Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 57 (21.7.1898)
- Date
- 1898-07-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIX Jahrgang. Erste Beilage M M 57 des „Israelit". Leitender Artikel. Die isrofl. Rkligls»rseskllschllst uoD der Docftanü dn CultufiBcmeinbt Niilh. Bon einem Mitglie-e -er Züricher Culin-gemein-e. V. Um den Lesern dieses Blattes, insbesondere den hiesigen Gemeindenritgliedern einen weitgehenden, klaren Einblick in die hiesigen Verhältniffe zu verschaffen und um dieselben zu überzeugen, auf welcher Seite die Wahrheit zu finden ist, — und welchen Werth die Seitens des Gemeindevorstandes gegebenen Friedensversicherungen haben, — wie dieser kein Mittel und Mittelchen bei Seite ließ, um die Gehässigkeit unversöhnlicher Gesinnung auf die orthodoxe Minorität zu wälzen und sie ins Unrecht zu setzen, — sahen wir uns veranlaßt, die Mitglieder der Religions-Gesellschaft zu ersuchen, uns, in auf den hiesigen Gemeindekonflikt bezugnehmende Schriftstücke, Einsicht nehmen zu lassen — und es möge hier konstatirt werden, daß sämmtliche Akten uns bereitwilligst zur Verfügung gestellt wurden. Es würde den uns vergönnten Raum überschreiten, wollten wir hier, die Zuschriften von Seite des Gemeindevorstandes sämmtlich einer Prüfung unterziehen. — Die Akten liefern nicht nur eine Musterauswahl von Willkürlichkeiten, sondern geradezu Beweise von Entstellungen und man kann es getrost jedem Leser überlassen zu beurtheilen, auf welcher Seite die Wahrheit, das Streben nach Frieden, und welcher Seite die Täuschung, die Inkonsequenz, das Verlangen nach Gewiffensdruck, und die Störung des Friedes zu suchen ist. Wir müssen uns beschränken, nur Einiges als Probe herauszugreifen. Am 14. Februar, als der Vereinbarung gemäß von den Mitgliedern der Religions'Gesellschaft die neuerbaute Synagoge bezogen wurde, waren die Einrichtung, die Bestuhlung rc. in jeder Beziehung unbefriedigend und unvollständig. Unter anderen, erwies 'ich der Oraun-Hakodesch für die im Besitze der Religions-Gesellschaft befindlichen Thora-Rollen viel zu klein. Auf eine diesbezügliche Reclamation von Seiten der Mitglieder der Religions-Gesellschaft, bemerkte der Präsident der Eultusgemeinde, bezeichnend für seine Denkungsweise: „Nun, nun wir werden Ihnen einen größeren „Kasten" hinstellen." Namens der Religions-Gesellschaft ersuchte Herr Leopold Weill, die Zeit für den Gottesdienst am Schabbos Morgen, wie bisher um 6 Uhr, unverändert weiter beizubehalten. Als nün die Mitglieder der Religions-Gesellschaft an dem darauffolgenden Schabbos um 8 Uhr den Gottesdienst beginnen wollten, fanden sie das Betlokal verschlossen, wobei ihnen ein Erlaß des Gemeindepräsidenten mitgetheilt wurde; „das Beilokal dürfe am Schabbos- Morgen erst um 9 Uhr geöffnet werden." Dabei unterblieb jedwelche Motivirung dieser Anordnung. Niemand konnte für den Beschluß irgend einen annehmbaren Grund angeben — oder sollte vielleicht der Gemeindevorstand selbst in dem früheren Aufstehen zum Morgengottesdienst, darin, daß man sich eine halbe Stunde früher aus den Armen des Schlafes aufrafft, um seinem Gott zu dienen — einen Zug der extremen Orthodoxie erblicken? Auf eine von Seite der Religions-Gesellschaft darauf bezugnehmende beim Gemeindevorstand eingereichte Beschwerde, antwortete der Gemeindevorstand am 1. März. „In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 19. Februar a. c. hat der Vorstand Ihnen Folgendes mitzutheilen beschlossen : — Es muß sonach Ihre Frage: „ob es in der Absicht des Vorstandes liege Ihnen vorzuschreiben, wann der Gottesdienst abzuhallen sei" — ganz entschieden bejaht werden. — Ferner: „Wie wir in Erfahrung gebracht, haben Sie am vergangenen Sabbat eigenmächtig verhindert, daß der Gottesdienst zu der Zeit begangen wurde, die der Herr Präsident vorgeschrieben (?) hatte." — Um die Mitglieder der Religions-Gesellschaft vollends zu der Erkenntniß zu bringen, daß ihre Hände gebunden und sie der Willkür des Gemeindevorstandes preisgegeben seien — wurde einige Tage darauf, der von Herrn L. Weill, im Aufträge der Religions-Gesellschaft ausdrücklich für den Beamten der Religions-Gesellschaft gemiethete Synagogensitz auf Befehl des Gemeindepräsidenten, mit dem Namen des von der Cultusgemeinde angestelltenReligionslehrers Strauß beklebt und damit dem Beamten der Religions-Gesellschaft ohne jedwelche Motivirung, ohne jedwelches Verschulden, seinerseits die Benützung des Synagogenplatzes — untersagt. Dieser Schritt des Vorstandes hat im Schooß der Eultusgemeinde, auch bei den Anhängern der Reformpariei nicht unbedeutende Mißstimmung hervorgerufen. Dies war die erste Lebensäußerung des Gemeindevorstandes, seitdem die Religions-Gesellschaft im guten Glauben den Versprechungen des Vorstandes, Vertrauen schenken zu dürfen, auf die mündliche Zusage hin, das neue Betlokal bezogen hatte, und wie man au§ den entrollten Blättchen einer kleinen Knospe