Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 53 (7.7.1898)
- Date
- 1898-07-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX» Jahrgang. Erste Beilage ju M 53 ües „Israelit“. Leitender 2lrtikel. Killen und dürfen wir jürnfelylen mschen? Von Rabbiner Dr. M. L. Bamberger Schildberg. Nr. 2<; der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" enthält aus der Feder des Herrn Dr. Leopold Auerbach einen Aufsatz, der den Titel „Der Zionisnuls und die Juden in den Kulturstaaten Europas" führt. Absicht des genannten Herrn scheint es zu sein, der wenig geschmackvollen Stellungsnahme des Nabbinervcrbands gegen den Zionismus seinen herben Beigeschmack zu nehmen. Das ist recht verdienstvoll von Herrn Dr. Auerbach, und wir hätten auch gar keine Veranlassung ihm diese Lorbeeren zu rauben. Etwas ganz anders ist es, das uns die Feder in die Hand giebt. Herr Dr. Auerbach offenbart uns in seinem Aufsatze Dinge, die weit gefährlicher werden könnten als der Zionismus und die nach der „Entscheidung" des deutschen Rabbinerverbandes aus demselben entstehenden Konsequenzen. Herr Dr. Auerbach stellt nämlich als Resümee seiner Betrachtungen folgende Forderungen auf: 1. Es sei eine Gesammtvcrtretung zu schaffen, welche die das religiöse Leben betreffenden Angelegenheiten in ihren Grundlagen einheitlich zu regeln habe. 2. Den Bekenncrn anderer Religionen zu zeigen, daß das Judenthum in seinem Prinzip das Bestreben hat, seine Glaubens- und Sittenlehre überall hin zu verbreiten und Jeden, der sich derselben aufrichtig anschließen will als Glaubensgenosse, als Juden in vollster Bedeutung in sich aufzunehmen. Die Formen des Ilebertritts zum Judenthum zu vereinfachen, und für Alle, sowohl für männliche als auch für weibliche Personen gleich zu geftalteil. 4. Andere weniger lvesentliche Aenderiulgen in den Eeremonien vorzunehmen, um die jüdische Religion zugänglicher zu machen. aä. l hätten wir zu bemerken, daß eine einheitliche Regelung der religiösen Angelegenheiten unmöglich ist, daß dies nur eine Quelle von Zank und Streit, von Gewissenszwang sein würde, Wenn nicht alle Angehörigen dieser Körperschaft auf dem festen unerschütterlichen Boden von Thora, Talmud und Schulchan Aruch sich zu vereinigen bek absichtigen. Daß Solches nicht beabsichtigt werden soll, beweisen die Ausführungen Auerbachs zur Genüge. ad. 2. liegt der Verdacht nahe, daß der Schreiber unseres Artikels von den Lehren des Jndenthums absolut keine Ahnung hat; denn sonst hätte er doch wissen müssen, daß das Judenthum niemals es gestoben kann, Andersgläubige durch Wort oder Thal zur Annahme unserer Religion zu bewegen, daß dieses es geradezu als Sünde betrachtet, Verpflichtungen aufzubürden, die ihn vielleicht zu Übertretungen und deren zeitlichen und ewigen Folgen führen, Verpflichtungen, die für ihn, den Nichtjuden nicht erforderlich sind, um des ewigen Lebens theilhaftig zu werden, (<dr. Talmud Sauliedrin, Kap. 10, Maimonides dad Hachasaka hildiotli Tesc-liubo 3, 5 und Eommentar zur Mischna Sanhedrin X. 10.) Kennt Herr Dr. Auerbach nicht die Bestimmung des Schulchan Aruch (.Tore Deah § 268, Abs. 12.) die da lautet: Wenn man festgestellt hat, daß bei demjenigen, der zum Judenthum übertreten will, kein äußerer Grund bestimmend wirkt, dann suche man ihn durch den Hinweis auf die schwer zu erfüllenden Gc lind Verbote von seinem Vorhaben abzubringen." So lauten unsere Vorschriften und dabei will Auerbach uns zumuthen, Mission k la Strack und Delitzsch zu treiben? Sind ihm, dem Historiker, der „über da- Judenthum und seine Bekenner in Preußen" ein umfangreiches Werk geschrieben, die Werke seiner eigenen Gesinnungsgenossen, diejenigen Jost's und Grätz'S unbekannt geblieben? Jost (Geschichte der Israeliten 1. Bd. Berlin 1820 S. 153 schreibt: „Zugleich näherten sich die Heiden auch mehr dem Glauben an einen Gott, also mehr den mosaischen Begriffen. Aus diese Weise fanden diese bei den Nachbarsvölkern der Juden Eingang und verbreiteten sich weithin. Es versteht sich, daß die weitere Verbreitung dieses Begriffes dem Judenthume viel Abbruch that; denn welcher sich zum Judenthume sich bekannte, verließ daher noch nicht alle seine bisherigen Eigenthümlichkeiten, und so wurden die Begriffe, Ansichten, Lebensweisen und was sonst Völker von Völkern wesentlich unterscheidet in ein Ganzes zusammen geschüttet, das seine frühere Natur und Kraft folglich verändern mußte." Und Grätz (Gesch. der Juden 111. Bd. Leipzig 1856 S. 41) schreibt über diesen Punkt: „Zum ersten Male zeigte hier das Judenthum in seinem Fürsten Johann Hyrkan Unduldsamkeit gegen andere Culte und legte Religionszwang auf; aber es erfuhr bald genug mit empfindlichem Schmerze, wie höchst nachtheilig es sei vom Prinzipe abzugehen und den Eifer für die Er-