Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 62 (8.8.1898)
- Date
- 1898-08-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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«SPSS? - •'w-x.-T-f; -.- -*~v? « 1136 Krankheit, Noth und Elend befallen sind, soll durch Krankenhäuser, Armenvereine, llnterstützungskaffen u. s. w. Hilfe gebracht werden. Aber alle solche Institutionen und Veranstaltungen beruhen auf freiwilligen Spenden. „Milde Gaben" nennt man sie und von einem Recht der Armen und Leidenden auf die Hilfe und Rettung Seitens ihrer wohlsituir ten Mitmenschen kann keine Rede sein. Wie ganz anders lehrt uns das Gebot unseres Gottes! „Wenn dein Bruder sinkt", „wenn seine Hand zu wanken beginnt", dann rpinrr"; halte ihn mit starker Hand, laste ihn nicht fallen nrv;r bx! „S o thue auch dem bei dir wohnenden Fremdling, daß er bei dir leben kann." Das ist der Standpunkt der Thora; sie lehrt uns die Pflicht, jedem Menschen beizuspringen, wenn er noch nicht gefallen ist, auch dem Fremdling, der das gleiche Recht hat wie du, •p tii der neben dir soll leben können. Wahrlich, wir brauchen die Nächstenliebe, auch abgesehen von den heutigen Auswüchsen rohester Barbarei, wie sie sich in Rasten- und Klastenhaß, vor dem sein Haupt verhüllenden Genius der Menschheit in ihrer unverhüllten Gestalt zeigen, nicht erst von anderen Kreisen zu lernen! Weitab steht die Anschauung der heutigen Eulturwelt von dem diesem Gottesverbote zu Grunde liegenden Prinzip. Rach der allgemein herrschenden Auffassung steht jedem Individuum das unumschränkte Versügungsrecht über sein Eigenthum zu. Außer den von Staat und Commune geforderten Abgaben ist die Verwendung des Vermögens dem freien Ermesten jedes Einzelnen anheimgegeben. Insbesondere steht es jedem Besitzer frei, ob und was er den Zwecken der Nächstenliebe „opfern" wolle. Eine Verpflichtung eristirt in dieser Beziehung für ihn nicht; ein Recht, die Mittel zu seiner Erhaltung zu fordern, hat der Arme nicht. Was man ihm gibt, beruht auf freiwilliger Entschließung. Er muß sich bücken, um die Brosamen vom Tisch des Neichen aufzulesen und wenn ihn hiebei ein Fußtritt trifft, so soll er nicht schreien. Aber die Armen schreien doch! Denn sie wollen sich nicht treten lassen, umsoweniger als die aufgelesenen Brosamen nicht ausreichen, den Hunger zu stillen. Das Geschrei wird lauter, die Forderungen stürmischer, die Geberden drohender. Die Nothleidenden wollen nicht mehr bitten und betteln; sie wollen nicht ewig die „Enterbten" bleiben und es wächst aus der sozialen Roth die soziale Gefahr, die in stets zunehmender Gewalt immer drohender ihr Haupt erhebt. Seit Dezennien werden die verschiedensten Operationen dagegen versucht, doch ohne Erfolg. Es sind Mittelchen, aber keine durchgreifende Mittel; es sind Pflüsterchen, aber keine Heilungskur. Wie der Gedanke an Gott; so liegt auch die Ueberzeugung von der Gleichberechtigung aller in Seinem Ebenbilde geschaffenen Menschen im Menschenherzen tief eingewurzelt. Daraus entspringt der Anspruch der Darbenden an die Besitzenden, ihnen ausreichende Hilfe gegen Hunger und Roth zu gewähren. Die übermüthige Zurückweisung dieses Anspruches und noch mehr die durch trotziges Beharren auf demselben den Besitzenden abgerungenen Concefsionen haben die Forderungen der „Enterbten" m's Maßlose gesteigert. Es ist das Gesetz der Reaktion, welches die Entbehrenden und in dein Gefühl ihres unterdrückten natürlichen Rechtes gegen die heutige Ordnung der Dinge sich Auflehnenden dahin trachten läßt, Die bestehenden Verhältnisse umzustürzen. Unter dem lähmenden Bann der Frage: „Wo soll das hinaus?!" steht die heutige Eulturwelt und mit Grauen und Bangen gesteht man sich ein, daß auch die Staatsgewalt nicht inehr ausreicht, auf die Dauer eine beruhigende Antwort zu geben. — — — Uns, den an dem Gotteswort festhaltenden Juden ist es nicht zweifelhaft, welches die Lösung dieser die Grundfesten der heutigen Staatsordnungen erschütternden sozialen Frage sein wird. py pn» ppb n v rsv: Das ist das Losungswort des Juden für fein Verhallen zu seinem Mitmenschen, und das ist auch die endgültige, die einzige Lösung der sozialen Frage. Ja, es muß bei diesem Lebensmaxim die „soziale Frage" unbedingt von der Bildfläche verschwinden. Das goldene Wort, aus dem das Heil der Menschheit erblühen wird, lautet: "p* px *n\ „11 nb es lebe dein Bruder bei dir!" Dies war und ist die ernstgeuleinte Pflicht, für die Erhaltung feines Mitmenschen aufzukommen, das unveräußerliche Recht des Mitbruders, feine Erhaltung und die Erhaltung der Seinen von den Besitzenden zu fordern. Und das Gesetz des jüdischen Staates schuf die Institutionen zur Durchführung dieses Prinzip?. Da hatte jede Commune ihre 7p?, aus welcher die Armen ihren Beitrag zu fordern hatten, ihren men, woraus die Verköstigung der Bedürftigen zu erfolgen hatte. Jedes Gemcindemitglied war gesetzlich verpflichtet, seinen Beitrag für beide Eaffen zu entrichten. Das heutige Sprüchwort tagt: „Armuth schändet nicht." Aber das praktische Leben widerspricht dem Sprüchwort. Ja, so lange der Arme hungert und darbt, ohne seinen begüterten Mitmenschen „zur Last zu fallen", hat man keine Veranlassung, sich zu beschweren. Man liest sogar mit einem der „gebildeten" Menschen so wohlanstehenden Mitleid oft genug von den Selbstinorden, zu denen Noth uud Elend getrieben haben oder auch von der Ermordung der Familie durch Vater oder Mutter, die vorher die