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Der Israelit · 1898-09-01 · Heft 69 (1.9.1898) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 69 (1.9.1898)
Date
1898-09-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1268 geben dadurch zu erkennen, daß die göttliche Einheit für den menschlichen Begriff unfaßbar ist; denn es ist eine untheilbare Einheit, eine Einheitdie sich der Mensch nach seiner irdisch beschränkten Art und Weise wohl durch eine Zahl zu versinnbildlichen gezwungen ist, die aber dennoch mit keiner solchen verglichen werden kann und sich auch durch keine Zahl potenziren läßt, wie auch der in dem Mußaf- Gebete des Jom hakipurim sich ausdrückt "nun 'b rsr pxn „Der einzig einig in seiner Welt, und kein Zweiter ist, der sich ihm zugesellt." Dieser Eine ist der Inbegriff aller Macht und Größe, aller Vollkommenheit, 1^22 pinn bs sbc seine Majestät erfüllt die Erde, das ganze Universum. Dieses Wort nnn weist uns hin auf das Ueberirdische, die Unermeßlichkeit und Unendlichkeit des Raumes und die Ewigkeit der Zeit. In Betrachtung dieser aber gelangen wir zugleich zur Erkenntniß, daß unser Sein und Wiffen nichts ist, erhalten aber auch den unwiderlegbaren Beweis von der Größe Gottes und seiner Unerforschlichkeit. Der Buchstabenwerth dieses Wortes nnn, welches uns zum Ausdruck aller dieser Wahrheiten dient, ist wiederum Dreizehn und die Quersumme dieser Zahl eins und drei ergiebt vier, die Anzahl der Buchstaben des heiligen Gottesnamens vier, des Tetragrammaton. Welche erhabenen Gefühle sollen in uns wachgerufen werden, wenn wir in unserem Gebete dieses heiligen Namens durch das ihn vertretende, die Herrschaft Gottes andeutende Wort Erwähnung thun, welches uns an das alleinige Walten des Höchsten erinnert! Einst im flammenden Dornbüsche hat der Herr seinem getreuen Diener das hehre Wesen, die glorreiche Größe dieses seines heiligen Namens kund gethan. Seiner Allmacht Erwähnung sollte genügen und genügte auch, das in Sklavenfesseln schmachtende Volk Jisroel mit Hoffnung und Zuversicht zu erfüllen. Denn in diesem Namen erkannten sie das ewige Wesen wiever, welches einst den Urvätern ein Schutz und Schirm gewesen, ihnen die Verheißungen gegeben hatte, deren Erfüllungszeit, wie dem Volke bewußt, nunmehr nahegerückt war. In diesem Herligen Namen that sich ihnen die ewig waltende Barmherzigkeit kund, und im Hinblick auf diesen glaubten sie mit voller Gewißheit an Moscheh und seine göttliche Sendung. Als dann der Ewige später seinem Volke durch seine Priester den Segen ertheilen ließ, da gab er ihnen den Befehl, ihn unter diesen ihnen von der Urzeit her bekannten Namen, dessen wunderbare Macht und Kraft sich so oft an ihnen bewährt hatte, zu ertheilen. Und so lange der heilige Tempel stand, durfte denn auch dieser Ehrfurcht gebietende Name täglich beim pn-Akte der Segenertheilung von den Priestern deutlich ausgesprochen werden. Dies besagt ausdrücklich die Stelle im 2. Buch Moscheh, Kap. 20, V. 21. :"]WQi ybx »12« w n« i'st« iw mpon ^22 „An jeglichem Orte, wo ich meinen Namen zu erwähnen verordnen werde, werde ich zu dir kommen und dich segnen." Raschi sagt commentirend zu dieser Stelle, wie folgt: 76# N2X tmiBcnov fnx iw nun (ni ttbv -tob nns fsso ybv vuw niem vm av nx2 nj'28m» Dipon micon db> i'2ind nun?» vr>ten mob rmn pw vs> rwm jvq :oyn dk -pato dto „Wo ich Dir Erlaubniß geben werde, meinen heiligen Namen deutlich zu nennen, dort werde ich zu dir kommen und dich segnen; ich werde meine Majestät bei dir weilen lassen." Aus dieser Stelle ersehen wir, daß der heilige Name nur dort deutlich ausgesprochen werden durste, wo die Majestät Gottes sich niedergelaffen, und dies ist das auserwählte Haus; (der Tempel) dort war den Priestern die Erlaubniß ertheilt, den heiligen Namen deutlich auszusprechen, wenn sie die Hände erheben und dem Volke den Segen ertheilten. Wir benutzen die Gelegenheit, diese Raschi-Stelle anzuziehen, um n'niiu 22a nribv gleichzeitig aus die ungenaue, mit der Grammatik nicht zu vereinbarende Uebersetzung aufmerksam zu machen, durch die man das Wort *v2tk so vielfach mit „erwähnen lassen," entstellt wiederzugeben versucht hat. In solcher Auffaffung wenden es in erweitertem Sinne auf die Anbetung Gottes in ihren Bethäusern, neben den Angehörigen anderer Culte, auch diejenigen unseres Stammes an, welche die uralten, tradirten Gebräuche unser Väter beseitigt, an Gottes Satzungen gerüttelt und fremden Dienst eingeführt haben. So behaupten auch sie dem Thora-Worte gemäß Anspruch auf den Segen des Ewigen zu haben, wenn sie seiner in ihren Synagogen Erwähnung thun. Die Hiphil-Form in der das Wort aber hier angewendet ist, tow bedeutet nicht ein „Gewähren laffen", sondern weist auf eine ausdrückliche Veranlassung eines Urhebers hin. Dort also nur, wo wir Gott anbeten, wie es sein heiliger Wille kund gethan, dürfen wir Erhörnng unseres Gebetes erhoffen, nicht aber unter anderen Bedingungen. Nicht ohne Bedeutung ist es vielleicht auch, daß eben die Quersumme des Buchftaben-Zahlenwerthes dieses Wortes irsnt gleich Dreizehn ist. Es mag in diesem Umstande die Andeutung gefunden werden, daß der Dienst des Allmächtigen, der nnrr einzig-einig ist, auch nur ein einheitlicher sein soll, wie auch das Volk Jisaoel ein nnx w einziges Volk genannt und als solches von Gott auserwählt worden ist. (Fortsetzung folgt.)

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