Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 64-65 (17.8.1898)
- Date
- 1898-08-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1180 im Staatsleben nicht verhüten oder treffen können. Einige Thatsachen will ich beispielsweise herausheben. Ich berufe mich gerade auf das Beispiel von Württemberg. Dort hatte man 1828 den Juden einzelne Geschäftszweige, z B. den Güterhandel verboten, weil man von der Ansicht ausging, daß die Zerstückelung von Gütern volkswirthfchasilich nachtheilig sei. Ich berufe mich aber auf Diejenigen, die an den Württembergs) chen Staude-Verhandlungen im Jahre 1636 Theil genommen haben und frage Sie, ob damals nicht von vielen und ehrenwerthen Seiten versichert worden ist, es sei mit dem Güterhandel noch um kein Haar besser geworden. vielmehr werde jetzt der Güterhandel von den Christen auf rücksichtslosere und schändlichere Weise getrieben. Können Sie die oolkswirthschastlichcn Uebel, die auf einigermaßen zweifelhafte staatsökonomische Fragen sich beziehen, nicht an der Wurzel angreifen und die Uebel selbst nicht heilen, so werden Sie nicht wohl daran thun, die Lücken staatswirthschaftlicher Erkenntniß durch fanatische und intolerante Vorschriften ergänzen zu wollen. Erklären Sie das Eine oder das Andere für unzulässig, so müssen Sie es Allen verbieten, denn sonst rufen Sie Unredlichkeit hervor; denn daß die Ungleichheit des Rechts Unredlichkeit auf beiden Seiten hervorgerufen hat. ist z. B. von der Rheinprovinz aus, als es sich um Abschaffung jener kaiserlichen Decrete handelte, von so vielen unparteiischen Beurtheilern behauptet worden, daß Sie es als gewiß annehmen können. Ein zweites Beispiel betrifft die Ausnahmegesetze, welche Preußen in den Kreisen Paderborn und Höxter auf kurze Zeit hat eintretcn lassen. Der westphälische Landtag hat zu einer Zeit, wo er sich noch nicht zu dem Prinzip allgemeiner Rechtsgleichheit erhoben hatte, anerkannt, daß solche Ausnahmegesetze nur dazu dienen, dem Wucher der Christen Vorschub zu leisten. Hiernach sind jene Bestimmungen ausgehoben worden. Dieselbe Wirkung, wie in düsen Fällen, hat sich überall bei unbefangener Betrachtung gezeigt. So wenig Sie die eine bevorzugte Volksklasse über die andere werden urtheilen lassen, so wenig Sie in dem Haß und in der Verachtung bevorzugter Stände gegen die niederen einen Grund finden würden, ein Unrecht gegen die niederen Stände fortdauern zu lassen, so wenig dürfen Sie hier das Urtheil einer durch vergangene Jahrhunderte hindurch und hier und da vielleicht noch jetzt von Hatz und Verachtung erfüllten Majorität zum Nachtheil der Minorität bürgerlich zur Vollziehung bringen. Ich weiß, daß ich hier Partei bin, allein ich will es gern sein auf Seiten der Unrechtleidenden und Unterdrückten. Ich könnte noch Tausende von unparteiischen Urtheilen gegen die Schilderungen des Redners vor mir anführen, wenn ich es nöthig hielte. Meine Herren! Wersen Sie einen Blick auf die einzelnen Gesetzgebungen in Deutschland. In Preußen haben alle verehrten Kämpfer für die Freiheit zuerst auf den Provinziallandtagen und dann auf den vereinigten Landtagen, für vollständige Gewissens- und Religionsfreiheit, für Gleichstellung der Juden mit den Christen gekämpft. Sämmtliche Stämme Preußens haben in dieser Richtung petitionirt und es geschah in Folge der einstimmigen öffentlichen Meinung, daß in Preußen zugleich mit dem Segen der Volksfreiheit, die Gleichstellung der Juden ausgesprochen wurde. Meinen Sic, meine Herren, was eine Bevölkerung von 16 Millionen gewollt hat, würde so leicht rückgängig werden; glauben Sie, daß es eine moralische Möglichkeit für diese Versammlung ist, einen Rückschritt auf der Bahn des Rechts und der t reihest ins Leben treten zu lassen! In Bayern hat der andtag in einer Adresse einstimmig den Wunsch ausgesprochen, daß das Judeugefctz auf dem Prinzip der vollen Rechtsgleichheit beruhen möge, und so in der großen Mehrzahl der deutschen Staaen. Ich frage demnach, ob denn die Volksstimme so einig für die Meinung des Vorredners, ob sie denn wirklich nicht dafür ist, daß die Ausnahmegesetze aufgehoben werden? (Mehrere Stimmen: „Seit fünf Jahren.") Der Vorredner will uns politische Rechte znerkennen, aber diese Bewilligung gehört erst der neuesten Zeit an. Ich selbst habe unter den Verhältnissen der tiefsten Bedrückung gelebt, und ich hätte bis vor Kurzem in meiner Vaterstadt nicht das Amt eines Nachtwächters erhalten können. Ich darf cs als ein Werk, ich möchte sagen, als ein Wunder des Rechts und der Freiheit betrachten, daß ich befugt bin, hier die hohe Sache der Gerechtigt it und der Gleichheit zu vcrtheidigen, ohne zum Christenthum übergegangen zu sein. Und so lebe ich denn der festen Zuversicht, daß die gute Sache bereits gesiegt hat, ungeachtet der letzten Aufwallungen des bösen Willens von wenigen Seiten her. Ich glaube nicht, daß es möglich ist, gleiche Rechte zu geben für aetive und passive Wählbarkeit, für das hohe Werk der Gesetzgebung, so lange noch die verletzendsten Ausnahmsgcsetze in niederen Sphären bestehen. Durch diese Ausnahmsgesetze würde das höchste politische Recht geschändet werden, das Sie zum Gemeingut aller Deutschen machen wollen, ohne allen Unterschied der Confessio,,. Wenn aber nach der Ansicht des Vorredners der Unterschied des Rechts fortan nicht int Glauben, sondern in der Volksthümlichkeit ruhen soll, nun so geben Sie doch den Ort nn, auf deni es möglich ist, sich diese Volksthümlichkeit anzueignen, ohne ein Religionsbelenniniß adzulegen Wenn der Jude sagt: „Ich weiß nichts von eimin besonderen Volksthnm," was für ein Weg uwllen Sie ihm denn anweisen? Was haben Diejenigen, welche dieses Draumgebilde der Nationalität seit vielen Jahren von sich wiesen, denn für ein Mittel, zum deutschen Volksthum überzugchen, als das, daß sie zum Ehrrftenthunl übergehen? Ans diesem Wege gelangen S.e glücklich dazu, Volksthnm und Religion mit einem Schlage zur Lüge zu machen. Wenn man so gern einen llnterschied macht zwischen dem Gebildeten und Mindergcbildeten unter den Jtlden, von dem es sich noch fragt, ob er nicht in gleicher Weise unter anderen Klassen sich finde, so ivill ich Sie daran erinnern, daß, als nzan früher in Preußen aus Liebhaberei den Juden gewisse nationale Vorrechte geben wollte, die gesarrnnte jüdische Bevölkerung ohne llnterschied dieselben abgelebtst hat; es sollte ihnen namentlich die Exemtion vom Kriegsdienste durch eine Majestäts «drille gewährt werden, und sie haben sie einstiminig zurückgewiesen. Ich kann zugeben, daß die Juden in der b-.sherigen Unterdrückung, das Höchste, den vaterländischen Geist, noch nicht erreicht haben. Aber auch Deutschland hat es noch nicht erreicht. Die Juden werden immer begeistertere und patriotischere Anhänger Deutschlands unter einem gerechten Gesetze werden. Sie weiden niU, und unter den Deutschen Deutsche werden. Vertrauen «sie der Macht des Rechts, der Macht des einheitlichen GIetzcs und dem großen Schicksale Deutschlands. G anben Sie nicht, daß sich Ausnahmsgesetze machen lassen, ohne daß das ganze Snstem der Freiheit einen verderblichen Riß erhalten, ohne daß der Keim des Verderbens in dasselbe gelegt würde. Es ist Ihnen vorgeschlagen, einen Theil des deutschen Volks der Intoleranz, dein Hasse als Opfer hinzuwerfen; das werden Sie aber nimmermehr thun, meine Herren! (Allgemeiner lebhafter Beifall.) Es wurden hierauf die folgenden Paragraphen zur Abstimmung gebracht und angenommen: § 11. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugnng zu offenbaren, oder sich irgend einer religiösen Genoffenschaft anznschließen. § 12. Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Hebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei der