Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 93 (24.11.1898)
- Date
- 1898-11-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448943--47171-2497514- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
•v‘ '■■'f'fTW.. -V " '■ 1721 „Es ist zwar von verschiedenen Seiten vorgeschlagen worden (zu vergleichen H. Makower „über die Gemeindeverhältnisse der Juden in Preußen" Berlin 1878, Seite 31), auf etne Absonderung jüdischer Glaubensgenossen von der Synagogengemeinde ihres Wohnorts nur dann Rücksicht zu nehmen, wenn die Absonderung zu einer Vereinigung behufs dauernder Einrichtung eines besonderen Gottesdienstes geführt hat, und auch in diesen! Falle nicht eine vollständige Trennung der betreffenden Personen von der örtlichen Svnagogengemeinde znzulassen, sondern denselben nur den auf den Gottesdienst der Synagogengemeinde kommenden Theil der Gemeindebeiträae mit Rücksicht darauf zu erlassen, daß sie für diesen Theil ihrer religiösen Bedürfn sse selbst sorgen. Einen ähnlichen Vorschlag enthält eine von dem deutschisraelischen Gemeindetag im Jahre 1875 beschlossene Resolution. nach welcher den Wünschen der in einer Synagogengemeinde bestehenden Minorität, sobald diese eine beachtenswerthe Quote der Gemeinde darstellt, dadurch Rechnung getragen werden soll, daß ihr zur Unterhaltung ihrer besonderen synagogalen und rituellen Institute ein entsprechender Theil der von ihr an die Synagogengemeinde gezahlten Beiträge erstattet werden soll. So beachtenswerth diese Vorschläge auch sind, so würden doch durch eine Regelung der Sache nach denselben die von den Betheiligten als Gewissenszwang empfundenen Uebelstände nicht beseitigt werden. Letzteres kann vielmehr nur dadurch geschehen, daß jedem Juden die Möglichkeit gewährt wird, aus einer Gemeinschaft auSzutreten, welcher er aus religiösen Bedenken nicht angchören zu können glaubt." Der Abgeordnete Dr. v. Sybel, em Gegner des Gesetzentwurfs, bezog sich in der Sitzung vom 26. Mai zur Bekräftigung seiner Gegnerschaft auf die Denkschrift des „Gemeindebundes" mit folgenden Worten: „Der Gemeindetag erkannte in der von Einzelnen angestrebten Berechtigung, aus dem Gemeindeverband der Juden auszuscheiden» ohne aus dem Judenthum ausz'Ureten. eine Verletzung der Gleichberechtigung der Confessionen, und erklärte zugleich die Ansicht, es könne zwischen den verschiedenen Confessionen innerhalb des Judcnthumö ein Gegensatz bestehen, für durchaus irrig." Soviel für heute. (Forsetz. f.) Zeitungsnachrichten und Carrespandenzen Deutschland. E. R. Berlin, 16 Nov. Die heutige Sitzung der Repräsentanten der jüdischen Gemeinde wurde mit einem Bericht über Revision der Kassen und des Depositorii eröffnet. Zur Beschaffung einer zweiten W.aschtrommel im Krankenhause werden 800 Mk., für Notenmaterial 660 Mk. bewilligt, für Reparaturen von Grabsteinen in der Ehrenreihe des Friedhofs Schönhauser-Allee werden 80 Mk.. zur Erweiterung des Religionsunterrichtes im Königl. Wilhelms-Gymnasium jährlich 1900 Mk. ausgeworfen, desgleichen zur Vergrößerung des Büreaus der Armenkomiision im Hause Große Präsidentenstraße 3, jährlich 1500 Mk. Der Schwerpunkt der Sitzung bildete die Interpellation von Mitgliedern der Versammlung betr. die jüdischen Lehrerinnen an den hiesigen Gemeindeschulen, deren laut Verfügung das Ordinariat entzogen werden soll. Auf eine Anfrage des Herrn Iustizrath T i k 1 i n, welche Schritte der Vorstand thun wolle, antwortete dessen Vorsitzender Herr Justizrath Meyer, daß er seine Pflicht erfüllt habe, als er seiner Zeit eine diesbezügliche Eingabe am 26. April 1896 ab gesendet habe. Nach einer lebhaften Debatte, die zu sehr unliebsamen Erörterungen führte, wurde der Antrag eine wiederholte Eingabe an den Kultusminister zu machen, einstimmig angenommen. Zur Abfassung dieser Eingabe wurde eine Kommisfion bestehend aus den Herren Justizrath Apolant, Professor Baginsky, Iustizrath Tiktin und Stadtrath Weigert ernannt. Die Kommission zur Unterstützung hilfsbedürftiger, durchreisender Glaubensgenossen, welche bisher nur ein Ausschuß der Armenkommission war, ist jetzt zu einer eigenen Verwaltungskommission geworden, in welche die Herren Gustav Löwenberg und Süßkind hineindeputirt worden sind. Berlin, 22. Nov. Die Staatsbürger-Zeitung schreibt: Eine Privatbcleidigungsklage des Abgeordneten Liebermann von Sonnenberg gegen den Redakteur Ludwig Schorf von den „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" beschäftigte am Samstag die 150. Abtheilung des Amtsgerichts I. Vor Eintritt in die Beweisaufnahme gab der Vertheidiger des Beklagten, Rechtsanwalt Cohn, zu, daß der incriminirte Artikel Beleidigungen enthalte; fein Client habe sich im guten Glauben befunden, da er den betr. Artikel erst drei Monate, nachdem er in den „Mainzer Nachrichten" erschienen und eine Berichtigung, bezw. Klageanstrengung nicht erfolgt war, in die „Mittheilungen" ausgenommen hat. Diese Berichtigung ist nicht erfolgt, weil Herr Liebermann von Sonnenberg erst viel später von dem Artikel Kenntniß erhalten hat, wie in dem Prozesse gegen den Mainzer Redakteur festgestellt worden ist. Letzterer ist dann wegen desselben Artikels zu 100 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden. — Herr Liebermann von Sonnenberg betonte, daß er einen Vergleich von der Hand weisen müsse; in den „Mittheilungen" werde ein wahrer Sport mit beleidigenden Notizen über ihn getrieben und ihm immer der Vorwurf gemacht, daß er stets mit Klage drohe, aber dann doch nie klage. Er müsse den Herren also zeigen, daß er doch klage, wo es einen Zweck habe; habe er doch schon wieder gegen den Beklagten eine neue Klage einleiten müssen. — In dem ineriminirten Artikel: „Aus dem antisemitischen Lager. Liebermann von Sonnenberg und der Culturkampf" hieß es, im „Israelit"*) sei gegen Liebermann von Sonnenberg *) Das ist nicht richtig, ein derartiger Artikel hat nicht im „Israelit" gestanden, wohl aber hat der Redacteur dieser Zeitschrift, z. Z. als bei den Retchtagöwahlen Liebermann von Sonnenberg hier in Mainz eine Versammlung abhielt, im „Mainzer Anzeiger" einen Artikel unter der Ueberschrift: „Der Einzug des Antisemitismus" in Mainz veröffentlicht, in dem oben genannte Thatsacken behauptet waren. Red. d. Jör.