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Der Israelit · 1898-10-20 · Heft 83 (20.10.1898) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 83 (20.10.1898)
Date
1898-10-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1529 verbänden abhängig zu machen, da falls eine Gemeinde sich gegen den Zwang auslehne und der Gemeindebund daraufhin die Subvention entzöge, nothwcndig der Religionsunterricht aufhören würde. Der Gemeindebund wolle jedoch nach Möglichkeit den von ihm subventionirten Gemeinden den Anschluß an die Provinzialverbände nahe legen. Herr Klausner Berlin empfiehlt Namens der Gemeinde Hörde die Ablehnung des Antrags. Er führt aus, daß sich in Westphalen Verhältnisse gebildet hätten, die es den einzelnen Gemeinden nicht angängig erscheinen laffe, sich den Provinzialverbändcn anzuschließen. Der Provinzialvcrband Westphalens habe sich nicht, wie es der Bund bisher gethan habe <.? Red.), allen religiösen Streitfragen fern gehalten. Prof. Horowitz Thorn betont, daß die Gemeinden, die von denr Gemeindebund unterstützt würden, durch die etwaige Entziehung der Subvention in ihrem innerstcn Wesen erschüttert werden würden, und deshalb sei der Antrag unannehmbar. Hierauf wird Schluß der Debatte angenommen. In seinem Schlußwort tritt zwar Herr Dr. Evblenz noch einmal für seinen Antrag ein, weil letzterer nichts anderes bezwecken soll, als daß die Aufsicht des Religionsunterrichts in wirksamerer Weise vollzogen werden könne, zieht aber den Antrag mit Rücksicht auf die Erklärung des Vertreters des Ausschusses zurück. Herr Dr. Lang e—Warburg und Dr. Bieberf e l d—Berlin erklären zur Geschäftsordnung, daß sie durch den vorzeitigen Schluß der Debatte verhindert lvarcn, für fünf resp. eine Gemeinde Westfalens ebenfalls gegen diesen Antrag zu proteftiren. Herr Prof. Philippson verwahrt den Gemcindebund dagegen, daß er einen ungerechtfertigten Druck aus die Genwinden ausübe, die Besugniß müsie aber dem Ausschuß gewahrt bleiben, bei Zuwendung von Subventiolten seinen Standpunkt, daß der Beitritt zu einem Provinzialverband wünschenswerth sei, geltend zu machen. Damit ist der Gegenstand erledigt. Es folgt Punkt 10 der Tagesordnung, der Antrag der Gemeinde Gollub: „Der D. I. G. B. solle bei dem Herrn Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten dahin vorstellig werden, daß die den Geistlichen der christlichen Bekenntnisse ertheilte Erntächtigung zur Inspektion des Religionsunterrichts auch auf die Rabbiner behufs Inspektion der jüdischen Elementarschulen ausgedehnt werde." Als Berichterstatter befürwortet Katz—Berlin den Antrag mit wenigen Worten. Für diejenigen, welche die Verhältniffe Weftpreußens kennen, bedürfe der Antrag keine weitere Begründung. Namens des Ausschusses spricht Herr Oberlehrer Plaschke—Berlin gegen den Antrag. Er erklärte die Parallele mit den Geistlichen christlicher Bekenntnisse für sehr unglücklich und legt in ausführlicher Weise die pädagogischen und schultechnischen Bedenken des Antrags dar. Gleichfalls gegen den Antrag sprechen Klausner— Berlin und Hirs ch—Halversladt, letzterer unter Hinweis auf die Ministerial-Verfügnng vom 14. März 1870, durch welchen diese Materie geregelt sei. D a v i d s o h n—Danzig erklärt den Antrag in der vorliegenden Form für unannehmbar, bittet aber die Sache im Auge zu behalten. Prof. Horowitz- Thorn befürwortet ebenfalls die Ablehnung des Antrages, regt aber an, auf eine pädagogische Vorbildung der Rabbiner hinzuwirkcn. Gegen den Antrag sprechen noch Eoblenz, Biberfeld und Lcvy—Berlin. Friedlände r—Potsdam beantragt darauf: „Den Antrag Gollub denl heute mit einer Enguete der Gemeindeorganisation beauftragten ständigen Ausschuß als Material ju dem innerhalb jener Organisation zu regelnden Schul- und Schulaufsichtswcsen zu überweisen." In namentlicher Abstimmung wird dieser Antrag mit 52 gegen 44 Stimmen zum Beschluß erhoben. Der vorletzte Punkt der Tagesordnung betrisst der Antrag der Gemeinde Potsdam, eine Kommission zu beschließen, die über eine einheitliche Regelung der Altersversorgung der Gemeindebeamten und der Fürsorge für deren Hinterbliebene durch Begründung einer Bundcskasse in Berathung zu treten und deren Ergebniß dein Ausschuß, spätestens aber dem nächsten Gemeindetag zu uuterbreiten hat. Mit wenigen Worten begründete Herr Rechtsanwalt Friedländ er -Potsdam den Antrag und stellt anheim, eventuell auch diesen Antrag dem ständigen Ausschuß als Material für die kiinftigc Regelung der Rechtsstellung der Gemeindebeamten zu überweisen. Gegen den Antrag wendet sich in ausführlicher Weise 'Namens des Ausschusses Herr Theodor Markus Berlin. Er verweist auf die Kasse des Gemeindebundes und auf die übrigen in einzelnen Verbänden bereits bestehenden Kassen. Der Rechenstift müsie angcsetzt werden und man werde finden, daß man nicht alle frommen Wünsche erfüllen könne. Er bitte um Zurückziehung des Antrages. Dr. A d l e r—Berlin bc fürwortet ebenfalls die Ablehnung mit Rücksicht aus die bestehenden Sonder-Einrichtungen der Lehreruitb Rabbinerverbändc. Während in der ferneren Diskussion Justizrath Stern Berlin, Kamerase Cottbus, Profesior Horowitz Thorn für den Antrag eintreten, erklären sich Klausner Berlin, B u d w i g - Berlin und Prof. Philippsohn entschieden dagegen. Letzterer stellt aber die Einsetzung einer Kommission anheim. Nach Annahme des Schlußes der Debatte erhalten Th. Markus—Berlin und Rechtsanwalt Friedländer Potsdam das Schlußwort. Der Antrag wird von Rechtsanwalt Friedländer dahin

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