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Der Israelit · 1898-07-21 · Heft 57 (21.7.1898) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 57 (21.7.1898)
Date
1898-07-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1043 wandteS Mittel. Eines Nachts überfiel die Polizei diejenigen Häuser, in denen sie die gesuchten jüdischen Familien vermuthete. Dieser nächtliche Ueberfall erlaubte ihnen zu konstatiren, daß vierzehn jüdische Familien, mit je 5—7 Personen, seit zwei Jahren in Kiew wohnten. Energische Maßregeln sollen getroffen werden, um diese Juden von Kiew auszuweisen. Um denjenigen Hausbesitzern, welche Israeliten in ihren Häusern verbergen, zu zeigen, daß es nicht so einfach ist, die Gesetze zu umgehen, hat man die Thatsachen in aller Form zu Protokoll genommen. Inzwischen muß festgeftellt werden, daß die Gesetzgebung von 18ö2 noch immer ihre Früchte trägt; achtzig Menschen, die seit zwei Jahren eine Stadt bewohnten, befinden sich von heute auf morgen auf der Landstraße. Während die Behörden fortfahren, die Einschränkungsgefetze streng in Anwendung zu bringen fallt es auf, daß die Gerichte einestheils die dringenden kommerziellen Anforderungen berücksichtigen, andrerseits gegen dieseRichtung vorzugehen zwingen. So hat der Senat kürzlich beschlosien, daß die außerhalb des Territoriums wohnenden jüdischen Handwerker das Aufenthaltsrecht in den inneren Provinzen selbst dann behalten, wenn sie gerichtlich bestraft werden, es sei denn, daß die Strafe die Ausschließung aus der Körperschaft, zu der fie gehören, in sich schließe. W. Moskau. (Israeliten in Baku.) Obgleich es den Anschein hat, als sei die Negierung von gerechteren Gesinnungen den Israeliten gegenüber getragen, fahren die Behörden fort die zahllosen Ausnahmegesetze, welche zu denl Zweck erlassen wurden, die Thätigkeit der Juden zu hemmen, in Anwendung zu bringen. So sei hier ein im Kaspi veröffentlichter Beschluß wiedergegeben, den der Polizeipräfekt von Baku gegen die Israeliten jener Stadt erlassen hat. Derselbe lautet: „Durch einen Befehl vom 10. März 1H93, ausgehend vom Gouverneur der Provinz, wurde der Lokalpolizei streng geboten, auf die Ansiedlung derjenigen Juden zu achten, die nicht das Aufenthaltsrecht in der Ortschaft besitzen. Es ist nachgemiescn, daß die Anordnung Seiner Exzellenz von der Polizei nicht arn-gesuhrt worden ist. Ich erinnere diese Beamten daran, daß wenn der Befehl des Gouverneurs der Provinz bezüglich der Juden nicht durckgefuhrt wird, sie bestraft werden nach den Artikeln 302 und 4i7 des Strafgesetzbuches. Belgien.? Brüssel Der Antisemitismus bis vor Kurzem eine ganz seltene Erscheinung sängt an auch bei uns seine Blüthen zu treiben. In dem sozialistischen Organ Le Peuple schreibt der bekannte radikale Senator Edm o nd Picard eine Serie von Artikeln über den wiffenschaftlichen und Humanitären Antisemitismus. Der bekannte Vertreter von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit macht also nur in Bezug auf die Juden eine Ausnahme von seiner Freiheitsliebe. Leider bleibt dieser Fall von Antisemitismus nicht allein, wie eine Verhandlung des Oberraths für Handel und Industrie beweist. Es handelte sich um eine Enquete über den Hausirhandel und es fiel auf, daß von 27 Fragebogen, deren Antworten verlesen wurden, 7 erklärten, die Haufirer seien im allgemeinen Juden. Leo Hirsch, Ritter des Leopoldordens, ein Glaubensgenosse, der zu den Mitgliedern des Oberrathes gehört, nahm Gelegenheit, die Irrigkeit dieser Behauptungen nachzuweisen. Er konstatirte, daß es in Belgien 17,000 Haufirer nach amtlicher Feststellung gibt; während nur L000 jüdische Seelen im Lande leben. Da unter diesen Frauen, Kinder und Greise, sowie Angehörige anderer Berufe sind, so muß die Zahl der jüdischen Hausirer natürlich verschwindend klein sein. Der Vorfall ist aber bezeichnend für die echt antisemitische Furcht vor den Juden, die sich jetzt auch in Belgien zu verbreiten anfängt. 0. Brüssel, 17. Juli. Soeben veranstaltet Die Laubhütte. Eine Probe der Oppenheim'schen Bilder auf Postkarten. (Verlag A. I. Hofmann, Frankfurt a. M.)

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