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Der Israelit · 1898-07-14 · Heft 55 (14.7.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 55 (14.7.1898)
Date
1898-07-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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X.X.XJX. Jahrgang. Erste Beilage M M 55 ürs „Israelis. Leitender Artikel. Nie Israel, förligionsgeftilfdjiift und drt Porftanö drr fnlliisgfnifinDc 3ütidj, Von einem Mitglie-e der Züricher Cultusgemeinde. IV. Indem wir dieses niederschreiben, sträubt sich unsere Feder, die ganze Schmach, den ganzen Jammer wiederzugeben, der im Vorgehen des Gemeindevorstandes liegt, das Religiousgesetz uck nein zu legen, den Schulchan-Aruch öffentlich zu verhöhnen. — Wir wollen nicht die Thätigkcit des Gemeindevorstandes und des Gemeinderabbiners charakterisiren, sie einer $rütf zu unterziehen, ist nicht hier der Ort dazu, aber ein Gemeindevorstand, der die heiligsten Interessen des Religionsgesetzes das einemal verräth, das anderemal ohne Weiteres mit Füßen tritt und sich die Competeuz zutraut, über rituelle Anord nnngen eine Entscheidung zu treffen, ein Gemeinderabbiner, der die rabbinische Speise- und Sabbatgcsetze in der gemüthlichsten Weise von der Welt einfach bei Seite schiebt und dabei zum Hüter und Wächter des Neligionsgesetzes gestellt wird, das sind Momente genug, um öffentlich dagegen aufzutreten, wo es gilt, das Göttliche vor Entweihung zu schützen. Da gilt kein Amt, keine Würde, keine Autorität — da muß es vor das Forum der Gesammtheit gebracht werden, damit die Verhältnisse und Dhatsachen, die Ursachen und Wirkungen ohne jedwelche Nebertreibung dargeftellt, die Wahrheit an den Dag komme. Durch die Zurückweisung des von der Religions- Gesellschast vorgelegten Reglements, blieb den Mitgliedern derselben nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu betreten. Als sie gerade im Begriff waren dies zu thun, da bewirkten nach vielen Mühen einige Mitglieder der Cultusgemeinde, daß die beiden Parteien sich in Friedensverhandlungen einließen, in deren Verlaus die Mitglieder der Religionsgesellschaft sich entschlossen, das neue Betlokal zu beziehen, obgleich die Majorität der Mitglieder der Religionsgesellschaft ohne Genehmigung ihres Reglements auf ein Provisorium nicht eingehen wollten, ließen sie sich einzig und allein vom Bestreben erfüllt, den Gemeindefrieden zu erhalten, auch auf diesen Vorschlag ein. Infolge dieses Compromisses wurde der Hader der Parteien zum Schweigen gebracht, man reichte I sich einmüthig die Hand, und am 14. Febr. 1898 wurde das neue Betlocal bezogen. — Jedoch der Mensch denkt — und der Vorstand lenkt. — Sein unerhörtes, willkürliches Vorgehen, die jüngsten Ereignisse, die einzig dastehenden Vorfälle, brauchen nur kurz skizirt zu werden, und sie sprechen zur Genüge. Wir werden uns jeder Nebertreibung fernhalten und verschmähen es, irgend ivelche Illustration dazu zu liefern. Der Gemeindevorstand, der Gemeinderabbiner Dr. Littmann, haben in solch beispielloser Anmaßung den Gemeindefrieden gestört, das Interesse der Gemeinde geschädigt, daß die Dhatsachen, wenn es auch mitunter scheinbar kleinliche Züge, wichtig genug sind, festgenagelt zu werden. Sie genügen um den Stab vollends über den Gemeindevorstand und den Rabbiner Dr. Littmann zu brechen. Bevor wir einige der verschiedenen Facten hier anführen, (und genügen diese nicht, so können sie noch vermehrt werden) möge ein nichtssagender Vorfall erwähnt werden, da gerade in ihm, so lächerlich es auch klingen mag, die Quelle alles Haders und Zankes, der in den Reihen der hiesigen Gemeindemitglieder eingekehrt, zu suchen ist, in ihm allein die Ursache unseres jetzigen Gemeindekonfliktes und vollständige Trennung der Rel. Ges. von der Cultusgemeinde liegt. Bevor die Mitglieder der Rel.-Ges. das neue Betlokal bezogen, traten eine Anzahl derselben zu einer Privatgesellschaft zusammen, um ihrem bisherigen Rabbiner Herrn Kornfein die Leitung des Religionsunterrichtes, die Beaufsichtigung des Schochet, der Metze und Mikweh, auch für fernerhin übertragen zu können. Sie bezahlten ihren Beamten, ohne auch nur den geringsten Beitrag von der Cultusgcmeindc zu fordern; ja, Herrn Kornfein wurde vollständige Unabhängigkeit gegen Gemeinde, Gemeindevorstand und Gemeinderabbiner zugesichert, ebenso wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß um die vollständige Unabhängigkeit desselben zu sichern, auch nicht der kleinste Beitrag zu seinem Gehalt von Seiten der Gemeinde angenommen werden dürfe. Ende Februar wurde der der Religions-Gesellschaft unterstellte Schochet in Luino, der nicht von der hiesigen Cultusgemeinde, sondern von einem hiesigen Metzger bezahlt wird, pflichtgemäß einer Prüfung unterzogen und, da kam Herr Dr. Littmann auf einmal zur Erkenntniß, daß er als Rabbiner auch gewisse rabbinische Funktionen auszuüben habe, bis dahin hatte er auch nicht das Meffer des betr. Schochet gesehen, geschweige denn ihn einer Prüfung unterzogen, und sah in der Pflichtausübung des Beamten der Religions-Gesellschaft einen Eingriff in feine Rabbinerfunktionen (?) eine Einschränkung seiner

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