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Der Israelit · 1898-10-11 · Heft 79-80 (11.10.1898) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 79-80 (11.10.1898)
Date
1898-10-11
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1474 mußte, als das zu erzeugende Kind nicht nach seinem, sondern nach dem Vater der Frau genannt wurde. Beweis dafür sei die Nechtsanforderung der Töchter Zelaphchads, die mit den Worten motivirt wurde: „Warum soll denn der Name unseres Vaters aus seinem Geschlechte verschwinden, weil er keinen Sohn hat? Gebt doch uns ein Gut unter den Brüdern unseres Vaters?" Heber die Nichtigkeit dieser Anschauung läßt sich streiten, daß aber, wie der Bersasier im Anhang S. 78 zu dieser Stelle bemerkt, in späterer Zeit, als „die matriarchalen Anschauungell schon völlig von den patriarchalen überwunden waren, cs sogar unwürdig erscheinen mußte, ein bruderloses Mädchen zu ehelichen, da mau ja durch solche Heirath auf die Vaterstellung zu seinen zu erzeugenden Kindern verzichtete": das ist geradezu eine Behauptung, die gar keinen Halt hat. Daß der Verfasier im Anhang von der angeblichen Verzichtleistung des Vaters auf sein Vaterrechte als von einer unbegrenzten zu sprechen scheint, während er S. 26 dieselben durch ein „insofern" einschränkt, zeigt wohl, daß er in seiner Annahme zuversichtlicher geworden ist, aber beweiskräftiger wird dieses nicht. Und doch, es eristirt für diesen Horror vor der Verheirathung mit einem bruderlosen Mädchen ein Beweis, „allerdings nicht deutlich ausgesprochen", aber immerhin doch etwas, nämlich der Ausspruch Naba's in Baba bathra 110a: 'raa p'-rir px ne*x; soll also heißen: „Wer eine Frau heirathen will, soll nachforschen, ob sie Brüder hat"; mit Verlaub! weder Wortlaut, noch die Anwendung dieses Satzes an jener Talmudstelle gestatten diese Deutung. Wenn der Sinn wäre, wie der Verfasser ihn dem Satze unterlegt, müßte es mindestens heißen 'Vis* in«; sieht man nun noch dazu sich die Stelle im Talmud an, so ergiebt schon der Zusammenhang den Sinn, daß man bei einer Verheirathung sich Umsehen soll, wie die Brüder der Braut seien, denn an ihnen sei am ersten zu erkennen, wie die Erziehung im Hause geleitet worden sei. Also nicht einmal „nicht deutlich" ist hier die Abneigung gegen die Heirath einer bruderlosen Frau ausgesprochen, es ist in Beziehung darauf gar nichts gesagt, der Verfasser hat einzig und allein „dem Worte seinen natürlichen Sinn entrissen". An die Mittwoche und Donnerstage, die für die Jungfrau, resp. Wittwen bestimmten Hochzeitstage, knüpfe sich, so meint der Verfasser, „ohne Zweifel" ein besonderer Aberglaube trotz des biblischen Verbotes der Tagewählerei. An den Mittwoch nun knüpft sich „ohne Zweifel" kein Abgerglaube, darüber hätte den Verfasser ein Blick in die Mischna belehren können. Es konnte da jede etwaige Klage über Treubruch vor der Ehe unmittelbar erledigt werden, weil am Donnerstag die Gerichtshöfe tagten. Bei der strengen Ansicht von der Heiligkeit der Ehe sollten solche — allerdings sehr seltene — Fälle durch Verzögerung nicht zur Vergessenheit kommen. Und was den Donnerstag, der Heirathstag der Wittwen, betrifft, so ist allerdings eine Ansicht da, welche dem Tage eine segenbringende Kraft zuschreibt, aber warum verschweigt der Verfasser den sehr rationellen und, man kann sagen, jeden gefühlvollen Menschen anheimelnden Grund, es solle der Mann durch eine früher stattsindende Hochzeit nicht in die Versuchung kommen, seinen Geschäften nachzugeheu und die Frau in den ersten Tagen allein zu lassen? Schließlich sei noch auf eine Bemerkung hingcwiesen, die wir sowohl um dieser Schrift, als auch um des Verfassers willen bedauern Wenn yv und sich auf das pnn 'Hwa n:cn nx lay*? -ra irta: beziehen, io verdienen sie deshalb noch gar nicht „ausgelacht" zu werden (S. 27, Anm. 2). Wenn sie selbst ausgesprochener Maßen diese Stelle so wörtlich auffaßten, daß ein übernatürliches Wunder zu ftaiuircn wäre, wie pzs n im Jer. Talmud anzunehmen scheint — auch dann verdient sie es nicht, so wenig wie pzs selbst. Man lacht so ra)ch Männer nicht aus, deren Bedeutung durch ihre unsterblichen Werke feststeht, selbst wenn sie sich irren, selbst wenn sie Anschaungcn verrathen sollten, die auf uns den Eindruck des Komischen machen. Der Verfasser ist etwas zu spät gekommen, die Zeit ist überwunden, in der man die großen Männer unseres jüdischen Schriftthums durch Blosstellung ihrer Jrrthumer lächerlich zu machen suchte. Die Zeit ist ernster mit» besonnener geworden, man stürmt nicht mehr, man nimmt in anbetracht der großen Verdienste unserer selbstlosen, nur der Sache lebenden Männer ihre Jrrlhümer mit in den Kauf. Ein bischen mehr Respekt vor Männern wie 72* und rrv2! Und wenn nun X22 (die Stelle im 72' ist mir nicht bekannt) das prn '^ira rein als terminus teclinicus auffaßte, der nichts anderes sagte, als Umstände, die von einer gewissen Zeitdauer abhängen, bemessen diese Zeit nicht »lach einer bestimmten Anzahl von Tagen, sondern nach Zeiteomplexen, mögen sie in Wirklichkeit kürzer oder länger sein, wo bleibt dann das Lächerliche? Warum sollte sich «'20 nicht auf jene Stelle beziehen können, wenn er beweisen will, daß die Volljährigkeit eines Knaben, die »lach dem Talmud mit der physisch bedingten Pubertät beginnt, nach dem jetveiligen Kalellderjahr, selbst tuettn es um einen ganzen Monat verlängert ist, und nicht »rach einer feststehendell Zahl von Tagen sich richtet? Der vorliege»lden Schrift hätte es zum Vortheil gereicht, »venn diese Stelle und noch einige alldere, die wir hier übergehen »vollen, sie nicht verunziert hätten.

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