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Der Israelit · 1898-08-01 · Heft 60 (1.8.1898) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 60 (1.8.1898)
Date
1898-08-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1102 Wallau, Sulzbacher-Biebrich und Thalheimer-Hachenburg, welche die Statuten abzufassen und der künftigen Versammlung, welche im November d. I. in Limburg stattfinden soll, vorzulegen haben. Am Schlüsse wurde der Vorsitzende einstimmig als Delegirtcr zu der Delegirten-Versammlung des Verbandes jüdischer Lehrervereine in Deutschland in Berlin gewählt. Prenzlau, 28. Juli. (Die Juden in Prenzlau.) Ungefähr 100 Jahre, nachdem Prenzlau zur Stadt erhoben ward, kamen auch die Juden in die Stadt, denn um 1350 meldet uns eine Urkunde, daß Rudolf und Albrecht, Herzoge zu Sachsen und Albert und Waldemar, Fürsten von Anhalt und Grafen von Askanien, an die Prenzlauer alle Gerechtsame an die dortigen Juden abtreten. Sie bewohnten in der Stadt ihr eigenes Viertel längst der Stadtmauer, das sogenannte Judendorf und mußten ihre gelben Streifen zur allgemeinen Kenntlichkeit tragen. 1351 bestätigte König Karl IV. der Stadt Prenzlau ihre Rechte an Mühlen, am Zoll, an der Müntze-„und der Juden gesessen in der obengenannten Stadt niit allem nutzen, fruchten und genießen" u. s. w. Als 1355 Markgraf Ludwig der Römer sich mit Prenzlau aussöhnte. Weil es den falschen Waldemar eingelassen, der 1348 den curiam nostrum dem Dominikanerkloster schenkte, giebt er der Stadt das Recht zur Anlegung eines Judenkirchhofes: ,,Wi hebben die egenannten unsere Borgern ok die Vriheit gegenen, dat sie mögen maken eynen Jodeukerkhoff up erem acker vor der Stadt Premzlaw vor deme Steijndore, als he en bequemelik ist med alleme rechte, den eyn Jodenkerkhoff hebben schal."- Der Kirchhof wurde bald nicht mehr benutzt, denn die Juden mußten später die Stadt verlasien und kauften sich nach ihrer Rückkehr einen anderen. Als Markgraf Ludwig der Römer sich 1355 in Geldnoth befand, verpfändete er der Stadt die Juden, bis er sie für 100 Mark Silber und Gewicht zurückkaufen konnte. Später erhielten die Juden durch Markgraf Johann 1427 einen Erlaß ihrer recht beträchtlichen Steuer und zwar brauchten sie statt 24 Schock wie früher, jetzt nur 16 Schock zu bellen, 8 Schock am St. Martinstag, 8 Schock auf St. Walpurgen, bis der Markgraf vielleicht wieder anderen Sinnes wurde. Nachdem die Juden vertrieben worden, kehrten sie aber bald zurück, denn es wird berichtet, daß 1471 Klaus Schulze zu Prenzlau von dem Juden Moses 18 Rheinische Gulden leiht auf gewöhnliche jüdische Zinsen. Aus Westfalen. Wie allgemein bekannt, existiren innerhalb des deutschen Reiches verschiedene Schaumre Schabbos - und andere Stellennachweis- Vereine, die eine ersprießliche Thätigkeit zu entfalten und ihre ganze Kraft in den Dienst unserer heiligen Religion einzusetzen sich alle Mühe geben. Wir meinen die ns» newsSBcrctnc zu Berlin, Hamburg, den Stellennachweis-Verein zu Breslau sowie den in unseren Kreisen mit so großer Freude begrüßten Versicherungsverein zu Frankfurt am Main, auch die freie Vereinigung zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judenthums. Alle genannten Vereine, die auch in vielen größeren Städten außerhalb des deutschen Reiches Filialen errichtet haben, verfolgen den n^i-pn unne» nsrc^ nicht hoch genug anzuschlagenden Zweck, stellensuchenden jungen Leuten, Lehrlingen sowohl als Commis, passende Stellen für alle mögliche kaufmännischen Branchen in solchen jüdischen Geschäftshäusern anzuweisen, in denen an Schabbos und den sonstigen jüd. Feiertagen die Geschäftslokale für den Verkehr streng geschlossen sind. Wir betonen besonders diesen zuletzt genannten Punkt; denn es ist selbstredend, daß in solchen Häusern, wo der »"tp ns» noch sein altes Recht behauptet, auch ein echt jüdisches Leben geführt wird, rrrns» matö tos ns» n^p». Leider wird diesen für die jüd. Jugend und die Stärkung und Kräftigung unserer heiligen Religion, namentlich für die Wiedereinsetzung der heiligen Tage Gottes in ihr altes Recht so heilsam wirkenden Vereinen Seitens eines großen Theites der jüd. Geschäftswelt nicht die ihnen gebührende Beachtung geschenkt und finden dieselben in ihrem löblichen Streben nicht die nöthige Unterstützung. Selbst fromme Jehudim — und von diesen sprechen wir, denn von denen, die nur noch dem Namen nach Juden sind, läßt sich nicht erwarten, daß sie bei Placirung ihrer Söhne darnach fragen, ob ns» geschlossen ist oder nicht, machen sich kein Gewissen daraus, ihre Söhne uno Töchter schon als Lehrlinge, — also zu einer Zeit, wo sie noch unter der Botmäßigkeit ihrer Eltern stehen — in solche Häuser unterzubringen, wo sie alles Andere, nur kein jüdisches Leben mehr vor sich sehen. Die guten Eindrücke, die Die religiöse Erziehung und Ausbildung im elterlichen Hause auf ihr kindliches, für alles Gute und Schöne so sehr empfängliches Herz und Gemüth gemacht, gehen mit der Zeit verloren, so daß nach Beendigung der Lehrzeit oft keine Spur mehr davon vorhanden ist. Noch größer ist die Gefahr für solche Kinder, wenn sie in verführerische Gesellschaft gerarhen, Umgang pflegen mit den Commiso\ns>’3 dw3©, die über alles Religiöse, Hehre und Heilige ihr Gespött treiben — die hiesige Gegend liefert ein großes Contingent dazu — dann ist es, wenn sie eine Commisstelle annehmen, mit ihrem Judenthum vollends aus. Macht man solchen für das religiöse Leben ihrer Kinder so unbesorgten und gleichgiltigen Eltern Vorhalten, dann haben sie nur die eine Entschuldigung: „Solche Stellen, wie Sie sie uns schildern, gibt es nur wenig." Frägt man sie dann: „Wissen Sie nichts von den Stellennachweis-Vereinen, oder wollen Sie ■ääsaaasi

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