Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 93 (24.11.1898)
- Date
- 1898-11-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIX.« Jahrgang. Erste Beilage ,u M 93 ües Israelit". Leitender Artikel. UnWmiMetzt «der mtniftetirlle AeKretKuig? Berlin, 22. Nov. Bon Seiten der Unterrichtsverwallung sind bekanntlich für die Uebertragung von Klassenordinariaten an jüdische Lehrkräfte zwei Grundvorbedingungen aufgestellt worden. Einmal soll vermieden werden, jüdischen Lehrkräften das Ordinariat über Klaffen zu übertragen, in denen nur wenige oder gar keine jüoische Schüler vorhanden sind. Sodann sollen jüdische Lehrkräfte eine Klaffe nicht über verschiedene Lehrflufen hinausführen. Daraufhin ist die vielbesprochene Verfügung des Provinzialschulkollegiums vom 10. Oet. d. I. au die städtischen Behörden ergangen. Die Stadtschuloeputation hat nun, nachdem sie in der Einleitung ihres Schreibens die Gründe der Verspätung angegeben, ein motivirtes Bittgesuch an daS Provinzialschulkollegium gerichtet, dem wir folgende Hauptstelle entnehmen: Es handelt sich im Wesentlichen um drei Lehrerinnen, die besonders hart durch den Verlust ihrer Ordinariate zum nächsten 1. April betroffen werden würden. Denen zu Liebe bittet die Berliner Schuldeputation um Rückgängigmachung der bereits angeordnclen Maßregel. Es heißt in dem betreffenden, von Herrn Bürgermeister Kirschner Unterzeichneten Schriftstück: „Nachdem der Magistrai aus seine gegen den Erlas; vom 27. Dezember 1X05 an den Herrn Minister gerichtete eingehende Vorstellung vom 6. März^ durch bas königliche Provinzialschnlkollegium am «. Januar 1X97 dahin beschicken worden ist. daß es dem Herrn Minister nicht nothwendig erscheine, einen besonderen Bescheid auf die Eingabe zu ertheilen. da die Angelegenheit durch seine früheren Entscheidungen definitiv erledigt sei, glauben wir zwar davon Abstand nehmen zu dürfen, auf die schweren Bedenken, welche gegen das durch jene Verfügungen angeordnete Verfahren im Allgemeinen bei uns wie beim Magistrat von Anfang an bestanden und noch jetzt unverändert fortbestehen, nochmals zurückzukommen. Aber wir halten uns für verpflichtet. im Imere'se der in der städti.chcn Verwaltung angeftellten und durch jahrelauge treue Pflichterfüllung erprobten jüdischen Lehrkräfte und im Interesse der städtischen Schulverwaltung selbst nochmals anseinanderzusetzen^welche Härten für die Lehrer, und welche Rachtheile für die iLchulen insbesondere mit der Durchführung der bezüglich der Ordinariate getroffenen Anordnungen unvermeidlich verbunden sind." Das Schreiben führt dann des Weiteren aus, welche peinlichen Erschwerungen durch die Btthätigung jener beiden oben angegebenen Grundbedingungen, unter denen jüdische Ordinariate zulässig sein sollen, für die Berliner Schulverwaltung mit Nothwendigkeit entstehen müßten. Dann fährt das Schreiben also fort: „Daß aber der grundsätzliche Ausschluß von der Führung einer Klasse lediglich um des Bekenntnisses willen von den durch eine solche Maßregel betroffenen Lehrern als eine schwere Zurücksetzung empfunden werden muß und wohl geeignet ist. die Freudigkeit am Amte und au der Pflichterfüllung in hohem Grade zu beeinträchtigen, bedarf kaum einer näheren Begründung. Ebenso wenig, daß ein solcher Ausschluß von einer der wesentlichsten und für die erziehliche Wirksamkeit besonders wichtigsten Funktionen eines Lehrers nur allzu sehr dazu angethan ist. das Ansehen und die Achtung des Ausgeschlossenen im Lehrerkollegium und bei den in solchen Dingen außerordentlich scharf beobachtenden Kindern zu erschüttern und zu mindern. Wir und es den an den städtischen Schulen angeftellten jüdischen Lehrversonen schuldig, dem gegenüber wiederholt hervorzuheben, daß nach unserer Ueberzeugung die mehr als 20jährigen Erfahrungen an den städtischen Gemeindeschnlen zu einer solchen Maßregel keinen Anlaß geben, daß vielmehr, von ganz geringfügigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere auch nach dem übereinstimmenden llrtheile der sämmtlicheu Herren Schulinspektoren die jüdischen Lehrer und Lehrerinnen ohne Rücksicht auf den Bekenntnißftand der ihnen anvertrauten Schüler auch als Ordinarien treu und gewissenhaft ihre Pflicht erfüllt und hinsichllich der Leistungen und der sittlichen Haltung der Kinder gute Erfolge erzielt haben, und wir müssen in gleicher Weise wiederholt betonen, daß uns während jener langen Zeit auch hinsichtlich der Klassenfübrung der iüdischcn Lehrer und Lchrerinncu weder aus dem Kreise der Kinder, iwch aus dem der Eltern, noch aus dem der Lehrer und Rektoren irgend welche begründeten Klagen bekannt geworden Wir bitten hiernach gehorsamst, bei dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinalangelegenhesten eine Aushebung oder mindestens eine Einschränkung der durch den Erlaß vom 27 Dezember 1*05 sestgelegten Grundsätze weuigstens hinsichtlich der Uebertragung des Ordinariats zu befürworten, jedenfalls aber, falls das nicht ausführbar erscheint, die Ermächtigung zu erbitten, diese Grundsätze gegenüber den vor dem Dezember angeftellten, zum Lbeil durch eine mehr als zwanzigjährige treue Dienstzeit erprobten Lehrern und Lehrerinnen nicht zur Anwendung zu bringen, indeni wir uns zum Schluß noch besonders hervorzuhebeu gestatten, daß diese Lehrpersonen, tvelche im Vertrauen auf die durch zwanzig Jahre geübte, der Aufsichtsbehörde bekannte und von ihr bis dahin nicht beanstandete Praxis in den städtischen Dienst getreten sind, durch die neueu Anordnungen besonders hart betroffen werden." Ob dieser SuppUkatttenlon, so meint das „Berl. Tagebl.", der Würde einer Stabtschuldeputation von Berlin entspricht, das soll in diesem Augenblick nicht entschieden werden. Vielleicht wird Herr^ Boffe sich durch diese flehentliche Bitte rühren lasten und in dem einen Falle nachgeben. Aber ist im Prinzip damit etwas erreicht? Herr Boffe will unter allen Umständen im Verwaltungswege den jüdischen Lehrern und Lehrerinnen die Eintrittspforte zur Schule verlegen. Angesichts dieser von Herrn Boffe seit Jahren festgehaltenen Praxis ist es unseres Dafürhaltens