Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1898)
- Date
- 1898-10-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1526 Delcgirten gedruckte Vorlagen unterbreitet. Zu dem ersten Berichte giebt Herr Prof. P h i l i p p s o n noch einige Zusätze. Zu den Provinzialverbänden, die als wirksam bereits aufgeführt seien, habe sich nach der Drucklegung des Berichtes der Verband der jüdischen Gemeinden der Provinz Sachsen hinzugesellt. Er richtet alsdann einen warmen Apell an die Delegirten, innerhalb ihrer Gemeinden die Zwecke des Bundes in materieller Weise mehr zu fördern. Er weist ferner auf die Petition hin, die der Gemeindebund im Januar 1897 an das preußische Kultusministerium behufs Einsetzung eines obligatorischen Religionsunterrichtes gerichtet hat. Eine Antwort sei nicht erfolgt und zwar aus dem Grunde, der vielleicht nur ein gewollter und scheinbarer sei, daß das Ministerium überhaupt nicht auf Anträge antworte, die von einem Verein ausgehen, der nicht das Recht einer juristischen Persönlichkeit habe. Doch habe der Ministerialdireetor Herr Geheimrath Kügler, freiwillig einer vom Gemeindebunde entsandten Deputation versprochen, daß alle diejenigen jüdischen Gemeinden, die mindestens zwölf unterrichtspflichtige Kinder besäßen, und nicht im Stande wären, die Mittel für Anstellung eines geprüften Lehrers aufzuwenden, vom Ministerium aus einem hierfür bestehenden Dispositionsfonds unterstützt werden sollen. Die Gemeindeverbände, die in diesem Sinne eingekommen seien, hätten vom Ministerium abschlägigen Bescheid erhalten. Ein darauf seitens des Referenten an den Ministerialdirektor gerichteter Protest sei unbeantwortet geblieben, doch habe der Ministerialdirektor in persönlicher Unterhandlung uüt Herrn Redakteur Klausner geantwortet, er sei mißverstanden worden. Der Kultusminister Herr Bosse habe dagegen in höchst anerkcnnenswerther Weise geäußert, daß er mit dem Prinzipe seines Ministerialdirektors vollständig einverstanden sei, und daß er die Versprechungen desselben voll aufrecht erhalten werde. Die bedürftigen Gemeinden sollen nun aufgefordert werden, sich mit ausdrücklicher Beriifuutj auf die feste Zusage des Herrn Ministers ttoch einmal um Unterstützung zu bewerben. Es werde datnt sicher nicht ein abschlägiger Bescheid erfolgen. Herr D a v i d s o h n—Danzig erachtet eine Ueberweisung der Inspektion des Religionsunterrichts an die Provinzialverbände für wünschenswerth, stellt aber seine Ausführungen bis zur Erledigung eines späteren Punktes der Tagesordnung zurück. Der Bericht wird sodantl durch Kenntnißnahme erledigt. Ebenfalls wird auf Anregung *des Vorsitzenden von eitler Verlesung des gedruckt vorliegenden Berichts der Kassenrevisoren Abstand genommen und die beantragte Decharge ertheilt. Durch Akklamation werden die bisherigen Revisoren, die Herren. Julius Rothholz, Adolf Ruß und S. I.. Leszinski wiedergewählt. Herr Adolf Ruß nimmt die Wahl dankend an und constatirt ausdrücklich unter lebhaftem Bravo der Versammlung die exakte und mustcrgiltige Kasscnführung seitens des Ausschusses. Ueber Punkt 6: „Erlangung der juristischen Persönlichkeit für den Deutsch-Israelitischen Gcmeindebund und damit zusatnmenhängende Statuteuänderung (§ 15 der bisherigen Statuten)", referiert Namens des Ausschusses Herr Justizrath A p o l a n t —Berlin. Er erörtert die Frage der Zweckmäßigkeit und weift ein Anzahl Bedenken zurück, die gegen die Rachsuchung der Korporationsrechte erhoben worden sind. Die Aufsicht des Staates sei keine unangenehme für die Zwecke des Vereins, da der Staat alljährlich nur ein Mitgliederverzeichniß und den Etat verlangt. Roch niemals sei hier etwas moniert worden. Schwierigkeiten bei künftigen Statutenänderungen lägen ebenfalls nicht vor, wenn auch die Aufsichtsbehörde jedesmal gefragt werdcit müsse. Das Verlangen der Regierung, die Fonds der Korporation in mündelsicheren Werthen bei der Reichsbank niederzulegcn, sei zwar Statutenbediligung, doch kümmere sich die Regierung nicht um die Ausführung. Endlich würden bei Zuwendungen an die Korporation im Betrage über 3000 Mark, welche der allerhöchsten Genehmigung bedürfen, niemals Schwierigkeiten gemacht. Das neue Statut sei genau gearbeitet nach dem Rormalstatut, das der Minister im Jahre 1869 bewilligt habe. In dieser Beziehung marschiere der Gemeindebund mit gebundener Marschroute. Da es möglich sei, daß von Seiten der verschiedenen Ministerien immer noch Abänderungen verlangt tverden, so empfehle sich die Einsetzung einer Kommission, welche für berechtigt und verpflichtet erklärt werde, alle von der Aufsichtsbehörde geforderten Aenderungen vorzunehmen, ohne den Gemcindetag einzuberufen. Besondere Wünsche der einzelnen Gemeinden sollen der Kommission bekannt gegeben, aber nicht die Genehmigung des Statuts davon abhängig gemacht werden. Die sich an das kurze, streng sachliche Referat anschließende Diskussion findet getrennt zunächst über die principielle Frage der Zweckmäßigkeit der Erlangung der juristischen Persönlichkeit uiib dann über die formelle Behandlung des vorliegenden Statutcnentwurfs statt. An der Discufsion betheiligen sich die Herren Ullmann—Erfurt, Rechtsanwalt Dr. Fuchs—Berlin, Justizrath Benfe y—Hannover, Ämtgerichtsrath Lev y—Beuthen und Hirs ch— Halberstadt, welche den Antrag dringend befürworten. Rechtsanwalt Dr, Ster n—Berlin regt an, mit der Erlangung der juristischen Persönlichkeit bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches zu warten, wogegen Justizrath Apolant entschieden Widerspruch erhebt, da es ganz zweifelhaft sei, ob der Gemeindebund nach dem bürgerlichen Gesetze überhaupt noch