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Der Israelit · 1898-10-20 · Heft 83 (20.10.1898) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 83 (20.10.1898)
Date
1898-10-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1527 eintragungsfähig sei. Darauf wird der erste Theil des Antrages des Referenten einstimmig angenommen. Zu dem Anträge 2 des Referenten befürworten Professor Dr. HöroWitz—Thorn, Justizrath Benf e y—Hannover, Aronsoh n—Bromberg und Wollft ein—Breslau einen Antrag, in eine speeielle Erörterung der einzelnen Paragraphen des Statutenentwurss einzutreten und Abänderungsvorschläge entgegenzunehmen. Dieser Antrag wird mit überwiegender Mehrheit abgelehnt und der Antrag 2 des Referenten angenommen. Der Vorsitzende sieht die vorgeschlagene 5-Zahl der Kommission als genehmigt an und empfiehlt, nur Berliner Herren zu nominieren. In diese Kommission für die endgültige Feststellung der Statuten mit den aus dem vorstehend angenommenen Beschluß sich ergebenden Befugnissen werden durch Zuruf gewählt die Herren Justizrath Apolant, Rechtsanwalt Dr. Landau, Prof. Dr. Philippson, M. Ä. Klausner und Dr. Minden, sämmtlich in Berlin. Ueber den nächsten Punkt der Tagesordnung: „Anregung einer Enquete über die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Gemeinden Deutschlands", referiert Rechtsanwalt Dr. Landau—Berlin. Die jüdischen Gemeinden Deutschlands ständen isolirt da, Hütten keinen inneren Zusammenhang und die nachtheiligen Folgen seien bekannt. Es sei daher sicherlich die Aufgabe des Bundes, darauf Bedacht zu sein, die Organisation zu einer rechtlichen ju gestalten. Die Nachtheile der Rechtszersplitterung seien besonders fühlend in dem Staate Preußen, in welchem 11 verschiedene Religionsgemeinschaften unter verschiedenen Gesetzgebungen, wenn auch nicht seufzen, so doch leiden. Der Referent erörtert eingehend die bestehenden Rechtszustände und weist auf die privatim gemachten Vorschläge einer einheitlichen Gemeindeorganisation seitens der verewigten Justizrath M a k o w e r und Rabbiner Dr. P h i l i p p s o h n hin. Die Aufgabe des Gemeindebundes müsse es sein, das Material zu sammeln, zu sichten und in Fragen zu ordnen, bei den Vorständen der Gemeinde und bei den Rabbinern anzufragcn, wie sic mit dem bisherigen Rechtszustand ausgekommen seien. Dieses Material müsse später zu einem Gesetzentwurf verarbeitet werden, welcher nach vorheriger Begutachtung durch den Gemeindetag der Staatsregierung vorzulegen sei. Er beantragte deshalb, der D.-J. G.-B. wolle die Einsetzung einer besonderen Kommission beschließen, welche eine Enquete über die rechtliche Organisation der jüdischen Gemeinden Deutschlands veranstaltet und darüber dem Gemeindetag berichtet. Herr Redakteur Klausner beantragt hierzu folgenden Znsatz: „Der achte Gemeindetag wolle beschließen, die Kommission mit der Ausarbeitung eines der*Mnig!. preußischen Staatsregierung zu unterbreitenden Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und der übrigen im preußischen Staatsgebiete derzeit geltenden Juden- Organisationsgesetze zu beauftragen. Herr Pros. Dr Philippsohn befürwortet in der Diskussion diese beiden Anträge, die in hervorragendem Maße oie Ursache gewesen seien, die Herren zum achten Gemeindelag einzuladen. Es läge die Möglichkeit nahe, daß eine totale oder theilweise Umgestaltung der beregten Gesetzgebung des preußischen Staates schon in allernächster Zeit, vielleicht schon in der nächsten Landtagsperiode eingebracht werde. Es sei dazu absolut nothwendig, daß bei einer so wichtigen Frage auch die kompetenten Stimmen der Betroffenen selbst gehört werden. Herr Dr. M a u - bäum—Berlin regt an, bei der Enquete außer den Gemeinden auch den seit Jahresfrist aus langem Todes schlafe neu erwachten Rabbiner-Verband zu hören und die von demselben gefaßten Entschließungen zu be rücksichtigen. Herr Hirsch—Hablberstadt schlägt vor, auch die Lehrer zu dieser Enquete heranzuziehen und die Wahl der Mitglieder dieser Enquete-Kommission dem ständigen Ausschuß des Gemeindebundes zu übertragen. Die Kommission müsse sehr vorsichtig gewählt werden. Herr Kirchenrath Dr. Kroner— Stuttgart mahnt mit eindringlichen Worten, mit einem Entwurf nicht früher an die Regierung heranzutreten, als bis eine vollständige Einmüthigkeit der einzelnen Gemeinden erzielt sei. Auch er ist der Ansicht, daß die jüdischen Lehrer gehört werden müssen. Der Ausschuß solle zunächst mit der provisorischen Ausarbeitung eines Entwurfs betraut werden und letzterer in den einzelnen Gemeindeverbänden durchberathen werden. Man solle suchen so viel wie möglich die Meinungen aller zu finden, und sich vor einer Majorisierung der Minorität zu hiiten. Herr Klausner—Berlin sühn aus, daß sein Antrag lediglich eine Erweiterung des Antrages Landau sei, und daß es sich bei dem vorliegenden Anträge nur um die äußere Gestaltung der Organisation der Gemeinden, nicht um Kultussragen und die inneren dem Gemeindestatut unterliegenden Verhältnisse handle. Herr Dr. Adler—Berlin spricht seinen Dank aus, daß die Lehrer mit zur Debatte herangezogen werden sollen und stellt das von den Lehrer-Verbänden ge sammelte Material den Berathungen der ad hoc einzusetzenden Kommission zur Verfligung. Dr. Biberfeld—Berlin regt an, daß die Enquete eine wohlwollende Berücksichtigung des Gesetzes von J 87<; betreffend den Austritt aus den Reli^ionsgesellschasten ins Auge fassen möge. Hierauf wird Schluß der Debatte beantragt und angenommen. In seinem Schlußwort erachtet es der Berichterstatter selbstverständlich als Aufgabe der einzusetzenden Enquete-

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