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Der Israelit · 1898-08-17 · Heft 64-65 (17.8.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 64-65 (17.8.1898)
Date
1898-08-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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T*osr"w»TW- -- 7?v- 1181 Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. 8 13. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. § 14. Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber, wie jede andere Gesellschaft im Staate, den Staatsgesetzen unterworfen. Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf cs nicht. Keine Religionsgesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat. Es besteht fernerhin keine Staatskirche. § 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung gezwungen werden. Die Form des Eides soll eine für Alle gleichmäßige, an kein bestimmtes Neligionsbekenntniß geknüpft sein. $ 15. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Zivilaktes abhängig. Die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Zivilaktes stattfinden. Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt. Zeitungsnachrichten «nd Correspondenzen. Deutschland. V. Berlin, 16. August. Am Polytechnikum zu Charlottenburg studiren bekanntlich viele jüdische junge Leute dus Rußland, Polen und Rumänien. Sie sind fleißig, begabt, und ruhig gehen sie ihres Weges, ohne aufzufallen oder Jemand zu stören. Und doch richtete sich haupsächltch gegen sie die zu Beginn dieses Jahres erlassene und mit „der Ueberfüllung" der Anstalt motivirte Verfügung, daß Ausländern der Besuch der Abtheilung für Maschineningenieurwesen verboten wurde. Dieser damals mit einiger Verwunderung ausgenommene Erlaß kommt nun erfreulicherweise wenigstens „bis auf weiteres" wieder zur Aufhebung, nachdem einige bauliche Veränderungen in der Hochschule vorgenommen sind. Die Aufhebungsverfügung des Kultusministers an den Rektor des Polytechnikums erfolgt allerdings nur mit der ausdrücklichen Erklärung, daß eine Gewähr für die Zuweisung von Plätzen in den überfüllten Uebungskollegien, insbesondere für die Uebungen in „Maschinenlehre", „Maschinenelememte" und „Dampfmaschinenbau", nicht geboten wird. vferfottaCien. Fischbach b. Augsburg. (Unlieb verspätet.) Einen herben Verlust hat unsere Gemeinde erlitten. Am Donnerstag, den 4. August (16. Aw.) Mittags verschied unser allverehrtester Kultusvorstand, Herr HeinrichLemle infolge eines Herzschlages im 53. Lebensjahre. In dem sel. Entschlafenen verliert die Gattin ihren treuen Lebensgefährten, die elf noch unversorgten Kinder ihren sie heißliebenden Vater, die Kultusgemeinde das ihr seit 15 Jahren vorstehende Oberhaupt, die Armen ihren Wohlthäter und die Bedrängten ihren Beistand. Der Verblichene war ein ehrenhafter Charakter und hat sich in allen Schichten der Bevölkerung zahlreiche Freunde erworben. Am vergangenen fastete er noch den ganzen Tag, fühlte sich jedoch hierauf einige Tage unwohl und konnte der am darauffolgenden Sonntag stattgefundenen Jubelfeier der Freiw. Feuerwehr, deren aktives Mitglied er seit Gründung war, nicht beiwohnen. Es wurde ihm dann die vom König Ludwig II. gestiftete Auszeichnung für 25jährigc Dienstleistung der bayerischen Feuerwehren durch den kgl. Bezirksamtmann von Zusmarshnusen in seiner Wohnung überreicht. Doch war es ihm nicht vergönnt, diese Auszeichnung länger zu tragen, denn vier Tage darauf ereilte ihn der unerbittliche Tod. Freitag Nachmittags 5 Uhr wurde die irdische Hülle des Verstorbenen, getragen von den jüdischen und eskortirt von den christlichen Mitgliedern der Feuerwehr, unter zahlreicher Betheiligung zur Grabstätte geleitet. Leider war Herr Distriktsrabbincr Dr. Cohn-Jchenhausen am Erscheinen verhindert. Deshalb hielt Herr Lehrer Hirschmann trotz des bevorstehenden Sabbat-Eingang eine von Herzen kommende unb zu Herzen gehende Grabrede und entrollte in tiesergreifendcn Worten ein getreues Lebensbild des Dahingeschiedenen, sein Familienleben schildernd und die Verdienste um das Gemeiudewohl hervorhebend, sowie des Woblthätigkeits- und Recktlichkeitssinnes dieses ttf’N gedenkend Sein Andenken wird ein gesegnetes sein! n"3!0n. H. F. in Sch. Vermischtes Berlin Der Director des Wiener israelit. Blindeninstitutes auf der Hohen Warte nächst Döbling, Herr S. Heller, eine hervorragende Eapacität auf dem Gebiete der Blindenerziehung, hat auf dem vor einigen Tagen hier abgehaltenen „Congrcß der Blindenlehrer" einen Vortrag über das „Heilpädagogischc Moment des Blindenunterrichtes" gehalten, Die Mitglieder des Eongresses, die sich aus allen Welttheilen recrutirten. folgten den neuen und interessanten Ausführungen des Vortragenden mit größter Aufmerksamkeit und spendeten demselben lebhaften Beifall. Aus Hessen- An Schenkungen und Vermächtnissen wurden im 2. Quartale genehmigt: Vermächtniß der V i k t o r Salm Wittwe in Mainz: An die Stadt Mainz zu Gunsten der Stadtarmcn im Betrage von M. 1000an die Gemeinde Guntersblum zu Gunsten der Ortsarmen Mark 1000; an die israel. Netigionsgesellschaft Mainz M. 1000. Neustadt O. S. Herr Commerzienrat Frankel hat der Stadtverwaltung 100.000 Mk. zur Errichtung einer Wohlthätigkeitsstiftung überwiesen.

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