprach u. a. von pöbelhaften Beleidigungen — je 50 Mark Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte nach den: Anträge. Hamburg, 23. Nov. Wie ich eingehend s. Z. berichtet hatte, hat der Vorstand und das Repräsentanten-Collegium der hiesigen Gemeinde die Bestattung von Aschen cremmatorisch verbrannter Leichen auf der jüd. Aötheilung des Centralfriedhofes zu Ohlsdorf an abseits gelegener Stelle erlaubt; es war indeß bis vor Kurzem kein Fall eingetreten, um von dieser Toleranz Gebrauch zu machen. Erst vor etwa 14 Tagen wurde die Asche eines Verbrannten durch den sogenannten „Neuen Beerdiguugsverein" daselbst vergraben. In Gemäßheit des damaligen Beschlusses bediente mansich als Atrappe eines Sarges en miniature, mußte aber, obgleich dieser nur einen winzigen Platz beansprucht, eine volle Grabstelle damit belegen und dem Staate die vollen Gebühren für einen solchen, für ein Gittergrab, ca. 80 M. entrichten. Der Leichenstein darf keinerlei die Verbrennung bekundende Inschriften enthalten. Unzweifelhaft auch nicht „Sanft ruhe seine Asche." H. B. Karlsruhe, 25. Nov. Zur wirtschaftlichen Lage der israelitischen Bevölkerung in Baden schreibt die „Karlsr. Ztg." : Bei der jungst verflossenen Tagung der israelitischen Landessynode wurde auch, wie wir erfahren, die wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Israeliten in den Kreis einer nicht amtlichen Besprechung gezogen. Dabei wurde von den meisten Rednern anerkannt, daß ein nicht geringer Theil der israelitischen Bevölkerung sich in einem bemerkcnswerthen wirthschaftlichen Rückgänge befinde, und daß, namentlich auf dem Lande, wenn auch in verschiedener Stärke, durch den Niedergang des immer entbehrlicher werdenden Zwischenhandels die Verhältnisse der Israeliten sich erheblich verschlechtert hätten. Der Gewinn, welchen demgegenüber Einzelne im Wege der Ausnützung der großkapitalistischen Richtung unseres Wirthschaftslebens erzielten, könne die Gesammtheit in keiner Weise entschädigen. Vielmehr leiden, wie unter Zustimmung der Versammlung ausgeführt wurde, die jüdischen Geschäftsleute, die in ihrer großen Mehrzahl tmr mit beschränkten Mitteln arbeiten können, nicht nur in gleicher Weise, wie die christlichen, unter der erdrückenden Konkurrenz der großkapitalistischen Betriebe, sondern überdies noch unter der Verallgemeinerung der gegen jene, soweit sie in jüdischen Händen sind, mit Recht oder Unrecht erhobenen Vorwürfe. Bei dieser Sachlage wurde, im Anschluß an die in Baden bereits seit mehr als einem Jahrzehnt wirksamen Vereinsbestrebungen zur Förderung des Handwerks und der technischen Berufsarten unter den Israeliten, für nöthig erachtet, noch energischer, als bisher, die Ueberführung der israelitischen Jugend vom Kleinhandel zu produktiven Berufsarten zu betreiben. Die Errichtung von Lehrlingsheimen, Acker- und Gartenbauschulen soll, in Verbindung mit den von den israelitischen Waisenvereinen geplanten Anstalten, zunächst in's Auge ge faßt werden. Zur Vorbereitung der Ausführung wurde eine mehrgliedecige Kommission bestellt. Von den Verhandlungen, die sich in unbefangener Weise über die einschlägigen Verhältnisse, ihre Gründe und die verschiedenen Mittel der Abhilfe verbreiten, wird ein ausführlicher Bericht im nichtamtlichen Theile des Verordnungsblattes des Großh. Oberrathes der

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