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Der Israelit · 1898-11-28 · Heft 94 (28.11.1898) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 94 (28.11.1898)
Date
1898-11-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1744 berathen, eine Kommission aus Sachverständigen einsetzen müsse, die es vrüfe. Der Rabbiner Philippson hat, indem er vrinzipaliter beantragt, aus denselben religiösen und faktischen Gründen, das Gesetz abzulehnen, eventuell gewünscht, dasselbe amendirt zu sehen, und zwar beantragt er eine Amendirung des § 6, indem er annimmt, daß durch längeren Beitrag für die Existenz der Gemeinde bessere Sorge getragen werden müsse" Bei dieser Gelegenheit will ich gleichzeitig nachstehende Stelle aus dem Referate des Herrn v on Winte r f e l d ansügen „Eine große Anzahl Petitionen ist eingegangen aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden von Löwenberg in Igstadt, von acht Gemeindemitgliedern aus Nastätten, von noch drei anderen Mitgliedern aus Nastättten bei Wiesbaden, von dem Kultusvorstande, aus Dibrich, Marienfcls, Mosbach, Singhofen, Hochhausen, von Joseph «ender aus Biebrich, von Jsak Landau, aus Klovvenheim bei Wiesbaden, von dem Kultusvorstand der dortigen Neligionsgesellschaft, aus Mosheim von Samuel Strauß und Heilbron, aus Miehlen, von Einwohnern aus Hochheim, ans Bockcnheim, Massenheiiu, Grevenbroich von Meyer Cohn, von Samuel Strauß und David Strauß, von den Vorständen der israelitischen Religionsgesellschasten aus Bierstadt und Wiesbaden, von dein dortigen Vorstande der israelitischen Eultusgemeinde, aus Frankfurt a. M. von dem Vorstande der Religionsgesellschaft, aus Köln, Hannover, Gladbach re. Was die Petitionen aus Wiesbaden anbetrifft, so sind sie alle ganz kurz ohne jede nähere Motivirung und givfelu alle in der Ausführung, daß sie sich im Rassauischen, wo durch ein Gesetz vom Jahre 1862 eine Vereinigung sämmtlicher jüdischer Religionsgesellschaften zu einem Bezirk in Ems vereinigt seien, unter dem größten Gewissenszwang befänden; sie sagen sämmtlich, daß der Bezirksrabbiner in Ems, und ich vermuthe, daß es Herr Hochslltter ist, von dem die Petition gegen das Gesetz ansgchk. einer ganz anderen Konfession, wie sie, angehöre, wie tie.Ä.auMhM.:. Richtung zu sein, und sie behaupten, das; sie von ihm und dem Kultus auf das Aeußerste bedrückt würden, ja, wie einige Petitionen sagen, durch Geld- und Gefängnißstrafen genöthigt würden, seinen Befehlen Folge zn leisten und die Konfirmation in der Weise vornehmen zu lassen, wie er es verlangt. Sie dringen aber auf das Aeußerste darauf, daß sie von diesem Gewissenszwang befreit werden und verlangen vure die Annahme des Gesetzes, wie es uns ans dem Abgeordnetenhaus hervorgegangen ist. In demselben Maße dringend bittet der Vorstand der Religionsgesellschaft in Frankfurt a. M. für seine 880 Mitglieder um Annahme des Gesetzes. Diese Petition sagt, daß die Gemeinde sich schon seit einer langen Reihe von Jahren gebildet habe, und daß ihre korvorativc Eristenz anerkannt seit im Jahre 1864, daß sie 1000 Siuptätze in ihrem Kultus: gebäude hätten, daß sie eine Realschule und eine höhere Tochterschule besitzen mit 24 Lehrern, daß sie Wohlthätigkeits- und Krankenanstalten mit den größten Koste;; unterhielten, trotzdem aber genöthigt sind, der alten Gemeinde in Frankfurt ihre Beiträge zu bezahlen. Sie wünschten aufs Dringendste, von dieser Hörigkeit loszukomrnen und sehen die Möglichkeit dazu nur in diesen; Gesetze. Dieselben wenden sich noch gegen die RechtsanSführnngen des Anwalts Meyer und sagen, wenn dort und in anderen Petitionen ausgeführt wäre, es handle sich um den Austritt aus Jndiffererrtisrnus, daß gerade das Gegentheil der Fall sei; denn gerade diejenigen, die den Austritt ermöglicht zu sehen wünschen. wollen im Glauben ihrer Väter bleiben." Für den „Gemcindebund" sind also die zwei Parteien: Gesetzestreue Inden und Reformer nicht vorhanden. Die schweren Opfer, die die Orthodoxie gebracht, um sich von dem harten Drucke der Reformer loszusagen, weil ihre religiöse Ueberzeugung von der der Reformer sich so weit scheidet, wie der Tag von der Nacht, sind ibm ganz unbekannt geblieben; nach seiner Ansicht gibt es nur ein Judmthum und wenn dabei ein bischen Gewissenszwang unterläuft, das ist ihm — Hekuba! Und wie vor 22 Jahren möchten die Herren vom „Gemeindebund" auch heute noch die zwei Parteien innerhalb der deutschen Judenheit unter einen Hut bringen, obgleich die preußischen und hessischen Regierungen inzwischen die Orthodoxen als ebenbürdig mit den Liberalen betrachten und behandeln, in Preußen durch die den Religionsgesellschastengewährte Anerkennung als selbstständige Gemeinden und in Hessen durch Anstellung von je einem orthodoxen und liberalen Provinzialrabbiner in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, es den Gemeinden überlassend, welchem von beiden Rabbinen sie sich anschließen wollen, um auf diese Weise die „Gewissensfreiheit" zu wahren. Von dem all will aber der „Gemeindebund* nichts wissen, er verschließt selbst Thatsachen, gegenüber sein Auge. Ec behauptet, außer der materiellen Schädigung der Gemeinden werde durch die Zweitheilung des Iudenthums das Ansehen desJudenthums geschwächt. Ich habe noch niemals gehört und in keiner Schrift es ie aeles§", daß die Christenheit ycranren sei, seitdem sie sich in die römisch-katholische, griechisch-katholische und evangelische Confession mit ihren noch weiteren Sekten getbeilt hat. Eine einheitliche Organisation unter einer Oberhörde sei nolhwendig, behaupten die Herren ferner, um dem Antisemitismus und dem Abfall vom Judenthume (der Taufe) einen wirksamen Damm entgegenzusetzen. Wie es in den Ländern, die sich einer solchen Centralbehörde erfreuen, mit der wirksamen Bekämpfung des Antisemitismus steht, habe ich in meinem Artikel zu Nr. 84 dieser Blätter „Der Deutsch- Israelitische Gemeindebund und seine Ziele" eingehend gezeigt. Wie so ein Zusammenschluß der Gemeinden unter einer Oberbehörde und ein Gemeittdezwang die in der Jetztzeit so häufig vorkommenden Taufen zurückzuhalten vermögen, ist meinem einfachen Verstände unerklärlich. Sind denn in Frankreich mit seinem irr. Centralconsistorium die Taufen unter den Juden verhältnißmäßig nicht noch häustger, als die in Deutschland? Bezüglich des Gemeindezwanges erinnere ich an den drastischen Fall, daß der Vater des berühmten englischen Staatsmannes Disraeli (Lord Beaconffeld) aus weiter keinem andern Grunde mit seiner ganzen Familie zum Christenthume übergetreten, als weil ihm die Londoner Jsraelitengememde eine zu hohe Gemeindesteuer auferlegt hatte. Die Herren

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