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Der Israelit · 1898-07-21 · Heft 57 (21.7.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 57 (21.7.1898)
Date
1898-07-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1048 Art und Wesen der ganzen zukünftigen Pflanze bestimmen kann, so läßt sich auch schon aus der ersten pflichtvergeffenen Ausschreitung des Gemeindevorstandes, der Keim so mancher traurigen Entwickelung späterer „Ereignisse" erkennen, und, ohne mit prophetischen^, Geist begabt zu sein, voraus bestimmen. Spy? waren durch diese Thalsachen allein, schon überzeugt, daß wenn auch die Parteien, eine Strecke Weges Arm in Arm dahinwandeln, die orthodoxe Minorität und die von W llkür und Reformsucht erfüllten Führer der CultuSgemeinde keinen dauernden Bund bilden können. Wir wollen aber dennoch auch auf die weiteren, wenn auch unbedeutenden Vorfälle eingehen, weil in ihnen, leider dem Gros der CultuSgemeinde nicht bekannt, die Wurzel aller pflichtvergessenen Handlungen, aller schnöden Eingriffe zu finden ist, und weil die Ursache der späteren bedauerlichen Scenen lediglich in dem Verhalten der Führer der CultuSgemeinde zu suchen ist. In den Friedrnsunterhandlungen erhielt die Religions-Gesellschaft vom Präsidenten der CultuS-Gemeinde, mündlich und schriftlich die Zusage, daß in Anbetracht dessen, daß die Beamten der CultuSgemeinde die Orgelsynagoge besuchen, und ein von Herrn Dr. Litt mann gutachtliche Aeußerung lautet: Beamte, welche die Orgelsynagoge besuchen, und nicht streng religiös leben, im neuen Beilokal eine gott<svienftliche Funktion nicht ausüben dürfen, daß der bisherige Baal-Koreh der Religions-Gesellschaft auch »eiterfungiren dürfe. Nichtsdestoweniger, beging der Präsident, trotz seiner mündlichen und schriftlichen Zusage, die Jnconsequenz rc., ließ am 10. März den Mitgliedern der Religions-Gesellschaft durch den Gemeindediener mittheilen, „daß vom 1/. Marz an der Religionslehrer Herr Strauß (Beamter der CultuSgemeinde, der die Ocgelsynagoge besucht), in dem Betsaal leinen wird." Herr Leopold Weill, als Vertreter der Religions-Gesellschaft, der das Ganze nur für einen Scherz hielt, wünschte eine schriftliche Mittheilung, fand aber beim Pläsidenten kein Gehör, er theilte den Sachverhalt dem Vrze-Präsidenien Herrn Dr. Gugge n h ei m mit, worauf derselbe den Präsidenten zur Zurücknahme dieser eigenmächtigen Verfügung veranlaßte und der Friede war wieder hergestellt. Dieses scheinbare Nachgeben des Vicepräsidenten, eS war ja ein auf den Vortrag und auf die schriftliche Zusage des Präsidenten basirendes Recht der Minorität — ließ dem Rabbiner Herrn Dr. Littmann keine Ruhe, er ließ sich trotz der Inkonsequenz — zu einem Vorgehen hinreißen, für welches es uns unmöglich ist, eine Analogie zu finden Md wir nur fragen können: Ist der Mangel an Einsicht oder die Nihnheit größer, die sich in diesem Vorgehen ausspricht? Trotz der schriftlichen Zusage des Präsidenten, trotz der eigenen gutachtlichen Aeußerung, trotzdem die Verfügung des Präsidenten zurückgezogen worden, was ihm auch mitgetheilt wurde, beharrte, als nun am 17. März der bisherige Baal- Kore fungiren wollte, Herr Tr. Littmann bei der Verfügung — und veranlaßte in gewaltsamer Weise, den Beamten der Cultusgemeiude, der die Orgelsynagoge besucht, und — eines der Fundamentalgebote des Religionsgesetzes im Privatleben nicht anerkennt und bethätigt — als Baal-Koreh zu fungiren. Auf das Protestiren der anwesenden Mitglieder der Religions-Gesellschaft, — daß er einen Rechtsbruch vollziehe, — einen unerhörten Gewissenszwang ausübe, hatte Herr Dr. Littmann nur ein Lächeln, und die Bemerkung: Ich bitte den Gottesdienst nicht zu stören. Die Person des Herrn Dr. Littmann ist der schlagendste Beweis dafür, was die Sache der Wahrheit von Reformrabbinern zu erwarten hat, und wie verkauft und verrathen die heiligsten Angelegenheiten wären, wenn sie nur von ihnen abhängig gemacht würden, und in den von ihnen angeordneten Bestimmungen zum Ausl rag kämen. Der von Herrn Dr. Littman vollzogene Rechtsbruch mag als warnendes Beispiel zeigen, wohin Führer und Leiter einer Gemeinde sich zu verirren vermögen, wenn sie von dem schmalen Pfade der uns vorgezeichneten Wege der Thora abzuweichen sich erlauben. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Hamburg, 17. Juli. In seiner Kritik über den jüngst hier begründeten Verein ehemaliger Schüler der Talmud-Thora (Nr. 55 des Israelit) geht Herr M. Jacobsen von der Voraussetzung aus, daß ich Ihnen als Ihr Correspondent hierüber Bericht erstatten werde. Diese Voraussetzung ist nicht zutreffend, vielmehr hatte ich die Absicht, erst die Entwickelung des gedachten Vereins und sein hoffentlich recht segensreiches Wirken abzuwarten, um dann Erfreuliches darüber mittheilen zu können. Ein Gleiches hätte ich auch Herrn Jacobsen empfohlen. Allein, da er nun einmal begonnen und mich gewissermaßen — diesmal in sehr friedlicher Weise — provocirt hat, kann ich nicht umhin, mich über das von ihm angeschnittene Thema zu äußern. Zur Sache könnte man dem Anträge des Herrn I. den Paragraph 1, „politische und religiöse Bestrebungen sind grundsätzlich ausgeschloffen", zu streichen, jedenfalls zustimmen und dem Vorstande, der auf meine Anregung hin die un-

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