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Der Israelit · 1898-11-28 · Heft 94 (28.11.1898) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 94 (28.11.1898)
Date
1898-11-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1745 vom „Gemeindebunde" verschließen sich ganz und gar den thalsächlichen Ursachen dieser traurigen Erscheinung der häufigen Judentaufen, die einzig und allein in den irreligiösenAnschauungen und dem Unglauben jener links stehenden Juden zu suchen sind. Würde jener Theil der Judenheit mit richtigem Ernst zur jüdischen Religion in Wort und That zurückkehren, in Familie und Schule ihre Jugend, also durch lebendiges Beispiel und Belehrung zur Religion erziehen, dann, aber nur dann würden diese Judentausen nach und nach abnehmen und endlich beinahe verschwinden. Der beste Beweis hievon ist, daß diese häufigen Judentaufen nur zum allerkleinsten Theile unter den Juden Vorkommen, die gesetzestreu dem altüberlieferten jüdischen Glauben anhängen. *) (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 23. Nov. Im alten Berliner Ghetto, in der Spandauerstraße, fallen jetzt sämmtliche alten Häuser gegenüber dem Rathhause von Nummer 30 bis 44. Die meisten haben keinen baugeschichtlichen Werth. Nummer 30 jedoch war auch nach heutigen Begriffen ein sehr stattliches Bauwerk. Dasselbe gehörte unter Friedrich dem Großen den Münzjuden Beitel Heine Epharim und seinem Bruder, dem Ahnherrn von Georg Ebers und Felix Eberty, welche in ihrer Gold- und Silbermanufaktur am Schiffbauerdamm 800 Personen beschäftigten. Für die Silber¬ und Kupferschmelze trieben zwei Noßmühlen je sechs riesige Blasebälge. Daß die Ephraims ein eigenes Haus besitzen konnten, war eine Vergünstigung, da nur dreißig Juden in Berlin Hausbesitzer sein durften. Auch die Gold- und Silbermanufaktur war bis 1762 königlich gewesen. Die Trachten jener Zeit erforderten viel Treffen, Borden und Schnüre. In einem Jahre lieferte die Manufaktur für 300 000 Thaler solcher Fabrikate. Ihrem Reichthum gemäß führten die Ephraims ein großes Haus. Ein Bild davon giebt eine am 7. Januar 1740 gefeierte Hochzeit, an welcher der ganze Hof theilnahm. Der sparsame König Friedrich Wilhelm I. lud sich nämlich *) Fortschritt ist ba$ vielgepriesene und wenn richtig aufgefatzt, mit Recht gepriesene Losungswort unseres Jahrhunderts. Auch das Judenthum will keinen Stillstand, sondern steten Fortschritt in der Hingebung an Gott und in der Erfüllung seiner heiligen Gebote,' gerade deßhalb aber ist unserem Geschlechts die Rückkehr zu der Bahn der Väter, auf der sie in Gottesfurcht zu Tugend und Erkenntniß voranschritten, der einzig wahre Fortschritt. (Devise von Dr. M. Lehmann d"m.) gern bei Leuten zu Gaste, welche besondere kulinarische Genüsse bieten konnten. Ihn begleiteten auch noch die Braunschweig-Wolfenbüttelschen Herrschaften sowie ein zahlreiches Gefolge. Die Familie Ephraim hatte zu Ehren der hohen Gäste eine fürstliche Pracht entfaltet. Die Front des Hauses war mit kostbaren Teppichen behängt. Im Erdgeschoß sah man eine Ausstellung von Edelsteinschmuck, Nippessachell und fremdländischen Stoffen; selbst eine Gemäldeausstellung fehlte nicht. Für den Hof waren drei Zimmer aufs reichste ausgestattet, den Hof hatte man mit Brüsseler Teppichen belegt und mit grünen Gewinden und farbigen Lampen geschmückt. Hier wurde die Trauung des Paares unter einer Chuppa vollzogen. Ein Tanzvergnügen folgte. Die Ephraims hatten im Hause auch ihre Privatsynagoge, welche dieselben mit einem Kapital zu ihrer Unterhaltung ausstatteten. Hier sind auch der Stiftung gemäß bis zuletzt zweimal wöchentlich Gottesdienste abgehalten worden. Das Haus, in welchem sich ein gutes Stück Berliner Geschichte abgespielt hat, fällt nun, wie die „Allg. Z. d. I." berichtet, der Spitzhacke zum Opfer. Frankfurt a. M., 2l. Nov. Im hiesigen Verein „Mekor Chajim" eröffnete am gestrigen Sonntag Herr Justizrath Dr. Naphtali Hirsch, hier, mit seinem Vortrage „Einiges über jüdische» und römisches Recht" die Reihe der diesjährigen Vorträge über allgemeine jüdisch-wissenschaftlichen Fragen. Der Redner, bekanntlich ein Sohn unseres unvergeßlichen, großen Rabbiners b*pnsr — ging im Anfang seiner äußerst intereffanten und lehrreichen Darlegungen auf die Entstehung des römischen Rechts ein, welches ja bis auf unsere Tage Grundlage der Gesetzbücher aller Kulturvölker geblieben ist. Wie wunderbar sind die Lenkungen des Schöpfers, daß auf dem Boden der Gewaltthätigkeit ohne Grenzen, in einem Lande, in welchem nach Außen nichts so wenig Beachtung fand, als die Uebung des Rechts, eine Rechtslehre geschaffen worden, welche für die Eultur und Gesittung eines Jahrtausends bis zur heutigen Stunde von wesentlichem Einfluffe gewesen ist. Im weiteren Verlauf seines Vortrages zieht der Referent äußerst bemerkenswerthe Vergleiche zwischen dem römischen und unserem jüdischen Recht, welches letztere sowohl in der schriftlichen und mündlichen Lehre, als auch in den Gesetzesbestimmungen (nupn) unserer Weisen, in gewisser Hinsicht auch in Rechtsgewohnheiten (n;o) seine Grundlage zu suchen hat und im Talmud sowie in der späteren jüdischen Litteratur sehr ausführlich behandelt ist. Der Redner, welcher eine sehr gründliche Talmu.ckenntniß mit großer Erfahrung in der Rechtswiffenschaft verbindet, widerlegte die hie und wieder ausgekommene Behauptung, unsere Weisen hätten bei Aufstellung ihrer

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