Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 82 (17.10.1898)
- Date
- 1898-10-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIX. Jahrgang. KÄllgr M Jus 82 des „Israelit". Leitender Artikel. Die fllgerlfdjen liiDen uor ffinfiig Jahre«. Ein deutscher Glaubensgenoffe, der vor etwas über fünfzig Jahren eine Reise nach Algerien unternommen hatte, entwarf ein Bild der Verhältnisse der algerischen Juden zu der damaligen Zeit. In Anbetracht der gegenwärtigen judenfeindlichen Strömung in diesem Lande, dürfte diese Schilderung jetzt von besonderem Interesse sein und lassen wir solche daher nachstehend im Wortlaute folgen. Sie zeigt auch gleichzeitig, daß es Cremieur allein nicht gewesen, der das Befreiungswerk der Juden Algeriens vollbrachte, daß er vielmehr nur den letzten Schritt zu der vorher vom damaligen französischen Könige cingeleiteten Emanzipation unternahm. Unser Gewährsmann schrieb am 7. Juli 1846 : „Die französische Eroberung hat auf keinen Theil der Bevölkerung von Algerien einen so raschen und günstigen Eindruck geäußert als auf die Juden. Unter der türkischen Herrschaft war die jüdische Ve^ völkerung der Verachtung und den Erpressungen ihrer Herren preisgegeben, welche unbeschränkte Willkür gegen sie ausüblen; die Befugnisse ihrer Vorgesetzten selbst wurden erweitert oder beschränkt, je nachdem ifjncu die Gunst oder Ungunst ihrer muselmännischen Oberbchörde die Grenzen steckte. Die Festsetzung der Franzosen im Lande mußte daher als ein Zeichen der Erlösung von unerträglichem Druck und der Freilassung für die Israeliten gelten. Auch haben Viele diese Wohlthat nach ihrem Werthe gewürdigt; Andere dagegen haben die Freiheit mit der Ungebundenheit verwechselt, während die größere Anzahl über den mit jeder neuen Herrschaft unzertrennlichen liebeln die Vortheile, die sie ihnen verschaffte, aus i dem Gedächtniß verlor. Vor der Eroberung hatten die Israeliten den Alleinbesitz des inneren Handels; ihre geschäftliche Gewandheit, ihre unermüdliche Thätigkeit, die Schmiegsamkeit ihres Handelsgeistes und die unglaubliche Einsicht, die sie in der Aufsuchung und Ausbeutung der Bodeuerzeugnisse entwickelten, verschafften ihnen in den Augen der Dey's von Algier einen bedeutenden Einfluß. Sie waren die natürlichen Geschäftsträger, die gefälligen Höflinge der Herren des Landes, und hielten dafür in kurzer Zeit den Alleinhandel in den Händen. Um diesen Preis trugen sie mit Ergebung einige Tyrannei, die zudem immer nur einige wenige Häupter traf. Die Niederlassung der Franzosen hat zum Theil wenigstens große Quellen des ReichthumS für die Juden versiegen lassen, und während die erlangte Freiheit die höheren Bedürfnisse der Seele befriedigte, hat sie zugleich auf eine sichtbare Weife, die mehr oder weniger wichtigen materiellen Interessen der Juden beeinträchtigt. Daher schreibt sich die unbestreitbare Unbehaglichkeit der Juden in Algerien, daher eine Art Abneigung und Widerwillen derselben gegen die fremde Herrschaft. Die Zeit hat noch keine sittliche Wiedergeburt bei den algerischen Juden herbeigeführt, und die Regierung hat nun die Aufgabe, Alles, was in ihren Kräften steht, zu thun, um sie zu heben und für die Wohlthaten der Gesittung empfänglich zu machen, die allerdings nur langsam vorschreitend ihre Herrschaft ausbreiten kann." „Ein wichtiger Schritt hiezu ist eine königliche Verordnung vom 9. Rov. 1945, die einen neuen Weg zur Umwandlung der algerischen Juden einschtägt, indem sie ihrer Gottesverehrung, ihren Schulen eine regelmäßige Einrichtung giebt. Die jüdische Bevölkerung ihrer vereinzelten Stellung zu entreißen und ihre Verwaltung mit der Regierungsgewalt in nähere Verbindung zu bringen; ihre religiösen Einrichtungen der Ordnung und Regel zu unterwerfen durch die Gründung dreier geistlichen Behörden — in der französischen Sprache Consistorien genannt - einer Landesbehörde in Algier und zweier Provinzial-Behörden zu Oran und zu Constantine; endlich das aufwachsende israelitische Geschlecht durch die Sorgfalt, die ihm in den Kinderbewahranstalten und in den Schulen gewidmet wird, dazu vorzubereiten, die nothwendige Vermittelung zwischen den Eingeborenen und Franzosen zu übernehmen; ist das dreifache Ziel, welches die Verordnung vom 9. Rov. sich gesetzt zu haben scheint, und welches sie um so weniger verfehlen wird, als sie den algerischen Juden der französischen Einheit zuführt." „Diese Umgestaltung oder vielmehr diese Neugestaltung war schon lange ein Bedürfniß. Bereitseit 1839 hatte die Regierung die Ortsbehvrde zu einer gründlichen Untersuchung dieser wichtigen Angelegenheit aufgefordert. Im Jahre 1842 hatte der angesehene französische Israelit, Herr I. I. Altaras, Präsident des Consiftoriums zu Marseille und Herr I. Cohen, damals Advocat zu Aix und gegenwärtig Staatsanwalt zu Algier, vom Kriegsminister Marschall Herzog von Dalmatien den Auftrag erhalten, die drei Provinzen Algeriens zu bereisen, dort an Ort und Stelle die Interessen und Bedürfnisse ihrer