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Der Israelit · 1898-10-27 · Heft 85 (27.10.1898) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 85 (27.10.1898)
Date
1898-10-27
Page
– (sequence 18)
Language
German
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;fnS2 schabt, sodaß ein Kassenbejtand von l't.lu verblieb. Die Versammlung ertheiltc dem Rendanten Dechargc. Daranf erhielt Herr M a n n h e i m—Graudenz das Wort zn seinem Vorträge: „Die bernfliche und soziale Stellung des jüdischen Lehrers." Der Referent führte aus, daß der jüd. Lehrer, soweit er als Religionslehrer wirkt, dem christlichen Kollegen gegenüber eine gewiffe Sonderstellung einnehme. Während man von diesem nur - verlangt, daß er ein tüchtiger Lehrer und Erzieher sei, muß jener gewöhnlich die sämultlicheu Funktionen eines Kultusbeamten ausüben. Referent ging auf die berufliche Stellung näher ein. Das Gesetz vom 'J3. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden, hat den Synagogen-Gemeinden wohl Korporationsrechte gegeben, im Uebrigen stehe aber der Staat zur jüd. Religion, ihren geistlichen und sonstigen Vertretern gegenüber auf dem Standpunkte der absolutesten Gleichgültigkeit. Die jüd. Gemeindebeamten sind Privatbeamte, um die sich der Staat nicht kümmert. Wohl sagt eine Minifterialverfügung, daß kein Kind ohne den Unterricht seiner Religion bleiben darf. Die Bestimmungen stehen aber nur auf dem Papier. Redner klagte über den unregelmäßigen Besuch des Religionsunterrichtes und forderte entschieden die Aufsicht der Behörde über den regelmäßigen Besuch des Religionsunterrichtes (Schulzwang). Den Religionslehrern muß das Recht zugestanden werden, für Versäumniffe die Verhängung der Schulftrafen zu veranlassen. Ferner ist die Außerachtlassung des jüdischen Religionsfaches bei Prüfungen sowohl für die Stellung der Religionslehrer als auch für den Werth des Unterrichtes äußerst nachtheilig. Durchaus wünschenswerth wäre es, wenn die jüdischen Religionsschulen in konfessionelle Volksschulen umgewandelt werden würden. Dadurch wäre schon ein wesentlicher Schritt zur Besserung erreicht. Der Religionsunterricht gilt dann als Hauptfach und die Versäumniß hat Schulstrafe im Gefolge. Dazu kommt, daß die Kinder in der sog. Deutschen Schule nach der tägl. Entlassung viel zu abgespannt sind, als daß sie noch mit Eifer und Frische dem Unterrichte in der Religionsschule folgen können. Sie betrachten daher den abgesonderten Religionsunterricht als Last und fühlen sich in ihrer freien Zeit beraubt. Wohl muß dadurch die Berufsfreudigkeit des gewissenhaften Lehrers bedeutend herabgestimmt werden. Der Laie, der diese Uebelstände nicht berücksichtigt, sei zu sehr geneigt, für das schlechte Unterrichtsresultat ausschließlich den Lehrer verantwortlich zu machen. Die Umgestaltung unserer Religionsschulen in konfessionelle Volksschulen ist aber schwer durchzuführen; um so dringender müsse auf die Abstellung der Mißstände hingearbeitet werden. Referent eonstatirte, daß die preußische Regierung bei Anstellung voll jüd. Religionslehrer» mir danach fragt, ob der Kandidat kein Ausländer ist, sein Bildungsgrad sei der Behörde leider ganz gleichgültig. Auf diese Weise haben sich solche Elemente in den Religionslehrerstand eingeschlichen, die nicht hereingehören. Es müsse also gefordert werden, daß als Religionslehrer fortan nur seminaristisch vorgebildete Lehrer oder aber nur solche Personen zugelassen werden, die vor einer staatlich einzusetzenden Kommissioit ihre Prüfung in einem zu bestimmenden Pensum abzulegen imstande sind. Das Religionslehramt erfordert eines Mannes ganze Kraft, der Lehrer solle daher nur als solcher wirken, die andern Kultusämter (Kantorat und Schächtfach) müßten einer anderen würdigen Person übertragen werden, wie es in den Reichslanden streng durchgeführt ist. In der Praris wird es nicht gut möglich sein, den vielen kleinen und mittleren Gemeinden die Last zweier Beamten aufzubürden. Referent wies an der Hand statistischer Zahlen nach, daß die Zahl der jüd. Gemeindebeamten in der Abnahme begriffen ist. Der Zuzug von Rußland ist durch das Gesetz abgeschnitten und der deutsche Jude ergreift nicht gerne den Gemeindebeamtenberuf, weil er zu abhängig und unsicher ist. Naturgemäß werden die Seminarien auch ferner das Hauptkontingent an Gemeindebeamten zu stellen haben. Daher müßten die Leiter der jüd. Lehrerseminarien ihr Hauptaugenmerk darauf richten, die Zöglinge besonders im Synagogendienste gründlich auszubilden. Der Redner betonte noch die Nothwendigkeit, das freundliche Einvernehmen unseres Standes mit dem Nabbinerftaude ju erhallen und regte die Gründung einer besonderen Fachpresse für die jüdischen Lehrer an, die sozusagen einen Stand im Stande bilden. Auf Antrag K rol l—Dirschau wurde der zweite Theil des Referats auf die zweite Sitzung vertagt. Herr Rabbiner Dr. N o s e n st e i n theilte mit, daß der westpreußische Rabbinerverband die Absicht habe, einen Lehrplan für die jüdischen Religionsschulen der Provinz auszuarbeiten, er halte es persönlich für wünschenswerth, daß sich auch Vertreter des Lehrerstandes an der Arbeit beiheiligen; er glaube, daß der Rabbinerverband diese Ansicht theilen werde und ersuchte die Versammlung einige Herren zu diesem Zwecke zu ernennen. Auf Antrag des Vorsitzenden wurden die Herren Chaim—Thorn und Mannhei m -Graudenz dazu bestimmt. Nachdem das Minchagebet verrichtet war, trat man in die freie Besprechung ein. Man unterhielt sich anregend und gemüthiich über verschiedene pädagogische und methodische Fragen, Handhabung der Diseiplin, über Lohn und Strafe re.

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