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Der Israelit · 1898-11-24 · Heft 93 (24.11.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 93 (24.11.1898)
Date
1898-11-24
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1728 höchste Zeit, allen Ernstes die Verfaffungsfrage zu stellen. Wie verträgt sich die Verwaltungspraxis des Herrn Ministers Boffe, der an konfessioneller Einseitigkeit seine Vorgänger Puttkammer, Mühler und Raumer weit hinter sich läßt, mit Artikel 12 der preußischen Verfassung, wonach „der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig ist von dem religiösen Bekenntnisse?" Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. m. Berlin, 20. Nov. Am Samstag sprach hier mit großem Erfolge Rabb. Dr. Blumenthal aus Ratibor in der alten Synagoge über die Pflichten de- Priesters und des Priestervolkes. Herr Dr. Blumenthal ist aber bereits wieder aus der Candidatenliste ausgeschieden, weil er in einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand die volle Ueberlaffung einer eigenen Synagoge forderte, im anderen Falle jede Wahl ablehnte. Da der Vorstand die Concession nicht machen will, bleibt als letzter Dr. Goldschmidt aus Königshütte übrig, der nun, weil man vor der Repräsentantenwahl einen conservativen Rabbiner dem Volke zeigen will, wahrscheinlich so glücklich sein wird, der Erkorene der Berliner „Neu-Orthodoxie" zu werden. Bevttu. Die Baruch Auerbach'sche Waisen- Erziehungsanstalt hatte im Jahre 1896 ein Grundstück in Berlin zum angegebenen Werthe von 300 000 Mk. erworben und dafür den Auflassungsstempel von 1 v. H. mit 3000 Mk. entrichtet. Sie hielt sich aber auf Grund des § 5 des am 1. April 1896 in Kraft getretenen Stempelfteuergesetzes vom 31. Juli 1895 nur zur Entrichtung eines Stempels vom 1/2 v. H. verpflichtet und klagt deshalb gegen den Fiskus auf Rückzahlung des Mehrbetrages von 1500 Mk. In zwei Instanzen wurde dieser Anspruch zurückgewiesen und die Annahme der Klägerin, daß sie im Sinne des genannten Stempelsteuergesetzes als „Versorgüngsanstalt" bezw. als „milde Stiftung" an' zusehen sei, als unzutreffend verworfen. Die Revision hatte, wie wir aus der „Jur. Wchschr." ersehen, beim Reichsgericht keinen Erfolg. Auch das Reichsgericht schloß sich der Ausführung an, daß nach Theil II, Tit. 19 Allg. L. R. der Begriff der Versorgungsanstalten aus das Gebiet der Armenpflege eingeschränkt sei. Der Zweck der Armenpflege sei der, der Roth zu steuern, dieser Charakter fehle jedoch einer Anstalt, welche nicht nur der Roth steuern wolle, sondern nach ihren Statuten ohne diese Beschränkung wohlthätige und gemeinnützige Zwecke verfolge. Auch von einer „milden Stiftung" könne nur die Rede sein, wenn ihr Hauptzweck die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sei, hier liege aber dieser Hauptzweck auf dem Gebiete der Gemeinnützigkeit und Wohlthätigkeii. Wiesbaden, 20. Rov. Am 16. d. Mts. halten sich die Mitglieder des „Vereins isr. Lehrer Nassaus" hier eingefunden, um folgende Tagesordnung, „Berathung der von der Kommission entworfenen Statuten für die Unterstützungskaffe und der umgeänderten Statuten des Vereins" zu verhandeln. Um 10 llo Uhr eröffnete der Vorsitzende mit einer kurzen Ansprache, in welcher er den Anwesenden für ihr Erscheinen dankte, und in der er auf die Wichtigkeit der Tagesordnung hindeutele, die Versammlung. Alsdann bracht e K a tz e n st e i n—Schierstein Namens der Kommission die von derselben ausgearbeiteten Statuten zur Verlesung. Obwohl allgemein der Kommissionsentwurf in Bezug auf Form und Inhalt für genügend und hinreichend befunden wurde, entspann sich doch eine sehr lebhafte Debatte über verschiedene Paragraphen; insbesondere machte der eine Punkt: „Zweck der Kaffe im Allgemeinen und im Besonderen" bei einigen Mitgliedern Bedenken geltend. Allein nach langer aber reiflicher gegenseitiger Aussprache fanden dennoch die von der Kommission ausgearbeiteten Statuten einstimmige Annahme, da man allgemein der Anschauung wurde, daß den angeführten Bedenken in dem Kommissionsentwurf hinlänglich Rechnung getragen sei. Demgemäß wurde beschlossen, eine gewisse Anzahl Statuten drucken zu lassen und jedem Mitglied ein Exemplar zu übersenden. Da statutengemäß die Verwaltung der Kaffe von der des Vereins „isr. Lehrer Nassaus" getrennt geführt werden muß, wurde ein Kuratorium von fünf Mitgliedern gewählt und gehören hierzu: Kollege Sulzbacher—Biebrich, Vorsitzender, Koll. Maier—Wallau, stellvertretender Vorsitzender, Kollege Katzenstein—Schierstein, Schriftführer, Kollege Wagschal—Montabaur, Rechner und Kollege Blum -Holz- Hausen (Amt Wehen) Beisitzer. Die nächstjährige Generalversammlung findet Sonntag nach Pfingsten wieder in Wiesbaden statt und übernimmt hierfür Kollege Katzrnstein—Schierstein ein Referat über: „Welche Mittel stehen dem jüdischen Lehrer zur Verfügung, um die Religiösität in seiner Gemeinde zu heben." Nachdem Ksll. Maier dem Vorsitzenden für seine treffliche Leitung den Dank aller Anwesenden ausgesprochen, wurde die Versammlung mit dem Wunsche auf frohes Wiedersehen geschloffen. Ein gemeinsames

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