Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 94 (28.11.1898)
- Date
- 1898-11-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1746 Rechtsgrundsätze unter römischem Einfluß gestanden, und spricht im Gegentheil von der Möglichkeit, daß römische Rechtsbestimmungen vom jüdischen Recht manchmal beeinflußt gewesen; das Vorkommen ähnlicher Bestimmungen in verschiedenen Rechten begründe zwar noch nicht den Schluß auf einen Einfluß des einen Rechts auf das andere; doch weist der Redner die Möglichkeit des angedeuteten Einflusses nach, insbesondere durch Besprechung einiger ähnlicher Gesetzesbestimmungen beider Codificationen, aus welcher der Zuhörer sofort in den dargelegten Fällen die viel präcisere und charakteristischere Anschauung des jüdischen Rechts erkennen konnte. Mit größter Aufmerksamkeit lauschte das äußerst zahlreich erschienene Publikum dem über anderthalb Stunden währenden Vortrage, begeisterte sich an den zum Schlüsse citirten herrlichen Worten aus einem Werke des Professor Jhering, über die wunderbare göttliche Wallung in der Geschichte des Rechts, sowie an dem vom Redner im Anschlüsse hieran besprochenen Verse mie ntw -v irros sw 'k fn (Jjob 36,22) und spendete dem Redner reichen Beifall. Hamburg. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur sprach im Schweizersaal bei Sagebiel Herr Dr. I. Löwenberg über „Gabriel Messer." Riesser gehörte nicht zu den Männern, die der Menschheit neue bedeutsame Ziele wiesen, aber er war ein wackerer Kämpfer für die Gleichberechtigung seiner Glaubensgenossen, ein Kämpfer für Recht und Freiheit. Zu der Zeit, da Riesser in die Oeffentlichkeit trat, kurz nach den Freiheitskriegen, war die Lage der Juden eine recht traurige. Nach der kurzen Zeit der Gleichberechtigung, die ihnen die napolenonische Herrschaft gebracht hatte, wurden sie wieder unter die alten einschränkenden Gesetze gestellt, trotzdem sie begeistert mitgezogen waren in den Kamps für die Freiheit des deutschen Vaterlandes. Sie konnten in vielen deutschen Staaten, auch in Hamburg, kein Staats- oder Communalamt bekleiden, waren von jedem wissenschaftlichen Beruf, außer dem ärztlichen, so gut wie ausgeschlossen, durften kein Handwerk betreiben, auch keinen Grundbesitz erwerben. Auch der junge Riesser sollte bald erfahren, daß er Jude war. Er war am 2. April 1606 in Hamburg geboren. Nachdem er das Johanneum besucht hatte, bezog er die Universitäten Kiel und Heidelberg, wo er sich dem Studium der Rechte widmete. Als Zwanzigjähriger bestand er sein juristisches Doktorexamen mit höchster Auszeichnung. Sein Gesuch, sich als Privatdozent bethätigen zu dürfen, wurde ihm von den Universitäten Jena und Heidelberg abgeschlagen, auf seine Bitte an den Hamburger Senat, sich in seiner Vaterstadt als Advokat niederlassen zu dürfen, wurde ihm erwiedert, „daß dem supplikantischen Gesuche nicht zu deferiren sei." Im Jahre i83i veröffentlichte Riesser seine ersten Schriften, in denen er im Namen des Rechts und der Freiheit für seine bedrückten Glaubensgenossen eintrat. Er suchte darin nachzuweisen, daß die Juden alle Bürgerpflichten erfüllten, ohne Bürgerrechte zu haben. Den Vorwurf, daß sie sich nur einseitig bethätigten, wies er damit zurück, daß man sie ja gewaltsam in diese Bahnen gedrängt habe, und selbst dort, wo der Zwang aufhöre, wirkten die historischen Ursachen noch fort. Aufs höchste empört war Riesser aber über die Behauptung, daß die Juden keine Deutschen seien. „Wir sind nicht eingewandert," rief er aus, „wir sind eingeboren, und weil wir es sind, haben wir keinen Anspruch anderswo auf eine Heimath, denn der Ort, wo einer geboren ist, weist ihm in rechtlicher Beziehung sein Vaterland zu, die Nationalität lediglich in der Abkunft der Urahnen zu suchen, ist eine wahrhaft bestialische Gesinnung. Wir Juden wollen dem deutschen Vaterlande angehören, wir werden ihm angehören." Im Kampf um den Nächstliegenden Zweck, die Emanzipation seiner Glaubensgenossen, vergaß Riesser aber auch nicht die große Allgemeinheit. Mit Zuversicht hoffte er mit den Besten seines Volkes auf Deutschlands politische Einheit und Freiheit. Und als das Jahr 1648 diese Hoffnung zu erfüllen versprach, da stand Riesser mitten unter den Männern, auf die das deutsche Volk mit festem Vertrauen und freudiger Zuversicht blickte. Vom Kreise Lauenburg in das Frankfurter Parlament gewählt, kam er bald in den Verfaffungsausschuß, wurde zweiter Vicepräsident und Mitglied der Deputation, die dem Könige von Preußen die deutsche Kaiserkrone anbot. Von der Rede, die er als Mitglied des Verfaffungsausschusses hielt, der sogenannten Kaiserrede, waren alle Zuhörer tief ergriffen. Am Schluß der Verhandlung beglückwünschten die Diplomaten den hamburgischen Gesandten dazu, daß Hamburg einen solchen Redner entsandt habe. Wie die Edelsten der deutschen Nation brachte auch Riesser aus den Frankfurter Tagen eine tiefe Verstimmung, einen Schmerz der Enttäuschung heim. Auf einem Gebiete zwar, auf dem er zunächst gekämpft, konnte er sich des Sieges freuen. Nachdem den Hamburger Juden das Bürgerrecht gewährt war, wurde er von seinen Mitbürgern in die Bürgerschaft gewählt, und drei Jahre vor seinem Tode erlebte er die Genugthuung, daß er auf Vorschlag des Senats zum Mitglied des Obergerichts ernannt wurde. Derselbe Mann, den man vor drei Jahrzehnten nicht zur Advocatur zulasten wollte, war jetzt der erste Richter jüdischen Glaubens in Deutschland. So bewährte sich an seiner eigenen Person der Sieg des Princips, für das er gekämpft hatte. Am 22. April 1863 starb er. Sein Leichenbegängniß fand unter großartiger Betheiligung von Senat und Bür-