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Der Israelit · 1898-07-25 · Heft 58 (25.7.1898) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 58 (25.7.1898)
Date
1898-07-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1065 gegen dem Bettler, der ungesehen bei ihnen pocht, schroff die Thüre. Viele Führer in Israel haben es geradezu als Lebensaufgabe betrachtet, dem nob 2bh entgegenzuarbeiten und nun gleicht die Ernte auch der Saat. Sonntagsfeier, „einheitliches Gebetbuch" und wie die hochmodernen „Cultusgcgenstände" alle heißen mögen, können den entstandenen Niß nicht heilen. Doch nicht lange giebt sich der Jude den Trauergedanken hin. Auf der Erde noch sitzend, findet er schon wieder Trost und hofft von der Zukunft, daß für die Fehler, als solche anerkannt, bald das rechte Heilmittel entstehe. Zeitungsnachrichten und (Korrespondenzen. Deutschland. A. Berlin, 29. Juli. Einen ganz hervorragenden Beitrag zu dem wichtigen Kapitel der deutschen Wirthschafts- und politischen Geschichte stellt ein Nrkundeufund dar, der bei den Arbeiten für die Monumenta Germaniae historica im Reichsarchiv zu Münster gemacht wurde. Auf einem mäßig-großen Pergamentblatt fand sich ein Originalverzeichniß aus dem Jahre 1241, welches all die Steuersummen, welche Stadt- und Judengemeinden, Königshöfe, Reichsdörfer, Bogteien und Aemter zu entrichten vervflichtet waren, übersichtlich wiedergiebt. Die ältesten Nachrichten über solche allgemeinen Reichssteuern stammen schon aus einer anderthalb Jahrhunderte früheren Zeit. Im Jahre 1084 — erzählt eine Regensburger Handschrift — habe Kaiser Heinrich IV., der in Italien bedeutende Summen hatte aufnehmen müssen, Matrikularbeiträge von den Reichsfürsten und größere Gelder von den Städten erhoben. Aber zu einer festen Einrichtung gestaltete sich diese Besteuerung trotz manigfacher Versuche Heinrichs V. erst etwa ein Jahrhundert später unter Otto IV.; als das Reichsgut in den Kämpfen der Gegenkönige verschleudert war, als man von einer Belastung der Fürsten mehr und mehr Abstand nahm, um sie für die Rerchsregierung günstiger zu stimmmen, da zog man die königlichen Städte, die ja im 12. und 13. Jahrhundert einen herrlichen Aufschwung nahmen, zu Abgaben und Leistungen regelmäßig heran, lieber Art und Umfang dieser Lasten giebt nun das jüngst entdeckte Verzeichniß ein interessantes Bild. Gegen 90 steuerpflichtige Orte, meist Städte, werden hier namentlich aufgeführt. Alle Steuern verrathen ihren ursprünglichen Charakter der Freiwilligkeit; es sind wirkliche „Beden" (preeariae), um deren Bewilligung der König zu bitten hatte. Unter den aufgezählten Städten genießen viele „Freistädte" wie Köln, Mainz, Worms, Speier, Straßburg Befreiung von den eigentlichen Stadtfteuern; nur die Judengemeinden dieser Städte haben für ihre Privilegien Abgaben an den König zu entrichten. Von den übrigen Städten hat Frankfurt a. M. 250 Mark jährlich (1 Mark gleich 15 Silberthalern) zu leisten, Basel 200, Wetzlar 170 u. s. w., Dortmund nur 60 Mark und Kaiserswerth gar nur 20 Mark. Im Verhältniß dazu zahlten die Aemter und Reichsgüter und Dörfer recht beträchtliche Summen. Oft hatte der König diese Steuern noch mit den Landesherren zu theilen. Von großer Bedeutung scheinen die Judensteuern gewesen zu sein, so zahlten die Judeugemeinde in Straßburg allein 200, in Worms 130 Mark, fast ebensoviel die Frankfurter - im Ganzen bringen die Juden etwa den achten Theil der gesammten Steuersumme auf, die einen Werth von 375 000 M. nach heutigem Gelde darstellt, für jene Zeiten der Naturalwirthschaft eine ganz gewaltige Summe (überdies sind in dem Verzeichniß eine ganze Reihe von steuerpflichtigen Städten nicht enthalten, wie Lübeck, Nürnberg, Regensburg z. B.) Was nun weiter die Verwaltung dieser Reichssteuer anbetrifft, so ergiebt sich aus dem Dokumente, daß eine zentrale Regelung der Erhebungen und des Verbrauches bestand. Für die Veranlagung der einzelnen Kontribuenten waren Verträge und Privilegien maßgebend; jedoch fanden aus Anlaß von Bränden namentlich Ermäßigungen der Steuersätze statt. Andern Städten wieder wurde der Steuerbetrug erlassen, unter der Bedingung, ihn zum Mauerbau und der Stadtbefeftigung zu vertoenden. Alle übrigen Steuersummen aber wurden an die königliche Karnmer abgeführt. Neben dieser Matrikularbesteuerung waren nun aber Extrasteuern für besondere gelegentliche Zwecke nicht ausgeschloffen, so wurde in einzelnen Städten vom Könige geradezu eine prozentuale Belastung der Vermögen der einzelnen Bürger eingeführt, „der 30. Pfennig", der aber allerdings bald der heftigsten Opposition begegnete. Der Städteaufstand im Jahre 1265 hatte ihre Abschaffung zur Folge. Im übrigen aber zeigten sich die Städte durchaus opferwillig, denn die Einsicht hatte sich Bahn gebrochen, daß diese Leistungen nothwendig waren zur Erhaltung des Reiches, und so gelang es auch Rudolph von Habsburg auf dem Städteparlament in Nürnberg seine gewaltigen Steuerforderungen durchzusetzen „pro eonsorvatione rei publicae“. W. München, 18. Juli. Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde Manchen haben zum Andenken und zur Ehrung des am 4. März 1894 verstorbenen Rabbiners Dr. Josef Perles zu München eine Stiftung begründet. Die eine Hälfte der Erträgnisse der Stiftung ist Wohlthätigkeiiszwecken

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