Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 62 (8.8.1898)
- Date
- 1898-08-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1138 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. (Zur Rabbiner- Frage in Württemberg.) Es ist schon zum Oeftern in jüdischen Kreisen des Landes die Frage aufgeworfen worden, warum uufcrc obere Kirchenbc- Hörde in Stuttgart die Besetzung der schon längst vakanten Nabbinatsstellen nicht bewerkstelligt und schon so lange Zeit auf diesen gerechten Wunsch keine Rücksicht nimmt. Nicht weniger befremdet es, daß in dem großen Bezirke Heilbronn nicht ein weiterer Rabbiner angcftellt wird, da die Stadt Heilbronn bei ihrer großen jüdischen Einwohnerzahl doch ihren Rabbiner für sich beanspruchen könnte. Untersuchen wir, was die königl. Oberkirchenbehörde in Stuttgart veranlaßt, in dieser Angelegenheit so viel wie nichts zu tbun: Sollten vielleicht nicht genügend Mittel zur Besoldung von Rabbincn vorhanden sein, oder ist etwa Mangel an geeigneten Kräften, oder sollte die Oberkirchenbehörde blos denjenigen Männern in der Gemeinde Rechnung tragen, die weder Rabbiner noch Synagoge brauchen? Was Punkt eins betrifft, so sei bemerkt, daß unsere Regierung in religiösen Dingen keine Mittel versagt, das beweist die Verordnung vom 2n. April 1828. Dort heißt es: Die israelitische Oberkirchenbehörde ist befugt vorzuschlagen die Begutachtung der für einzelne Rabbinate festzusetzenden Gehalte, die Prüfung und Festsetzung der Vorsängergehalte, sowie die Vorschläge zur Besetzung erledigter Rabbinate u. s. w. Das ist gewiß eine gerechte Bestimmung unserer Negierung und es ist nur zu bedauern, daß unsere Oberkirchenbehörde diese Vorschläge nicht befolgt. Zum Punkt zwei sei bemerkt, daß, falls im Lande nicht so viel Rabbiner sind, um die Stellen zu besetzen, im großen Deutschen Reiche noch viele Rabbinatseandidaten eristiren, die froh und bereit sind, auch württembergische Stellen anzunehmen; auch hierin wird uns unsere Regierung entgegenkommen. Fürchtet man vielleicht, daß eine Zeit komme, in der alle großen Stellen iiberfüllt und dann unsere Landeskinder mit bescheidenen Nabbinatsstellen sich begnügen müßten? Was dann aber, wenn die Stellen schon längst eingegangen sind? Lernen wir in dieser Angelegenheit doch von unseren christlichen Mitbürgern. Was wären das für Zustände, wenn z. B. ein Ortspfarrer abziehe und das evangelische Consistorium oder der katholische Kirchenrath bei den Gemeinden Anfragen halten müßten, ob dieselben einen anderen Geistlichen haben wollen oder nicht. Wie anders bei uns. Oder trägt unsere Oberkirchenbehörde den conservativen Mitgliedern und der Jugend keine Rechnung, die schonungslos in's Verderben gestürzt werden? Möglich ist, daß unser Oberkirchenrath von Stuttgart bei seiner Jnspeetion der Gemeinden alles in bester Ordnung gefunden hat. An den Sabbaten, an denen die hohe Behörde erschien, wurde weder geraucht, noch gefahren, noch Schinken gegessen und infolgedessen könnte unser Oberkirchenrath glauben alle Rabbiner wären überflüssig. Weiter heißt es im Erlaß vom 25. April 1828, Regierungsblatt, Seite 301, daß die Oberkirchenbehörde befugt ist, an arme Rabbinats- und Schulamtszöglinge Unterstützungen §u gewähren. Infolgedessen, daß schon lange Mangel an Rabbinats-, sowie an Schillamtszöglingen int Laude vorhanden ist, wäre es der Oberkirchenbehörde wohl angestanden, obigen Erlaß den Gemeinden bekannt zu geben und wäre damit manchem armen begabten Jüngling Gelegenheit geboten worden, diesem Fache sich zu widmen. Statt dessen müssen unsere begabten und noch frontmen Jünglinge nach frernden Ländern auswandern, oder Handwerker und später Fabrikarbeiter werden, wo hter doch solch herrliche Berufe für sie gewesen wären. Mögen diese Zeilen dazu beitragen, daß unsere Oberkirchenbehörde diesem Rabbinermangcl Abhilfe schafft und so der Mehrheit der Juden Württembergs Rechnung trägt. Aus Lothringen. In Nr. 37 v. 12. Mai 0. I. brachte Ihr geschätztes Blatt einen Artikel, der die Ueberjchrift: „Consistor>alherrschast in Elsaß- Lothringen" trug. Dem Verfasser scheinen alle Einzelheiten des die israel. Gemeinde Forbach i. L. beirrffenden Falls Klauber, des allenthalben als gerecht anerkanntet! Verhaltens des damaligen Vorstandes bekannt zu sein, ebenso die Maßnahmen des israelitischen Eonsistorimns von Lothringen, des Oberrabbiners 11 r y in Metz für die Aufnahme Klaubers. Die Schlußfolgerung Ihres Berichts: „Fort mit den Eonsistorien, inehr Selbstständigkeit den Gemeinden", entspricht den schon längst gehegten Gesinnungen vieler Juden Elsaß-Lothringens. Will man den schwachen Funken der Glaubensflamme, die noch in den reichsländischen Juden glimmt, erhalten, der Jugend angenresiene religiöse Erziehung angedeihen und uns nicht gänzlich versumpfen lassen, dann ist es wahrlrch Zeit, ernsthaft daran zu denken, das Wohlwollen der hohen Regierung anzurufen, um den Gemeinden Selbstständigkeit und geregelte, gerechte Verfassungen zu geben. Ihr Artikel wurde mit Begeisterung gelesen, er hat, wie nach verschiedenen Eingesandt zu bemerken ist, weithin Wiederhall erweckt und wir hoffen, daß er mit Gottes Hilfe uns zum Wohl und Nutzen gereichen möge. Die /Allgemeine^Jsrael. Wochenschrift" in Berlin,